Hilfe und Recht nach BetrugRatgeber

Betrug anzeigen: so erstattest du Anzeige bei der Polizei

Betrug zeigst du bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder online über die Onlinewache deines Bundeslands an. Die Anzeige ist kostenlos. Nimm Belege wie Nachrichten, Kontoauszüge und Überweisungsbestätigungen mit und lass dir das Aktenzeichen geben.

Eine Frau in den Vierzigern sitzt in einer hellen Polizeiwache am Holztisch und spricht mit einem Beamten
Bild: KI-generiert

Eine Strafanzeige ist die Mitteilung an Polizei oder Staatsanwaltschaft, dass vermutlich eine Straftat begangen wurde [3]. Anzeigen kannst du jeden Sachverhalt, von dem du denkst, dass er eine Straftat darstellt [4]. Die Anzeige ist für dich kostenlos [4]. Sie ist die Grundlage für Ermittlungen [3]. Hast du Karten oder Zugänge noch nicht gesperrt, erledige das vorher: Der Sperr-Notruf rät, sofort nach der Sperre Anzeige zu erstatten [14].

Wo du Anzeige erstatten kannst

Anzeigen nehmen nach § 158 der Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaft, die Behörden und Beamten des Polizeidienstes und die Amtsgerichte entgegen und dokumentieren sie [5]. In der Praxis gehen die meisten Menschen zur Polizei. Weil Polizeiarbeit Ländersache ist, ist die Dienststelle in deiner Nähe der richtige Ort; das Bundeskriminalamt wird nur eingeschaltet, wenn Landeskriminalämter oder Staatsanwaltschaften das für nötig halten [1]. Auf der Dienststelle nehmen die Beamten deine Aussage auf und können Unterlagen entgegennehmen; danach wird die Anzeige geprüft und bei Bedarf an die zuständige Stelle weitergeleitet [1].

Die gläserne Eingangstür einer modernen Polizeiwache in der Dämmerung, innen warmes Licht, daneben eine leere Bank
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Du kannst die Anzeige persönlich, telefonisch, per Post, per E-Mail oder online erstatten [3]. Welche Wege es gibt, hängt vom Bundesland ab [4]. In einem Notfall wählst du die 110 [1].

Auf der Dienststelle

Auf der Wache wirst du in der Regel als Zeuge vernommen. Du gibst deine Personalien an, schilderst, was passiert ist, und die Polizei schreibt deine Angaben auf. Das Protokoll kannst du lesen oder dir vorlesen lassen, bevor du es unterschreibst [4]. Zur Vernehmung darfst du eine Vertrauensperson und einen Rechtsbeistand mitbringen. Rechtsberatung gibt die Polizei selbst nicht [4]. Bei starker emotionaler Belastung kann dir eine nahestehende Person helfen, die Anzeige zu erstatten [2]. In Ausnahmefällen kannst du statt deiner Wohnanschrift eine andere Anschrift angeben, und spätere weitere Vernehmungen sind möglich [4]. Sprichst du kein Deutsch, kannst du jemanden zum Übersetzen mitbringen oder bekommst Hilfe bei der Verständigung von der Polizei [4, 5].

Über die Onlinewache

Das gemeinsame Portal der Polizeien führt nach Auswahl des Bundeslands zum Formular der zuständigen Polizei. Dort lassen sich einfache Straftaten anzeigen, ausdrücklich auch Betrug. Am Ende kannst du Fotos und Unterlagen wie Kaufbelege oder Screenshots hochladen [13]. Zuständig ist die Polizei des Landes, in dem die Tat geschah. Bei Taten im Internet oder unbekanntem Tatort wählst du das Land, in dem du wohnst [15]. In einigen Ländern kannst du dich mit der BundID anmelden; dann werden Name und Adresse ins Formular übernommen [15].

Nicht geeignet ist die Onlinewache, wenn Spuren gesichert oder Umstände am Tatort aufgenommen werden müssen und wenn der Sachverhalt sehr umfangreich oder kompliziert ist [2]. Verkehrsunfälle und komplexe Fälle meldest du bei der nächsten Dienststelle [13]. Bist du unsicher, ob überhaupt eine Straftat vorliegt, kannst du auf den Onlinewachen statt einer Anzeige einen Hinweis abgeben [2]. Meldestellen für Straftaten im Netz können Fälle an Polizei und Staatsanwaltschaft weiterleiten und beim Erstatten von Anzeigen und Strafanträgen helfen [2].

Die Onlinewachen der Länder

Das Hilfeportal des Bundesjustizministeriums nennt für jedes Land eine Adresse [2]. Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen führen dort direkt auf das gemeinsame Portal.

BundeslandOnlinewache
Baden-WürttembergInternetwache der Polizei Baden-Württemberg
BayernOnlineverfahren im BayernPortal
BerlinInternetwache der Polizei Berlin
BrandenburgOnlineservice der Polizei Brandenburg
BremenOnlinewache Bremen
HamburgOnlinewache Hamburg
HessenOnlinewache der Polizei Hessen
Mecklenburg-VorpommernPortal der Onlinewachen
NiedersachsenOnlinewache der Polizei Niedersachsen
Nordrhein-WestfalenInternetwache der Polizei NRW
Rheinland-PfalzOnlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz
SaarlandOnlinewache der Polizei Saarland
SachsenOnlinewache der Polizei Sachsen
Sachsen-AnhaltE-Revier der Polizei Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinOnlinewache der Landespolizei Schleswig-Holstein
ThüringenPortal der Onlinewachen

Was du für die Anzeige brauchst

Gestohlene Bezahlkarten oder Ausweise sperrst du vor der Anzeige über den Sperr-Notruf; den Diebstahl kannst du anschließend auch online anzeigen [2]. Das Onlineformular fragt nach dem Tathergang, nach Zeugen, der Schadenhöhe und möglichen Motiven, dazu nach deinen persönlichen Daten [2]. Auf der Wache geht es um dieselben Punkte. Grundsätzlich musst du deine Personalien angeben. Anonyme Hinweise haben einen geringeren Beweiswert, Rückfragen sind nicht möglich, und die Staatsanwaltschaft kann ein Verfahren mangels Anfangsverdachts ablehnen [3].

Ein aufgeräumter Küchentisch mit zugeklapptem Laptop, geklammerten Papieren, Stift und Lesebrille im Morgenlicht
Bild: KI-generiert

Je vollständiger deine Unterlagen sind, desto leichter lässt sich der Fall bearbeiten. Bei Betrug sind das vor allem:

  • Nachrichten, Chats und E-Mails mit dem Täter, als Screenshot und, wo möglich, als Originaldatei
  • Kontoauszüge, Überweisungsbestätigungen und Kreditkartenabrechnungen mit Datum und Betrag
  • Name, IBAN, Telefonnummer, Profilname oder Webadresse, die der Täter verwendet hat
  • Bestellbestätigungen, Anzeigen oder Kaufbelege, wenn es um eine Ware ging
  • eine kurze Zeitleiste: wann der erste Kontakt war, wann du gezahlt hast, wann du den Betrug bemerkt hast

Lösche keine Nachrichten und keine Chatverläufe, auch wenn sie unangenehm sind. Ein Konto bei einem Messenger oder einer Plattform, über das der Kontakt lief, solltest du erst nach der Anzeige löschen, sonst sind die Verläufe womöglich weg. Bei der Onlinewache lädst du Fotos und Unterlagen am Ende des Formulars hoch [13].

Nach der Anzeige

Nach dem Absenden erscheint eine Bestätigung mit dem polizeilichen Aktenzeichen. Das Hilfeportal empfiehlt, sie auszudrucken; manchmal kommt zusätzlich eine Kopie per E-Mail [2]. Danach bewertet die Polizei die Anzeige und leitet sie an die zuständige Dienststelle weiter [2]. Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft kannst du später erfragen [3]. Bei einer Anzeige auf der Wache bekommst du auf Antrag eine schriftliche Bestätigung, etwa für deine Versicherung [4]. Nach dem Gesetz kann sie Zeit, Ort und Tat kurz zusammenfassen [5].

Ein älterer Mann sitzt im Sessel am Fenster, hält einen Briefumschlag auf dem Schoß und schaut hinaus
Bild: KI-generiert

Eine Strafanzeige lässt sich nicht zurücknehmen. Wer sie erstattet, tritt im Verfahren als Zeuge auf, nicht als Kläger [3]. Über das weitere Verfahren entscheidet die Staatsanwaltschaft [3].

Recht auf Information

Als Verletzter kannst du beantragen, informiert zu werden. Dann erfährst du, ob das Verfahren eingestellt wurde, wann und wo die Hauptverhandlung stattfindet und was dem Angeklagten vorgeworfen wird, und wie das gerichtliche Verfahren ausgegangen ist [10].

Wenn das Verfahren eingestellt wird

Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, muss sie dir als Antragsteller einen Bescheid mit Gründen schicken. Bist du zugleich Verletzter, enthält er eine Belehrung, wie du dich wehren kannst [11]. Gegen diesen Bescheid kannst du binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung Beschwerde einlegen. Darüber entscheidet der vorgesetzte Beamte der Staatsanwaltschaft; die Frist ist auch gewahrt, wenn du die Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft selbst einreichst [12].

Anzeige und Strafantrag

Ein Strafantrag ist mehr als eine Anzeige: deine ausdrückliche, schriftliche Erklärung, dass du die Strafverfolgung willst. Nötig ist er nur bei sogenannten Antragsdelikten [3]. Betrug nach § 263 StGB wird in der Regel von Amts wegen verfolgt. Er wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, in besonders schweren Fällen mit sechs Monaten bis zehn Jahren [6].

Zwei Ausnahmen sind für Betroffene wichtig. § 263 Absatz 4 verweist auf die Regeln für Haus- und Familiendiebstahl und für geringwertige Sachen [6]. Trifft ein Betrug einen Angehörigen, einen Vormund oder Betreuer oder jemanden, der mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft lebt, wird er nur auf Antrag verfolgt [8]. Geht es um einen geringen Wert, gilt dasselbe, es sei denn, die Staatsanwaltschaft hält ein Einschreiten wegen des besonderen öffentlichen Interesses für geboten [9].

Für den Strafantrag gilt eine Frist von drei Monaten. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem du von der Tat und der Person des Täters erfährst [7]. Wer nicht sicher ist, ob ein Antragsdelikt vorliegt, kann den Strafantrag vorsorglich zusammen mit der Anzeige stellen. Anders als die Anzeige lässt sich ein Strafantrag bis zum Abschluss des Verfahrens zurücknehmen [3].

Was die Anzeige nicht leistet

Die Anzeige setzt die Strafverfolgung in Gang. Dein Geld holt sie nicht von selbst zurück. Dafür gibt es eigene Wege über die Bank und das Zivilrecht, die Geld vom Betrüger zurückfordern beschreibt. Wenn das Geld von deinem Konto abgebucht wurde, hilft Karte und Konto sperren, Geld zurückholen. Welche Stellen außer der Polizei helfen, steht unter Anlaufstellen nach Betrug. Willst du einen Schaden bei deiner Versicherung melden, findest du die Schritte auf unserem Versicherungsportal unter Schaden richtig melden. Was rechtlich als Betrug gilt, erklärt Was Betrug rechtlich ist.

  1. Behörde Erstattung einer Strafanzeige. Bundeskriminalamt. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde Internetwachen. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, hilfe-info.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Merkblatt Strafanzeige. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, hilfe-info.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde Anzeige erstatten. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 158 Strafprozessordnung: Strafanzeige; Strafantrag. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 263 Strafgesetzbuch: Betrug. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz § 77b Strafgesetzbuch: Antragsfrist. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz § 247 Strafgesetzbuch: Haus- und Familiendiebstahl. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  9. Gesetz § 248a Strafgesetzbuch: Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  10. Gesetz § 406d Strafprozessordnung: Auskunft über den Stand des Verfahrens. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  11. Gesetz § 171 Strafprozessordnung: Einstellungsbescheid. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  12. Gesetz § 172 Strafprozessordnung: Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  13. Behörde Onlinewachen der Polizeien in Deutschland. Polizeien des Bundes und der Länder. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  14. Organisation Sperr-Notruf 116 116. Sperr-Notruf 116 116 e.V.. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  15. Organisation Strafanzeige: So erstatten Sie eine Online-Anzeige. Stiftung Warentest. Stand 04.12.2024. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.