Betrug im Unternehmen

Unternehmen werden von außen getäuscht, etwa durch gefälschte Anweisungen der Geschäftsführung, falsche Rechnungen oder geänderte Kontodaten von Lieferanten, und von innen durch Beschäftigte, die Zahlungen oder Abrechnungen manipulieren. Feste Freigabeprozesse, ein Rückruf über einen zweiten Kanal und geschulte Beschäftigte senken das Risiko.

Eine Buchhalterin in den Vierzigern prüft Ordner, ein Kollege steht daneben, beide von der Seite gesehen
Bild: KI-generiert

In der Studie Wirtschaftsschutz 2026 des Digitalverbands Bitkom, für die 1.003 Unternehmen ab zehn Beschäftigten befragt wurden, ergibt sich für Diebstahl, Industriespionage und Sabotage ein jährlicher Schaden zwischen 211 und 270,8 Milliarden Euro. Der untere Wert umfasst die sicher betroffenen Unternehmen, der obere rechnet zusätzlich mit einem Teil der vermutlich betroffenen [1]. Zu den erfassten Schäden zählt auch Geld, das durch Betrugsversuche abfließt [1]. In derselben Befragung stellen 31 Prozent der Unternehmen sicher fest, dass bei Angriffen auf sie verstärkt künstliche Intelligenz eingesetzt wird, weitere 51 Prozent vermuten es [6].

Täuschung von außen

Viele Angriffe zielen auf Beschäftigte, die Zahlungen veranlassen dürfen. Beim CEO-Fraud geben sich Betrüger als Geschäftsführer oder Vorstand aus und verlangen unter Zeitdruck und Geheimhaltung eine Überweisung [2]. Als Vorwand nennt die Polizei etwa eine angebliche Unternehmensübernahme oder geänderte Bankverbindungen [5]. Verwandte Maschen sind falsche Rechnungen und Lieferantenbetrug.

Ein Mann in den Dreißigern telefoniert auf einem Büroflur vor Glaswänden im Tageslicht
Bild: KI-generiert

Die Täter bereiten sich vor. Nach der Polizei sammeln sie Informationen aus Wirtschaftsberichten, dem Handelsregister, Broschüren, der Website des Unternehmens und aus sozialen Netzwerken, besonders zu Geschäftspartnern, geplanten Investitionen und E-Mail-Adressen von Beschäftigten [5]. Bei diesen Maschen lösen die Beschäftigten die Zahlung am Ende selbst aus. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und die Europäische Zentralbank beobachten, dass Betrugsarten zunehmen, bei denen Zahlende so manipuliert werden, dass sie eine betrügerische Transaktion selbst autorisieren. Bei Überweisungen im Europäischen Wirtschaftsraum trugen die Zahlenden 2024 rund 85 Prozent der Betrugsverluste selbst [3]. Gefälschte Absender lassen sich technisch erschweren; wie das bei der eigenen Domain geht, erklärt domain-root.de unter SPF, DKIM und DMARC im Zusammenspiel.

Onlinehandel

Shops tragen eigene Risiken: Bestellungen mit fremden Daten, Ware, die angeblich nie ankam, und Kunden, die eine Kartenzahlung zurückbuchen lassen. Kartenzahlungen mit starker Kundenauthentifizierung waren nach dem Bericht von EBA und EZB weniger anfällig für Betrug als Zahlungen ohne sie. Insgesamt lag der Betrug mit Karten, die in der EU und im EWR ausgegeben wurden, 2024 bei 1,329 Milliarden Euro, 29 Prozent mehr als im Vorjahr [3].

Kontrollen im eigenen Haus

Nicht jeder Schaden kommt von außen. Beschäftigte können Abrechnungen manipulieren oder Geld abzweigen. Wann ein Unternehmen außerdem Pflichten gegen Geldwäsche hat, erklärt ein eigener Ratgeber. Die Polizei empfiehlt, ungewöhnliche Zahlungen von mehreren Personen prüfen zu lassen und Beschäftigte regelmäßig zu schulen [2].

Absichern und im Ernstfall handeln

Ob eine Versicherung Schäden aus Betrug übernimmt, hängt vom Vertrag ab. Was eine Police für Cyberschäden abdeckt, steht unter Cyberversicherung für Unternehmen.

Ist Geld abgeflossen, meldest du den Vorfall intern und wendest dich sofort an die Bank. Unternehmen haben bei der Polizei eigene Ansprechpartner: Die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime der Länder geben eine erste Einschätzung, beraten und leiten bei einem Angriff die Strafverfolgung ein. Zuständig ist die Stelle des Bundeslands, in dem der Firmensitz oder der Tatort liegt [4]. Privatpersonen nutzen die Onlinewachen der Länder [4].

  1. Organisation Wirtschaftsschutz 2026 (Präsentation), Folien 2, 4 und 5. Bitkom e.V.. Stand 26.08.2026. abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde Online-Betrug: CEO-Fraud. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Gemeinsamer Bericht von EBA und EZB über Betrug im Zahlungsverkehr: starke Authentifizierung nach wie vor wirksam, aber Betrüger passen sich an (Pressemitteilung). Europäische Zentralbank. Stand 15.12.2025. abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde Zentrale Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien für Wirtschaftsunternehmen und Behörden. Polizei, polizei.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Behörde CEO-Fraud: Betrüger legen Unternehmensmitarbeiter herein. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Organisation Wirtschaftsschutz 2026 (Präsentation), Folie 13. Bitkom e.V.. Stand 26.08.2026. abgerufen am 29.10.2026

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