Betrug im InternetRatgeber

Gewinnspielbetrug: falsche Gewinne per Anruf, Brief, Mail und Social Media

Wer an keinem Gewinnspiel teilgenommen hat, kann nichts gewonnen haben. Verlangt jemand vor der Übergabe eines Gewinns Gebühren, Steuern oder Notarkosten, ist das Betrug. Zahl nichts, gib keine Konto- oder Ausweisdaten heraus, ruf keine genannten Sondernummern an und erstatte im Zweifel Anzeige.

Eine ältere Frau in den Siebzigern steht im Flur, hält einen Festnetzhörer ans Ohr und blickt skeptisch
Bild: KI-generiert

Ein Auto, eine Reise oder 250.000 Euro: Gewinnbenachrichtigungen versprechen viel. Bei Betrug läuft es laut Polizei immer gleich ab: Bevor der Gewinn übergeben wird, sollst du eine Gegenleistung erbringen [1]. Mal ist es eine Bearbeitungsgebühr, mal ein teurer Anruf, mal sind es deine Daten. Diese Seite zeigt die häufigsten Maschen am Telefon, per Post, per E-Mail und in sozialen Netzwerken, und was du tun kannst, wenn du schon reagiert hast.

Die Grundregel

Die Polizei fasst es knapp zusammen: Wer nicht mitspielt, kann auch nichts gewinnen [2]. Wer an keiner Lotterie teilgenommen hat, hat nichts gewonnen [1]. Ungefragte Gewinne behandelst du deshalb als Verdachtsfall [2]. Seriöse Lotterien verlangen für die Auszahlung keine Gebühren [2]. Die Polizei rät, sich bei jedem ungefragten Gewinn zu fragen, warum eine Gebühr fällig sein soll und warum sie nicht einfach vom Gewinn abgezogen wird [2].

Maschen am Telefon

Am Telefon gibt es drei typische Varianten. In der ersten hörst du, du hättest Geld, ein Auto oder einen anderen Sachwert gewonnen, der nur gegen eine "Bearbeitungsgebühr" übergeben werde. Die Anrufer geben sich als Rechtsanwälte oder Notare aus und verlangen Geld für Gebühren, Transport oder Versicherung, zu zahlen etwa per Bargeldtransfer oder mit paysafecard-Gutscheinen [1]. In der zweiten sollst du eine Ziffer drücken oder eine kostenpflichtige Nummer wählen. Das Gespräch soll möglichst lange dauern, damit hohe Telefonkosten entstehen [1]. In der dritten geben sich die Täter als Polizisten, Staatsanwälte oder Richter aus und fordern Geld, angeblich um eine Festnahme zu unterstützen oder ein Verfahren abzuwenden [1].

Ein schnurloser Festnetzhörer liegt auf einem Beistelltisch neben Notizblock und Stift in einem ruhigen Wohnzimmer
Bild: KI-generiert

Bandansagen und Ping-Anrufe

Die Bundesnetzagentur beschreibt Gewinnversprechen per Bandansage: Eine automatische Stimme teilt dir einen Gewinn mit oder bittet um eine Spende. Um ihn abzurufen, sollst du eine teure Rufnummer anrufen, etwa eine 0900er-Nummer, oder eine Taste drücken. Der Preis wird häufig nicht genannt, manchmal wirst du zusätzlich nach Adresse oder Kontoverbindung gefragt [6]. Verwandt sind Ping-Anrufe: Das Telefon klingelt nur kurz, und die Nummer in der Anruferliste soll dich zum Rückruf einer hochpreisigen Nummer bringen [7].

Die Bundesnetzagentur rät, misstrauisch zu sein, wenn du dich an keine Teilnahme erinnerst, und keine unbekannten Nummern aus einer Gewinnansage zurückzurufen, vor allem keine Auslands- und 0900er-Nummern [6]. Unerwünschte Nummern kannst du über Router oder Smartphone sperren. Dein Telefonanbieter kann Bereiche wie 0900 kostenlos im Netz sperren [6].

Rechtlich sind solche Anrufe meist schon für sich unzulässig. Unverlangte Werbeanrufe verstoßen laut Bundesnetzagentur regelmäßig gegen § 7 UWG. Nennt eine Gewinnmitteilung eine preisangabepflichtige Nummer wie 0900 ohne den Preis, liegt ein Verstoß gegen § 109 TKG vor [6]. Gewinnpost per Brief verfolgt die Behörde dagegen grundsätzlich nicht als Rufnummern-Spam, solange die Preisangabe stimmt oder gar keine Nummer genannt wird [6].

Gewinnbenachrichtigungen per Post

Per Brief kommen Einladungen zu einer Veranstaltung mit kostenlosem Essen, Bustransfer und Geschenken, auf der dann minderwertige Ware zu überhöhten Preisen verkauft wird [1]. Die Verbraucherzentrale beschreibt Tagesfahrten, auf denen der Gewinn übergeben werden soll und die meist zu einer Verkaufsveranstaltung führen [3]. Andere Schreiben wirken amtlich und fordern dich auf, eine bestimmte Telefonnummer anzurufen, um deinen Anspruch zu sichern [1].

Eine Hand öffnet am Küchentisch einen weißen Briefumschlag, daneben Kaffeetasse und Lesebrille im Morgenlicht
Bild: KI-generiert

Viele Glückwunschschreiben dienen laut Verbraucherzentrale vor allem dem Kundenfang. Fast immer liegen Warenkataloge mit Bestellformularen bei, die Schreiben gehen an viele Menschen gleichzeitig, und die Gewinne sind oft nur minderwertige Trostpreise [3]. Auch hier wird die Auszahlung häufig an eine Bearbeitungsgebühr geknüpft [3]. Bei Gewinnspielfirmen aus dem Ausland lässt sich ein Anspruch auf den Gewinn laut Verbraucherzentrale kaum durchsetzen [3].

Gibt es einen Anspruch auf den Gewinn?

Nach § 661a BGB muss ein Unternehmer, der Verbrauchern Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen schickt, den Preis leisten, wenn die Mitteilung den Eindruck erweckt, dass ein Preis gewonnen wurde [4]. In der Praxis hilft das selten. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Kläger häufig auf den Kosten sitzen bleiben, dass eine reine Postfachadresse für eine Klage nicht reicht und dass sich Ansprüche gegen Anbieter im Ausland kaum durchsetzen lassen [3]. Rechtsschutzversicherungen übernehmen Kosten bei Gewinnspielstreitigkeiten in der Regel nicht [3]. Vor einer Klage solltest du dich rechtlich beraten lassen [3].

Gewinnspiele per E-Mail und in sozialen Netzwerken

Per E-Mail lautet die Masche etwa: "Herzlichen Glückwunsch! Sie haben 250.000 Euro gewonnen", dazu eine Bearbeitungsgebühr von 49 Euro. Nach der Zahlung meldet sich niemand mehr [2]. Manchmal heißt es, ein Anwalt verwalte den Gewinn [2]. Die Verbraucherzentrale NRW rät, Gewinnversprechen unbekannter Absender zu ignorieren und in den Spam-Ordner zu verschieben. Wer antwortet, bestätigt, dass die Adresse genutzt wird, und bekommt meist noch mehr unseriöse Mails bis hin zu Phishing-Versuchen [5]. Wie du Phishing erkennst, steht unter Phishing-Mails erkennen. Die Polizei rät, solche Nachrichten einfach zu löschen [2].

Ein junger Mann sitzt auf einer Parkbank, hält ein Smartphone und blickt nachdenklich, im Hintergrund Herbstbäume
Bild: KI-generiert

Auf Facebook und Instagram werben Fake-Gewinnspiele oft mit Gutscheinen bekannter Händler. Laut Verbraucherzentrale NRW sind sie in den meisten Fällen gefälscht und sollen deine Daten und die deiner Freunde abgreifen [5]. Typisch sind Profile oder Seiten, die erst seit kurzer Zeit bestehen und wenige Beiträge haben, die Aufforderung zu liken, zu teilen und Freunde zu markieren, sowie fremde Namen und Logos ohne Impressum, Teilnahmebedingungen und Kontaktmöglichkeit [5].

So prüfst du ein Gewinnspiel in sozialen Medien

Auf Instagram öffnest du das Konto, tippst oben rechts auf die drei Punkte und wählst "Infos zu diesem Konto". Dort siehst du Beitrittsdatum und Standort [5]. Bei Facebook gibt es Transparenzangaben nur für Seiten, nicht für persönliche Profile. Seriöse Firmen betreiben Seiten, ein Gewinnspiel über ein Profil ist deshalb ein Warnsignal [5]. Bei einer Seite tippst du im Seitenkopf auf die Kategorie und siehst das Erstelldatum und die letzte Aktualisierung. Über den Link zur Transparenz- und Datenschutzrichtlinie erfährst du, in welchen Ländern die Verwalter sitzen [5]. Der blaue Haken sagt nur eingeschränkt etwas aus: Echte Seiten haben ihn nicht immer, und unseriöse Seiten können ihn sich per Abo kaufen [5]. Vorsicht auch bei Nachrichten, die angeblich von Instagram oder Facebook selbst kommen: Gefälschte E-Mails dieser Art können laut Verbraucherzentrale NRW zur Übernahme deines Kontos führen [5]. Hast du bei einem falschen Gewinnspiel Daten eingegeben, hilft dir die Seite Identitätsdiebstahl weiter.

Warnzeichen auf einen Blick

  • Ein großer Gewinn, obwohl du dich an keine Teilnahme erinnerst [2].
  • Vor der Übergabe sollst du eine Bearbeitungsgebühr, Steuern oder Notarkosten zahlen [2].
  • Bezahlt werden soll per Bargeldtransfer, Gutscheinkarten oder Kryptowährung [1, 2].
  • Druck, Drohungen mit einer Strafanzeige oder wiederholte Anrufe mit immer neuen Vorwänden [1].
  • Du sollst Ziffern drücken oder eine Nummer anrufen [1].
  • Unklare Straßen- und Ortsangaben oder nur eine Postfachadresse [1, 3].

Was du tun kannst, wenn du reagiert hast

Gib keine persönlichen Daten wie Adresse, Kontodaten oder Kreditkartennummer weiter und mach am Telefon keine Zusagen [1]. Kontonummern und Ausweiskopien schickst du unbekannten Gewinnspielveranstaltern nicht [2]. Ruft jemand an, frag nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen und nach Art und Inhalt des Gewinnspiels und schreib die Antworten auf [1]. Unberechtigte Geldforderungen weist du zurück [1].

Wurde dir am Telefon ein Vertrag untergeschoben, rät die Polizei, ihn zu widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Die Verbraucherzentralen haben dafür Musterschreiben [1]. Prüf mindestens einmal im Monat Kontoauszüge und Telefonrechnung. Unberechtigten Abbuchungen widersprichst du bei deiner Bank, unberechtigte Forderungen auf der Telefonrechnung meldest du dem Telefonanbieter [1]. Kommt später ein Schreiben von einem Inkassobüro, hilft die Seite Falsche Inkassoschreiben erkennen.

Unberechtigte Lastschriften können laut Polizei den Tatbestand des Betrugs erfüllen. Im Zweifel erstattest du Anzeige [1]. Wie das geht, erklärt Betrug anzeigen. Anrufe mit Bandansage meldest du über das Formular "Bandansage" der Bundesnetzagentur. Sie braucht dafür Tage und Uhrzeiten der Anrufe, die angezeigte Nummer, den Namen des Unternehmens und eine möglichst genaue Schilderung des Gesprächs [6]. Die Behörde kann Rufnummern abschalten und ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot verhängen, in geeigneten Fällen auch die Erstattung bereits gezahlter Entgelte veranlassen [6]. Telefonisch erreichst du die Bundesnetzagentur unter 0228 14 15 16 [6].

Die Polizei rät außerdem, den Vornamen im Telefonbuch abkürzen oder weglassen zu lassen. Ein Rufnummernwechsel ist für Betrugsopfer meist kostenlos [1]. Sprich mit Freunden und Verwandten über das Erlebte [2]. Gerade ältere Menschen werden oft am Telefon angesprochen; wie du sie unterstützt, steht unter Ältere Angehörige vor Betrug schützen.

  1. Behörde Gewinnversprechen. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde Sicher Handeln: Gewinnspiel- und Lotterie-Betrug. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Organisation Fake-Gewinnspiele: Haben Sie Anspruch auf den Gewinn?. Verbraucherzentrale Bundesverband. Stand 18.08.2026. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz § 661a BGB: Gewinnzusagen. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Organisation Fake-Gewinnspiele per E-Mail, bei Facebook und Instagram erkennen. Verbraucherzentrale NRW. Stand 12.05.2026. abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde Gewinnversprechen per Bandansage. Bundesnetzagentur. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Behörde Ärger mit Rufnummern: Ping-Anrufe, Bandansagen, Telefonwerbung. Bundesnetzagentur. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.