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Was Betrug rechtlich ist: Merkmale, Abgrenzung und Folgen
Betrug ist nach § 263 StGB eine Täuschung über Tatsachen, die beim Opfer einen Irrtum auslöst, worauf es selbst über sein Vermögen verfügt und einen Schaden erleidet. Der Täter muss vorsätzlich und mit der Absicht handeln, sich oder einem anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Strafbar ist schon der Versuch.

Im Alltag nennen wir vieles Betrug: den überteuerten Handwerker, den Gebrauchtwagen mit verschwiegenem Unfallschaden, die Mail mit dem gefälschten Bank-Logo. Juristisch ist der Begriff enger. Ein Betrug im Sinne des Strafgesetzbuchs liegt nur vor, wenn mehrere Merkmale zusammenkommen, die § 263 StGB beschreibt [1]. Die Grenze ist für dich wichtig, weil von ihr abhängt, ob die Polizei ermitteln muss und welche Ansprüche du gegen den anderen hast. Diese Seite erklärt die Merkmale, grenzt den Betrug von ähnlichen Taten ab und zeigt, was neben dem Strafverfahren zivilrechtlich möglich ist.
Die gesetzliche Definition
Nach § 263 Abs. 1 StGB wird bestraft, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe [1]. Schon der Versuch ist strafbar [1]. Er beginnt, sobald der Täter nach seiner Vorstellung unmittelbar zur Tat ansetzt [2].
Aus diesem einen Satz leiten Rechtsprechung und Rechtslehre eine Kette von Merkmalen ab, die alle erfüllt sein müssen [21]. Fehlt ein Glied, ist das Verhalten vielleicht unanständig oder zivilrechtlich angreifbar, ein Betrug ist es dann nicht.
Die Merkmale im Einzelnen
Fünf Merkmale müssen nacheinander vorliegen: Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung, Vermögensschaden sowie Vorsatz mit Bereicherungsabsicht [21].

Täuschung über Tatsachen
Der Täter spiegelt etwas Falsches vor, verdreht Wahres oder verschweigt es. Gemeint sind Tatsachen, also dem Beweis zugängliche Ereignisse oder Zustände der Gegenwart oder Vergangenheit [1, 21]. Anpreisende Werbung ohne nachprüfbaren Inhalt gilt als Meinungsäußerung und reicht nicht aus [14]. Wer dagegen falsch behauptet, du hättest einen Vertrag abgeschlossen, täuscht über eine Tatsache [14]. Die Täuschung muss nicht ausdrücklich sein. Auch ein Verhalten kann etwas erklären, etwa das Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle, mit dem man stillschweigend zu verstehen gibt, zahlen zu wollen [14]. Wer dagegen nur einen fremden Irrtum ausnutzt, den er nicht verursacht hat, täuscht grundsätzlich nicht. Ein Bankkunde muss nach der Rechtsprechung zum Beispiel in der Regel nicht auf eine Fehlbuchung zu seinen Gunsten hinweisen [14]. Anders ist es, wenn der Täter die falsche Vorstellung selbst hervorgerufen hat oder aus dem Vertrag zur Aufklärung verpflichtet ist [14].
Irrtum
Beim Opfer muss eine falsche Vorstellung entstehen oder bestehen bleiben. Es genügt, dass das Opfer die Behauptung für möglicherweise wahr hält [21]. Eine Maschine kann sich nicht irren. Für Manipulationen an Datenverarbeitungen gibt es deshalb den eigenen Tatbestand des Computerbetrugs in § 263a [3].
Vermögensverfügung
Dieses Merkmal steht nicht im Gesetzestext, wird aber verlangt: Das Opfer muss aufgrund des Irrtums sein Vermögen durch ein Tun, Dulden oder Unterlassen selbst unmittelbar vermindern [21]. Es überweist, zahlt bar, gibt Ware heraus oder unterschreibt einen Vertrag. Getäuschter und Geschädigter müssen dabei nicht dieselbe Person sein, wohl aber Getäuschter und Verfügender. Das ist der sogenannte Dreiecksbetrug [21].
Vermögensschaden
Am Ende muss das Vermögen des Opfers weniger wert sein als vorher. Verglichen wird die Vermögenslage vor und nach der Verfügung [21]. Wer für 300 Euro eine Ware bekommt, die tatsächlich 300 Euro wert ist, hat in der Regel keinen Schaden, auch wenn er getäuscht wurde.
Vorsatz und Bereicherungsabsicht
Der Täter muss die Täuschung und ihre Folgen zumindest billigend in Kauf nehmen und einen rechtswidrigen Vermögensvorteil für sich oder einen Dritten anstreben [1, 14]. Dieser Vorteil muss die Kehrseite des Schadens beim Opfer sein, die Juristen sprechen von Stoffgleichheit [21]. Wer aus Versehen einen falschen Preis nennt, begeht keinen Betrug.
Abgrenzung zu ähnlichen Taten
Viele Taten führen wie der Betrug dazu, dass jemand Geld oder Sachen verliert. Der Unterschied liegt darin, wie der Täter vorgeht.

| Tat | Kern der Tat | Höchststrafe |
|---|---|---|
| Betrug, § 263 | Täuschung, das Opfer gibt selbst etwas her | 5 Jahre oder Geldstrafe |
| Diebstahl, § 242 | Wegnahme einer fremden beweglichen Sache | 5 Jahre oder Geldstrafe |
| Unterschlagung, § 246 | rechtswidrige Zueignung einer fremden beweglichen Sache | 3 Jahre oder Geldstrafe |
| Untreue, § 266 | Missbrauch einer Befugnis über fremdes Vermögen oder Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht | 5 Jahre oder Geldstrafe |
| Erpressung, § 253 | Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel | 5 Jahre oder Geldstrafe |
| Wucher, § 291 | Ausbeutung einer Zwangslage, Unerfahrenheit oder Willensschwäche für ein auffälliges Missverhältnis | 3 Jahre oder Geldstrafe |
Die Angaben der Tabelle stammen aus den jeweiligen Paragrafen [1, 4, 5, 6, 7, 8]. Am häufigsten verwechselt werden Betrug und Diebstahl. Beim Betrug schädigt sich das Opfer selbst, weil es getäuscht wurde und einverstanden ist, beim Diebstahl nimmt der Täter gegen den Willen des Opfers oder ohne dessen Wissen [21]. Wer sich als Handwerker Zutritt zur Wohnung erschleicht, um dort Schmuck einzustecken, begeht deshalb nach herrschender Auffassung einen Trickdiebstahl und keinen Betrug [14].
Bei der Erpressung bringt der Täter das Opfer mit Gewalt oder Drohung dazu, etwas herzugeben [7]. Mails, die mit angeblichen Videos drohen, sind deshalb eher ein Fall für diesen Paragrafen, siehe Erpressungsmails mit angeblichem Video. Bei der Untreue täuscht niemand, der Täter missbraucht eine Stellung, die ihm das Opfer eingeräumt hat [6]. Den Überblick über alle Sonderformen wie Subventions-, Kredit- und Versicherungsbetrug gibt die Seite Betrug und verwandte Straftaten im Strafgesetzbuch.
Wann Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln
Betrug wird in aller Regel von Amts wegen verfolgt. Die Staatsanwaltschaft muss einschreiten, sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorliegen [16]. Du musst also keinen Antrag stellen, eine Anzeige genügt.
Ausnahmen regelt § 263 Abs. 4, der auf die §§ 247 und 248a verweist [1]. Danach wird ein Betrug unter Angehörigen, gegenüber dem Vormund oder Betreuer oder unter Menschen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, nur auf Antrag verfolgt [17]. Dasselbe gilt bei geringem Schaden, es sei denn, die Behörde hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten [18]. Wer etwa vom eigenen Mitbewohner betrogen wurde, sollte deshalb ausdrücklich Strafantrag stellen, wenn er eine Verfolgung will.
Zeit ist dabei ein Faktor. Ein einfacher Betrug verjährt nach fünf Jahren, weil die Höchststrafe fünf Jahre beträgt [19]. Die Frist beginnt, sobald die Tat beendet ist [20].
Was du zivilrechtlich tun kannst
Das Strafverfahren richtet sich gegen den Täter. Dein Geld bringt es nicht automatisch zurück. Dafür gibt es eigene Wege im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Wer durch arglistige Täuschung zu einer Willenserklärung bestimmt wurde, etwa zum Abschluss eines Vertrags, kann sie anfechten [9]. Das geht binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, an dem du die Täuschung entdeckt hast, und ist ausgeschlossen, wenn seit der Erklärung zehn Jahre vergangen sind [10]. Ist der Vertrag angefochten, fehlt für deine Zahlung der rechtliche Grund. Wer etwas ohne rechtlichen Grund auf deine Kosten erlangt hat, muss es nach § 812 BGB herausgeben [11].
Daneben haftet auf Schadensersatz, wer schuldhaft gegen ein Gesetz verstößt, das den Schutz eines anderen bezweckt [12]. Wie du diese Ansprüche praktisch geltend machst, erklärt Geld vom Betrüger zurückfordern. Eine erste rechtliche Einschätzung bekommst du auch bei der Verbraucherzentrale.
Wie oft Betrug angezeigt wird
Die Polizeiliche Kriminalstatistik zählt unter Betrug die §§ 263, 263a, 264, 264a, 265 und 265a bis 265e StGB [13]. Für 2025 erfasste sie 681.354 Fälle, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger im Inland gehandelt hat, 8,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Aufgeklärt wurden 60,0 Prozent [15]. Gut die Hälfte dieser Taten, nämlich 52,3 Prozent, wurde über das Internet begangen [15]. Die größte Einzelgruppe war der Waren- und Warenkreditbetrug mit 194.466 Fällen [15].
Hinzu kommen 549.385 Betrugsfälle, bei denen der Täter im Ausland oder an einem unbekannten Ort handelte und der Schaden in Deutschland eintrat, nach 513.518 im Jahr 2024 [15]. Nach Einschätzung des Bundeskriminalamts dürfte die zunehmende Begehung von Betrugstaten aus dem Ausland die Entwicklung der Fallzahlen im Inland beeinflussen [15]. Nicht angezeigte Taten tauchen in der Statistik gar nicht auf.
Wenn du betroffen bist, erstattest du Anzeige bei der Polizei, vor Ort oder online. Wie das geht, steht unter Betrug anzeigen: so erstattest du Anzeige. Woran du Betrugsversuche schon vorher erkennst, zeigt Betrug erkennen: die typischen Warnzeichen.
- Gesetz § 263 StGB: Betrug. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 22 StGB: Begriffsbestimmung (Versuch). Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 263a StGB: Computerbetrug. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 242 StGB: Diebstahl. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 246 StGB: Unterschlagung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 266 StGB: Untreue. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 253 StGB: Erpressung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 291 StGB: Wucher. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 123 BGB: Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 124 BGB: Anfechtungsfrist. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 812 BGB: Herausgabeanspruch. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 823 BGB: Schadensersatzpflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Factsheet Polizeiliche Kriminalstatistik: Betrug 2024. Bundeskriminalamt. Stand April 2025. abgerufen am 29.10.2026
- Betrug (Deutschland). Wikipedia. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2025, Ausgewählte Zahlen im Überblick (IMK-Bericht), Seiten 30 und 31. Bundeskriminalamt. Stand April 2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 152 StPO: Anklagebehörde, Legalitätsgrundsatz. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 247 StGB: Haus- und Familiendiebstahl. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 248a StGB: Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 78 StGB: Verjährungsfrist. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 78a StGB: Beginn. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Prüfungsschema: Betrug, § 263 I StGB (Arbeitsgemeinschaft Strafrecht BT, Sommersemester 2026). Louise Kunovic, Josefine Wache, Viktoria Degen, Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht, Universität Freiburg. Stand Sommersemester 2026. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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