Hilfe und Recht nach BetrugWerkzeug
Notfallplan nach Betrug: die nächsten Schritte für deinen Fall
Sperre zuerst, was noch missbraucht werden kann: Karte und Online-Banking über den Sperr-Notruf 116 116, gehackte Konten durch ein neues Passwort. Informiere dann deine Bank über eine selbst herausgesuchte Nummer, sichere Belege und erstatte Anzeige bei der Polizei.
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Notfallplan nach Betrug
Wähle aus, was passiert ist. Der Plan zeigt dir die Schritte der Reihe nach: erst sperren, dann informieren, Belege sichern und Anzeige erstatten.
Deine Auswahl, die Häkchen und die Uhrzeit der Sperre merkt sich nur dein Browser auf diesem Gerät. Nichts geht an unseren Server. "Liste löschen" entfernt alles wieder.

Der Notfallplan fragt dich zuerst, was passiert ist: Hast du Geld überwiesen, wurde deine Karte missbraucht, gibt es fremde Buchungen auf deinem Konto, hast du Zugangsdaten preisgegeben oder schließt jemand in deinem Namen Verträge ab? Danach zeigt er dir nummerierte Schritte in der Reihenfolge, in der sie am meisten helfen. Mehrere Antworten sind möglich, denn oft hängen die Fälle zusammen. Du kannst jeden erledigten Schritt abhaken und die Liste ausdrucken, um sie zur Bank oder zur Polizei mitzunehmen. Deine Antworten bleiben in deinem Browser und werden nicht übertragen.
Die Grundregel: erst sperren, dann klären
Bei fast jedem Betrug gilt dieselbe Reihenfolge. Zuerst stoppst du, was noch missbraucht werden kann: Karte, Online-Banking, gehackte Konten. Dann informierst du die Stellen, die Geld zurückholen oder Verträge stoppen können. Zuletzt sicherst du Belege und erstattest Anzeige. Der Sperr-Notruf 116 116 ist rund um die Uhr erreichbar und sperrt Girocard, Kreditkarte und Online-Banking, aus dem Ausland über +49 116 116 [1]. Such die Nummer deiner Bank selbst heraus und nutze keinen Link und keine Nummer aus einer verdächtigen Nachricht [2].

Wenn du Geld überwiesen hast
Hast du an einen Betrüger überwiesen, ruf sofort deine Bank an und bitte sie, die Überweisung zurückzuholen. Am sichersten klappt das, solange das Geld dem Empfänger noch nicht gutgeschrieben ist [5]. Lief die Zahlung über einen Bezahldienst, bittest du dort um einen Stopp der Transaktion [5]. Lass dich nicht mit dem Versprechen hinhalten, das Geld komme zurück [5].
- Bank oder Bezahldienst sofort anrufen und den Rückruf der Zahlung verlangen [5].
- Schriftverkehr, Chatverläufe und Zahlungsbelege als Screenshot oder Ausdruck sichern [5].
- Anzeige bei der Polizei erstatten, auf der Wache oder online [5].
- Den Kontakt zum Täter abbrechen und auf keine weiteren Forderungen eingehen.
Wie die Chancen stehen, beschreibt die Seite Geld vom Betrüger zurückfordern.
Wenn deine Karte oder Kartendaten betroffen sind
Ist die Karte weg oder hast du Kartendaten auf einer falschen Seite eingegeben, sperrst du sie über 116 116 [1, 3]. Eine gestohlene Girocard meldest du zusätzlich bei der Polizei, damit sie auch im Lastschriftverfahren mit Unterschrift gesperrt wird [6]. Danach prüfst du die Umsätze und besprichst mit der Bank die nächsten Schritte [3].
- Karte über 116 116 oder die Sperrnummer des Kartenanbieters sperren, Uhrzeit notieren [1, 6].
- Girocard bei der Polizei als gestohlen melden [6].
- Kontoumsätze prüfen, unbekannte Buchungen der Bank melden [3].
- Nach der Entsperrung nur neue PINs und Passwörter nutzen [3].
Wenn fremde Buchungen auf deinem Konto stehen
Siehst du Abbuchungen, die du nicht veranlasst hast, sperrst du den Zugang zum Konto sofort über 116 116 [2]. Das BSI und die Polizei raten, die Bank zu informieren, neue Zugangsdaten zu verlangen und über die Regulierung des Schadens zu sprechen [2]. Mit der Anzeige können deine Daten auch für das Lastschriftverfahren gesperrt werden [2]. Melde unberechtigte Buchungen unverzüglich. Hast du die Bank nicht spätestens 13 Monate nach der Belastung informiert, sind deine Ansprüche gegen sie ausgeschlossen [10]. Was die Bank erstatten muss, steht unter Wer zahlt, wenn Betrüger dein Konto leeren.
- Online-Banking über 116 116 sperren [2].
- Bank über eine selbst herausgesuchte Nummer informieren [2].
- Neue Zugangsdaten anfordern und die Erstattung ansprechen [2].
- Anzeige erstatten [2].
Wenn du Zugangsdaten preisgegeben hast
Hast du ein Passwort auf einer gefälschten Seite eingegeben, vergibst du so schnell wie möglich ein neues und beendest danach in den Einstellungen alle aktiven Sitzungen [3]. Prüfe, ob Einstellungen geändert oder Einkäufe getätigt wurden. Kommst du nicht mehr in dein Konto, wende dich an den Anbieter, denn möglicherweise wurde das Passwort schon geändert [3]. Bei einem gehackten E-Mail-Postfach änderst du auch die Passwörter aller Konten, die mit dieser Adresse verknüpft sind [3]. Mehr dazu unter Auf einen Phishing-Link geklickt.
Wenn jemand deine Identität nutzt
Bestellt jemand in deinem Namen oder schließt Verträge ab, nimmst du Kontakt zum Anbieter auf, widersprichst unberechtigten Forderungen und verlangst die Sperrung des Kontos oder die Stornierung [4]. Sichere Bestellbestätigungen und Mahnungen als Beweis und informiere deine Bank [4]. Gibt sich jemand in sozialen Netzwerken als du aus, informierst du den Betreiber der Plattform über den Vorfall [4]. Ist dein Personalausweis verloren, musst du das der Ausweisbehörde unverzüglich anzeigen [9]; die Online-Ausweisfunktion lässt sich über 116 116 sperren [1]. Ausführlich: Identitätsdiebstahl.

Anzeige und Hilfe
Eine Anzeige kannst du bei jeder Polizeidienststelle erstatten, je nach Bundesland auch schriftlich oder über die Onlinewache. Sie ist kostenlos, und auf Antrag bekommst du eine schriftliche Bestätigung, etwa für Bank oder Versicherung [7]. Bring gesicherte Nachrichten und Belege mit [8]. Wie das genau abläuft, steht unter Betrug anzeigen. Belastet dich das Geschehen, erreichst du die Telefonseelsorge rund um die Uhr unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 [8]. Mehr dazu auf der Seite Psychische Folgen von Betrug.
- Organisation Sperr-Notruf 116 116. Sperr-Notruf 116 116 e.V.. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Betrug beim Onlinebanking: Checkliste für den Ernstfall. BSI und Polizeiliche Kriminalprävention. Stand 25.06.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Phishing: Checkliste für den Ernstfall. BSI und Polizeiliche Kriminalprävention. Stand 07.07.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Identitätsdiebstahl: Checkliste für den Ernstfall. BSI und Polizeiliche Kriminalprävention. Stand 15.04.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Geld überwiesen: Was tun?. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde EC- und Kreditkartenbetrug. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Anzeige. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Cybercrime: Infos für Betroffene. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 27 PAuswG: Pflichten des Ausweisinhabers. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 676b BGB: Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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