Hilfe und Recht nach BetrugRatgeber

Karte und Konto sperren nach Betrug und Geld zurückholen

Ruf sofort den Sperr-Notruf 116 116 an, aus dem Ausland +49 116 116. Er sperrt Girocard, Kreditkarte und Online-Banking rund um die Uhr. Lass eine gestohlene Girocard zusätzlich bei der Polizei sperren, damit sie auch im Lastschriftverfahren mit Unterschrift nicht mehr funktioniert, und kläre dann mit deiner Bank, welche Zahlungen sich zurückholen lassen.

Eine Frau in den Vierzigern steht im Mantel im Flur, hält ein Telefon ans Ohr und Schlüssel in der Hand
Bild: KI-generiert

Wenn Betrüger deine Kartendaten oder deine Zugänge zum Online-Banking haben, zählt jede Stunde. Erst sperrst du, damit kein weiteres Geld abfließt. Danach geht es darum, bereits abgebuchte Beträge zurückzuholen, und dafür hängt viel davon ab, wie das Geld abgeflossen ist. Wer nicht weiß, wo er anfangen soll, findet im Notfallplan nach Betrug eine Reihenfolge für die häufigsten Fälle.

Sperren über den Sperr-Notruf 116 116

Über die Nummer 116 116 lassen sich Girocard, Kreditkarte, Online-Banking, die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und SIM-Karten sperren [1]. Der Sperr-Notruf ist rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Aus dem deutschen Festnetz ist der Anruf kostenlos, aus dem Mobilfunknetz und aus dem Ausland können Gebühren anfallen [1]. Vom Ausland aus wählst du +49 116 116 oder +49 30 4050 4050 [1].

Eine geschlossene Geldbörse aus Leder und ein Schlüsselbund auf einer Kommode im Flur bei Lampenlicht
Bild: KI-generiert

Für die Sperre einer Girocard oder des Online-Bankings hältst du die IBAN oder Kontonummer und Bankleitzahl bereit [1]. Bei einer Kreditkarte reicht laut Polizei der Name der Bank oder die Bankleitzahl [2]. Kreditkarten kannst du außerdem über die Sperrnummer des jeweiligen Kartenanbieters sperren [2]. Notiere dir Datum und Uhrzeit der Sperre [1]. Für Zahlungen, die erst nach deiner Sperrmeldung mit der Karte oder dem Zugang ausgeführt werden, haftest du nicht, solange du nicht selbst betrügerisch handelst [13].

Online-Banking sofort selbst sperren

Für das Online-Banking gibt es einen schnellen Weg ohne Anruf. Das BSI rät, zuerst einen Auszug der Kontoumsätze herunterzuladen und dann den Zugang zu sperren. Am schnellsten geht das, indem du dreimal hintereinander eine falsche PIN eingibst [3]. Den Kontoauszug brauchst du später für Bank und Polizei.

Die Bank zusätzlich informieren

Die Sperre allein ersetzt nicht das Gespräch mit deiner Bank. Melde ihr die verdächtigen Buchungen sofort, manchmal lassen sich Kontobewegungen noch rückgängig machen [3]. Such die Telefonnummer der Bank selbst heraus, zum Beispiel über die Rückseite deiner Karte oder die offizielle Website. Nimm keinen Kontakt über einen Link oder eine Nummer aus einer womöglich gefälschten E-Mail auf [4]. Bitte die Bank um neue Zugangsdaten und sprich mit ihr über die Regulierung des Schadens [4]. Die Meldung ist auch rechtlich wichtig: Verlust, Diebstahl oder Missbrauch musst du deiner Bank unverzüglich anzeigen, sobald du davon weißt [12].

Die Girocard auch bei der Polizei sperren

Eine Sperre bei der Bank stoppt Zahlungen mit PIN. Mit einer Girocard kann im Handel aber auch per Lastschrift mit Unterschrift bezahlt werden. Die Polizei rät deshalb, eine gestohlene Girocard auch bei der Polizei als gestohlen zu melden. Nur so wird sie auch für dieses Lastschriftverfahren im angeschlossenen Einzelhandel gesperrt [2]. Diese Sperre läuft über KUNO, ein freiwilliges System der Polizeibehörden und der Wirtschaft [2].

Der Eingang einer kleinen Polizeiwache an einer ruhigen Straße am frühen Abend, warmes Licht in den Fenstern
Bild: KI-generiert

Die Checkliste von BSI und Polizei zum Online-Banking verbindet beides: Wer Anzeige erstattet, kann seine Daten auch für das Lastschriftverfahren sperren lassen [4]. Am einfachsten erledigst du KUNO-Sperre und Anzeige in einem Termin auf der Wache. Wie die Anzeige abläuft, steht unter Betrug anzeigen.

Geld zurückholen: es kommt auf die Zahlungsart an

Ob du abgeflossenes Geld wiederbekommst, hängt vor allem davon ab, ob du die Zahlung selbst ausgelöst hast und welcher Zahlungsweg benutzt wurde.

Ein Mann in den Dreißigern spricht am Bankschalter mit einer Mitarbeiterin in den Fünfzigern, helle Filiale
Bild: KI-generiert
ZahlungswegWas möglich istFrist
Abbuchung, die du nicht autorisiert hastErstattung durch die Bankunverzüglich melden, spätestens 13 Monate nach der Belastung [6, 7]
SEPA-Lastschrift mit MandatErstattung ohne Angabe von Gründen8 Wochen ab Belastung [5]
Lastschrift ohne MandatErstattung als nicht autorisierte Zahlung13 Monate nach der Belastung [8]
Überweisung, von dir selbst ausgelöstnur Rückforderung, abhängig vom Empfängerkeine, so schnell wie möglich [9, 11]
Kreditkartenzahlung, die du selbst ausgelöst hastChargeback über die Bankin der Regel bis zu 120 Tage [10]

Lastschriften zurückgeben

Bei einer SEPA-Basislastschrift kannst du die Erstattung innerhalb von acht Wochen ab der Belastung verlangen, ohne Gründe zu nennen [5]. Die Bank muss innerhalb von zehn Geschäftstagen erstatten oder dir die Gründe für eine Ablehnung mitteilen; bei SEPA-Lastschriften mit Mandat darf sie nicht ablehnen [5]. Haben Betrüger dein Konto ohne Mandat belastet, ist das eine nicht autorisierte Zahlung. Du musst sie unverzüglich melden, und die Bank muss den Betrag spätestens einen Tag nach deiner Mitteilung mit dem ursprünglichen Buchungsdatum erstatten [8]. Der Anspruch entfällt, wenn du ihn nicht innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung meldest [8].

Die Rückgabe bringt dir das Geld zurück, beendet aber keine Forderung. Steckt hinter der Abbuchung ein echter Vertrag, kann der Anbieter seine Forderung weiter verfolgen.

Überweisungen und Echtzeitüberweisungen

Eine Überweisung, die bei der Bank eingegangen ist, kannst du grundsätzlich nicht mehr widerrufen [8]. Die Bank kann aber versuchen, das Geld zurückzuholen. Die Polizei rät, sofort die Bank zu kontaktieren; das gelingt nur, solange das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist [11]. Bei einer Rückforderung nach der Gutschrift hängt der Erfolg vom Einverständnis des Empfängers ab [9].

Echtzeitüberweisungen werden in der Regel innerhalb von höchstens zehn Sekunden abgewickelt, rund um die Uhr [9]. Sie sind wie normale Überweisungen grundsätzlich nicht widerruflich [9]. Hast du selbst an Betrüger überwiesen, ist die Zahlung rechtlich autorisiert. Die Erstattungspflicht für nicht autorisierte Zahlungen greift dann nicht [7]. Welche Wege es danach noch gibt, beschreibt die Seite Geld vom Betrüger zurückfordern.

Kreditkarte: das Chargeback

Bei Zahlungen mit Kreditkarte, die du selbst ausgelöst hast, etwa in einem Fake-Shop, kannst du über deine Bank eine Rückbuchung beantragen, das Chargeback. Das Verfahren beruht auf den Regeln der Kartenorganisationen und ist nicht gesetzlich geregelt [10]. Das Europäische Verbraucherzentrum nennt für Kreditkartenzahlungen in der Regel eine Frist von bis zu 120 Tagen, meist ab der Abbuchung auf der Abrechnung. Bei nicht gelieferter Ware solltest du handeln, sobald absehbar ist, dass nichts mehr kommt, nach dem Europäischen Verbraucherzentrum innerhalb von etwa 30 Tagen [10].

Den Antrag stellst du bei der Bank, die deine Karte ausgegeben hat, nicht bei Visa oder Mastercard. Viele Banken haben dafür ein Reklamationsformular, dem du Belege wie Abrechnung, Bestellbestätigung und Schriftverkehr beifügst [10]. Bei einem Fake-Shop empfiehlt das Verbraucherzentrum zusätzlich eine Anzeige [10]. Reine Girocard-Zahlungen kennen kein Chargeback; bei Debitkarten von Visa oder Mastercard kann es teilweise greifen [10].

Haben Betrüger mit deinen gestohlenen Kartendaten bezahlt, ohne dass du zugestimmt hast, gelten die strengeren gesetzlichen Erstattungsregeln für nicht autorisierte Zahlungen [7]. Wann die Bank dann zahlen muss und wann du selbst haftest, erklärt die Seite Wer zahlt, wenn Betrüger dein Konto leeren. Hintergrund zu den Maschen steht unter Kreditkartenbetrug.

Nach der Sperre: Konto wieder sicher machen

Ist die Gefahr gebannt, folgen ein paar Schritte, die oft liegen bleiben. Bitte deine Bank um neue Zugangsdaten und nutze nach der Entsperrung nur neue Passwörter und PINs [4]. Erstatte Anzeige bei der Polizei. Als Opfer von Internetkriminalität hast du die gleichen Rechte wie Opfer anderer Straftaten [4]. Prüfe deine Kontobewegungen regelmäßig [4]. Waren Schadprogramme im Spiel, etwa nach einem Fernzugriff durch einen angeblichen Support, muss der Rechner fachgerecht bereinigt werden, bevor du wieder Online-Banking nutzt [3].

Vorbeugend empfehlen BSI und Polizei, mit der Bank ein Tageslimit für Geldbewegungen festzulegen. Das kann im Ernstfall den Schaden begrenzen [4]. Für Echtzeitüberweisungen kannst du laut Bundesbank eigene Limits festlegen, etwa pro Überweisung oder pro Tag [9]. Seit dem 09.10.2025 prüfen Banken außerdem vor fast jeder Überweisung in Euro, ob Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen, und teilen dir das Ergebnis vor der Freigabe mit [9]. Zeigt dir die Bank dabei eine Abweichung an, gibst du die Zahlung besser nicht frei und klärst erst, wer hinter dem Konto steht. Hatten die Täter auch Zugriff auf dein E-Mail-Postfach, ändere dort zuerst das Passwort und beende alle aktiven Sitzungen, damit sie keine weiteren Passwörter zurücksetzen können [14]. Weitere Schutzmaßnahmen stehen unter Online-Banking sicher nutzen. Ob eine Rechtsschutzversicherung bei einem späteren Streit mit der Bank hilft, hängt von deinem Vertrag ab.

  1. Organisation Sperr-Notruf 116 116. Sperr-Notruf 116 116 e.V.. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde EC- und Kreditkartenbetrug. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Onlinebanking: Was tun im Ernstfall?. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde Betrug beim Onlinebanking: Checkliste für den Ernstfall. BSI und Polizeiliche Kriminalprävention. Stand 25.06.2025. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 675x BGB: Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 676b BGB: Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz § 675u BGB: Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  8. Behörde Wissenswertes zu Überweisungen und Lastschriften. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  9. Behörde Fragen und Antworten zu Echtzeitüberweisungen und Empfängerüberprüfung. Deutsche Bundesbank. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  10. Organisation Chargeback: So holen Sie Kreditkartenzahlungen zurück. Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland. Stand 07.11.2025. abgerufen am 29.10.2026
  11. Behörde Geld überwiesen: Was tun?. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  12. Gesetz § 675l BGB: Pflichten des Zahlers in Bezug auf Zahlungsinstrumente. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  13. Gesetz § 675v BGB: Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  14. Behörde Phishing: Checkliste für den Ernstfall. BSI und Polizeiliche Kriminalprävention. Stand 07.07.2025. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.