Betrug im InternetRatgeber

Betrug bei der Wohnungssuche: Fake-Inserate und falsche Vermieter erkennen

Beim Wohnungsbetrug locken Täter mit günstigen Fake-Inseraten und verlangen vor der Besichtigung Geld, etwa eine Kaution, eine Reservierungsgebühr oder Geld für den Schlüssel, oft auch eine Ausweiskopie. Zahl nie für eine Wohnung, die du nicht gesehen hast. Die Kaution wird erst mit Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Eine junge Frau in den Zwanzigern steht mit einem Schlüssel in einer leeren, hellen Wohnung mit Holzboden
Bild: KI-generiert

Auf Immobilienportalen und Kleinanzeigenplattformen häufen sich nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen gefälschte Inserate, mit denen Täter Geld kassieren oder an persönliche Daten kommen wollen [2]. Die Verbraucherzentralen geben dafür eine klare Regel aus: Bezahl niemals für eine Wohnung, die du noch nicht gesehen hast [1]. Dieser Ratgeber zeigt die verbreiteten Maschen, die Warnzeichen in einer Anzeige und die Schritte, wenn schon Geld oder Daten weg sind.

Die verbreiteten Maschen

Viele dieser Fälle sind eine Form des Vorkassebetrugs: Jemand verlangt Geld im Voraus und liefert danach nichts. Die Polizei nennt Wohnungssuchende ausdrücklich als Zielgruppe dieser Masche [3]. Die Verbraucherzentralen beschreiben mehrere Varianten.

Eine geschlossene Wohnungstür im Treppenhaus, auf der Fußmatte davor liegt ein einzelner Schlüssel
Bild: KI-generiert

Der Vermieter im Ausland

Der angebliche Eigentümer lebt im Ausland und kann deshalb nicht zur Besichtigung kommen. Den Schlüssel will er per Post schicken oder über einen Mittelsmann übergeben lassen, vorher soll Geld fließen [1]. Manchmal liegt der Schlüssel angeblich in einem Versteck, oder eine Agentur soll sich kümmern, und die Vorauszahlung läuft über einen Geldtransferdienst [2]. Nach der Zahlung ist das Geld weg und der Kontakt bricht ab [1, 2]. Eine Abwandlung arbeitet mit Nachnahme: Der Schlüssel kommt zuerst, du zahlst die Nachnahmegebühr, und dann passt der Schlüssel womöglich nicht, oder die Wohnung existiert gar nicht [1].

Echte Wohnung, falscher Vermieter

Täter nutzen auch Fotos existierender Wohnungen aus alten Anzeigen oder von anderen Portalen. Besichtigungstermine sagen sie immer wieder ab, wegen eines Auslandsaufenthalts, einer Krankheit oder des Berufs. Als Vertrauensbeweis schicken sie Ausweiskopien oder Eigentumsnachweise, die in Wahrheit Unbeteiligten gehören [2]. Verlangt werden Kaution, Miete oder persönliche Daten. Danach endet der Kontakt meist sofort [2].

Gebühren für Vorauswahl und Reservierung

Bei der Viele-Interessenten-Masche heißt es, die Nachfrage sei so groß, dass eine Vorauswahl nötig sei. Wer sich auf einer eigenen Website registriert und eine Gebühr zahlt, soll zur Besichtigung eingeladen werden. Am Ende sind Geld und Daten weg [2]. Die Verbraucherzentrale warnt allgemein vor Gebühren für Besichtigungen, besonders in Gebieten mit Wohnungsnot [1]. Eine weitere Variante ist die Reservierungsgebühr nach einer echten Besichtigung. Später stellt sich heraus, dass die Täter die Wohnung nur kurz als Ferienwohnung gemietet hatten [2].

Zahlung über bekannte Plattformen

Manche Betrüger behaupten, Zahlung, Besichtigung oder Schlüsselübergabe liefen über eine bekannte Buchungs- oder Verkaufsplattform. Solche Plattformen bieten nach Angaben der Verbraucherzentrale aber keine Wohnungsverwaltung und keine Besichtigungsdienste an [1]. Oft geht es dabei um Kaution und erste Miete vor jeder Besichtigung, zusammen mit einer Ausweiskopie [2].

Warum Ausweiskopien gefährlich sind

Viele Fake-Vermieter verlangen eine Kopie des Personalausweises per E-Mail. Mit diesen Daten können sie deine Identität für illegale Geschäfte missbrauchen [1]. Auch die Polizei weist darauf hin, dass die Ausweiskopie für Identitätsdiebstahl genutzt werden kann [3]. Manchmal geht es den Tätern gar nicht um Geld. Gefälschte E-Mails, die angeblich von einem Immobilienportal kommen, fordern dazu auf, Daten über einen Link zu aktualisieren, oder enthalten Anhänge mit Schadsoftware [1, 2].

Gib deine Ausweisdaten erst heraus, wenn du weißt, mit wem du es zu tun hast, und kommunizier möglichst nur über die Original-Plattform, auf der die Anzeige steht [2]. Hast du schon eine Ausweiskopie verschickt, lies den Ratgeber Identitätsdiebstahl: erkennen und richtig reagieren. Phishing-Mails im Namen von Portalen erkennst du mit den Hinweisen unter Phishing-Mails erkennen.

Warnzeichen in der Anzeige

Viele Fake-Inserate lassen sich schon vor dem ersten Kontakt erkennen. Die Verbraucherzentralen und die Polizei nennen diese Hinweise:

Ein Mann in den Dreißigern sitzt auf Umzugskartons und blickt skeptisch auf sein Handy
Bild: KI-generiert
  • Die Miete liegt deutlich unter dem, was in der Gegend üblich ist. Als Richtwert dient der örtliche Mietspiegel [1, 2].
  • Vor der Besichtigung soll Geld fließen, egal ob für den Schlüssel, die Besichtigung oder eine Reservierung [1].
  • Der Vermieter ist angeblich im Ausland [3].
  • Die Fotos sehen aus wie aus einem Prospekt oder passen nicht zum Text. Oft stammen sie aus Möbelkatalogen [1].
  • Die Anzeige ist in schlechtem Deutsch geschrieben, hat viele Rechtschreibfehler, oder die Antworten kommen auf Englisch [1].
  • Den gleichen Anzeigentext gibt es auf anderen Portalen mit anderen Kontaktdaten [1].
  • Es fehlen Nebenkosten, Energieausweis, ein konkreter Ansprechpartner oder ein Impressum [1, 2].
  • Die IBAN beginnt mit einem Länderkürzel, das nicht zum angeblichen Vermieter passt [1].
  • Die Anzeige drängt mit Floskeln wie "nur heute" oder "letzte Chance" [2].

Die Polizei nennt für Vorkassebetrug allgemein diese Warnzeichen: Das Angebot ist deutlich zu günstig, der Anbieter lehnt sichere Zahlungsmethoden ab, er macht Druck oder drängt zur Eile, und er gibt vor, im Ausland zu sein [3]. Bei der IBAN hilft ein Blick auf die ersten beiden Buchstaben: "DE" steht für Deutschland, "AT" für Österreich. Ein unerwartetes Länderkürzel ist ein Warnsignal [1].

Ein Impressum allein beweist nichts, denn auch das kann gefälscht sein. Die Verbraucherzentrale rät, die angegebene Telefonnummer anzurufen und nach dem Verantwortlichen zu fragen [1]. Ob ein Foto schon woanders auftaucht, zeigt eine umgekehrte Bildersuche [1].

Was rechtlich bei Kaution und Miete gilt

Wer die Regeln kennt, durchschaut viele Forderungen sofort. Die Mietkaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne die Betriebskosten betragen, so steht es in § 551 Abs. 1 BGB [4]. Nach § 551 Abs. 2 BGB darfst du eine Kaution in Geld in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig [4]. Vereinbarungen, die davon zum Nachteil des Mieters abweichen, sind unwirksam [4].

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass eine Kaution erst fällig wird, wenn das Mietverhältnis beginnt [1]. Miete und Kaution werden in der Regel erst fällig, wenn du den Vertrag unterschrieben und die Schlüssel bekommen hast [2]. Wer schon vor der Besichtigung eine Kaution oder die erste Miete verlangt, hält sich nicht an diesen Ablauf. Seriöse Anbieter verlangen kein Geld für eine Besichtigung [1, 2]. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

So läuft eine seriöse Vermietung ab

Wer den üblichen Ablauf kennt, erkennt falsche Anbieter leichter. Zuerst besichtigst du die Wohnung, dann unterschreibt ihr den Mietvertrag, und du bekommst die Schlüssel. Miete und Kaution werden in der Regel erst dann fällig [2]. Ein vollständiges Inserat nennt Nebenkosten und Energieausweis, und der Anbieter hat ein Impressum mit Name, Anschrift und Kontakt [2]. Die Polizei stellt klar, dass seriöse Makler und Vermieter weder eine vorab überwiesene Kaution noch Besichtigungsgebühren verlangen [3].

So suchst du sicherer

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Wohnungssuchenden einige praktische Hinweise [2]:

Zwei junge Erwachsene besichtigen mit einer Frau in den Fünfzigern eine sonnige, leere Wohnung
Bild: KI-generiert
  1. Informier dich vorab über Mietpreise, Nebenkosten und den Wohnungsmarkt in der Stadt.
  2. Lass dich nicht drängen, auch wenn Studien- oder Ausbildungsbeginn bevorsteht.
  3. Besichtige die Wohnung persönlich, am besten mit einer erfahrenen Begleitperson.
  4. Kläre alle Kosten im Voraus und lies den Mietvertrag genau.
  5. Leiste keine Vorauszahlungen.
  6. Such auch über Aushänge an Hochschulen, Schulen oder Supermärkten oder frag Bekannte.

Die Polizei empfiehlt bei jeder Vorauszahlung die Regel Stoppen, Hinterfragen, Schützen: vor der Zahlung innehalten, fragen, warum der Preis so niedrig ist und warum sichere Zahlungswege ausgeschlossen werden, und bei Verdacht Screenshots sichern [3]. Welche Versicherungen zur ersten eigenen Wohnung gehören, steht auf Erste eigene Wohnung: welche Versicherungen dazugehören.

Wenn du schon gezahlt oder Daten geschickt hast

Dann zählt Tempo. Eine Rückbuchung ist laut Verbraucherzentrale Niedersachsen unwahrscheinlich, aber möglich [2]. Einen Anspruch darauf gibt es nicht; nur bei einer Lastschrift kannst du innerhalb von acht Wochen die Erstattung verlangen [1].

  1. Informier sofort deine Bank, bitte um Rückbuchung und nenne den angegebenen Zahlungsempfänger [1, 2].
  2. Sichere alle Beweise wie E-Mails, Nachrichten, Chatverläufe und die Anzeige selbst, am besten als Screenshots [2].
  3. Erstatte Anzeige bei der Polizei, auch online über die Onlinewache [1].
  4. Melde das Inserat dem Immobilienportal, damit andere gewarnt werden [1, 2].
  5. Hast du Ausweisdokumente übermittelt, lass sie über den Sperr-Notruf 116 116 sperren [2]. Der Sperr-Notruf sperrt die Online-Funktion des Personalausweises und ist rund um die Uhr erreichbar [5].

Wie du Anzeige erstattest, beschreibt Betrug anzeigen: so erstattest du Anzeige. Die Reihenfolge aller Schritte nach einem Betrug zeigt der Notfallplan nach Betrug. Wer beim Kauf über Kleinanzeigen ähnliche Muster sieht, findet mehr unter Betrug bei Kleinanzeigen.

  1. Organisation Fake-Wohnungen im Internet: So erkennen Sie falsche Immobilienanzeigen. Verbraucherzentralen, verbraucherzentrale.de. Stand 07.08.2026. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Sechs miese Maschen bei der Wohnungssuche. Verbraucherzentrale Niedersachsen. Stand 23.04.2026. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Vorkassebetrug. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz § 551 BGB: Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Organisation Sperr-Notruf 116 116. Sperr-Notruf 116 116 e.V.. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.