Spam und PhishingRatgeber
Erpressungsmails mit angeblichem Video: ruhig bleiben, nicht zahlen
Mails, in denen Unbekannte behaupten, dich per Webcam gefilmt zu haben, und Bitcoin fordern, sind nach bisherigen Erfahrungen meistens haltlos. Zahl nicht, antworte nicht, öffne keine Anhänge und erstatte Anzeige bei der Polizei. Steht ein Passwort in der Mail, das du wirklich nutzt, ändere es sofort.

Der Betreff klingt harmlos, der Inhalt ist ein Schock: Jemand behauptet, deine Webcam gehackt und dich bei sexuellen Handlungen gefilmt zu haben. Nur wenn du einen Betrag in Bitcoin zahlst, werde das Video nicht an Familie und Freunde geschickt oder veröffentlicht [1]. Die Verbraucherzentrale nennt solche Mails geschmacklos und schockierend, aber meistens haltlos [1]. Die Polizei rechnet sie zu einer Variante der Sextortion, also der sexuellen Erpressung, und schreibt, dass sie häufig massenweise als Spam verschickt werden [2].
So sehen die Mails aus
Im Betreff stehen Worte wie "Es geht um Ihre Sicherheit", "Konto" oder "Video", damit du die Mail öffnest [1]. Im Text behaupten die Absender, sie hätten dich beim Ansehen von Pornos gefilmt. In einer anderen Version wollen sie deinen Computer mit einer Software infiziert haben, die pornografische Dateien gefunden habe, und drohen, Freunde und Familie zu informieren [1]. Laut BSI geben manche Täter auch vor, ein Smartphone gehackt zu haben, und hoffen, dass ihre Opfer um gespeicherte Bilder oder Videos fürchten [3].
Um den Druck zu erhöhen, enthalten manche Mails persönliche Daten wie Handynummer, Postanschrift oder Bankverbindung [1]. Seit Anfang 2021 kommt laut Verbraucherzentrale NRW manchmal einen Tag nach der ersten Mail eine zweite als "freundliche Erinnerung", meist von einer anderen Adresse [1]. Solche Mails werden an das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW seit 2019 immer wieder weitergeleitet. Mitte November 2019 tauchten dort erstmals Varianten mit Name, Adresse, Geburtsdatum und sogar Bankverbindung auf [1]. Gefordert wird Bitcoin [1]. Laut BSI verlangen manche Täter Zahlungen in Kryptowährungen, um ihre Spuren leichter zu verwischen [3]. Manche Mails tragen Anhänge. Die solltest du keinesfalls öffnen, denn sie beschädigen sehr wahrscheinlich dein Gerät [1].
Warum die Drohung meist leer ist
Nach bisherigen Erfahrungen ist es laut Verbraucherzentrale sehr unwahrscheinlich, dass die Kriminellen tatsächlich Videomaterial haben [1]. Die Mails gehen an offenbar wahllos ausgewählte Empfänger [1]. Auch das BSI schreibt, dass Kriminelle Erpresserschreiben verschicken, ohne tatsächlich kompromittierendes Material zu besitzen [3]. Hinter den rein online ablaufenden Fällen, in denen Geld gefordert wird, stehen laut Polizei meist Banden, die aus dem Ausland arbeiten oder Bots für den Versand ihrer Erpresserschreiben nutzen [2].

Auch die persönlichen Daten in der Mail beweisen keinen Hack deiner Kamera. Sie stammen laut Verbraucherzentrale in der Regel aus gehackten Datenbanken, etwa von Onlineshops, oder aus gekauften Datensätzen und haben nichts mit den Behauptungen in der Mail zu tun [1]. Eine weitere Quelle sind schädliche Apps auf dem Smartphone anderer Menschen, in deren Adressbuch deine Daten stehen. Solche Apps können Adressbücher auslesen und unbemerkt verschicken [1]. Ob deine Adresse oder dein Passwort in einem bekannten Datenleck steckt, kannst du prüfen, wie es unter Prüfen, ob deine Daten in einem Datenleck stecken beschrieben ist.
In manchen Varianten scheinst du die Mail selbst an dich geschickt zu haben. Die Täter erklären das mit einem Virus, der ihnen Zugriff auf dein Postfach gebe. Auch das ist laut Verbraucherzentrale in der Regel erfunden, denn der angezeigte Absender lässt sich leicht manipulieren. Aufschluss über die echte Absenderadresse oder zumindest den Server, von dem die Mail kam, gibt der E-Mail-Header [1]. Wie du ihn liest, steht unter Gefälschte Absender erkennen. Warum Absender sich überhaupt fälschen lassen und wie Domaininhaber das erschweren, erklärt SPF, DKIM und DMARC im Zusammenspiel.
Ganz ausgeschlossen ist ein Kamera-Zugriff allerdings nicht. Die Verbraucherzentrale verweist auf ältere Fälle aus dem Jahr 2019: eine inzwischen geschlossene Sicherheitslücke, über die Apps auf manchen Android-Smartphones unbemerkt auf die Kamera zugreifen konnten, und eine Schadsoftware, die beim Aufruf einer Pornoseite Aufnahmen starten sollte. Neue Sicherheitslücken können grundsätzlich weiterhin entdeckt und ausgenutzt werden [1]. Die Polizei weist ebenfalls darauf hin, dass es Schadsoftware gibt, die eine Webcam aktivieren kann [2].
Wenn ein echtes Passwort in der Mail steht
In einigen Mails stehen echte Passwörter der Empfänger [1]. Auch solche Daten stammen laut Verbraucherzentrale in der Regel aus gehackten Datenbanken oder gekauften Datensätzen [1]. Die Verbraucherzentrale rät, die Mails ernst zu nehmen, vor allem wenn ein tatsächlich verwendetes Passwort genannt wird, und es für den betroffenen Zugang schnellstmöglich zu ändern [1]. Nutze außerdem für jedes Konto ein eigenes Passwort [1]. Wie wichtig das ist, zeigt der Bericht einer Verbraucherin, deren E-Mail-Passwort in einer Erpressermail stand. Kurz darauf versuchten Unbekannte, weitere ihrer Konten zu übernehmen [1]. Hilfe beim Umstellen gibt Sichere Passwörter und Anmeldung in zwei Schritten.
Steht deine korrekte Kontonummer in der Mail, kontrolliere die Abbuchungen auf deinem Bankkonto [1]. Fallen dir dort fremde Buchungen auf, sperrst du den Zugang und meldest sie deiner Bank, wie es der Notfallplan nach Betrug beschreibt.
So reagierst du richtig
Liegt so eine Mail in deinem Postfach, gehst du in dieser Reihenfolge vor.

- Zahl nicht und geh auf keine Forderung ein [1, 2]. Nach einer Zahlung hört die Erpressung laut Polizei meist nicht auf [2].
- Antworte nicht und öffne keine Anhänge [1]. Eine Antwort bestätigt den Absendern außerdem, dass deine Adresse erreichbar ist [6].
- Erstatte Anzeige bei der Polizei, auch online über die Internetwache [1]. Erpressung ist eine Straftat [1].
- Leite die Mail an das Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW weiter: phishing@verbraucherzentrale.nrw [1].
- Verschieb die Mail danach in den Spam-Ordner. Hast du Anzeige erstattet, lösch sie nicht, denn sie kann für die Ermittlungen wichtig sein [1].
Die Chance, die Absender zu fassen, ist laut Verbraucherzentrale gering. Nur mit Anzeigen werden die Ermittlungsbehörden solche Fälle aber ernsthaft verfolgen [1]. Wie eine Anzeige abläuft, steht unter Betrug anzeigen: so erstattest du Anzeige.
Was das Strafrecht sagt
Erpressung ist nach § 253 StGB strafbar. Wer einen Menschen rechtswidrig durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung nötigt, dadurch dessen Vermögen schädigt und sich zu Unrecht bereichern will, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft [4]. Schon der Versuch ist strafbar [4]. In besonders schweren Fällen beträgt die Strafe mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe. Ein solcher Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat [4]. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Weitere Straftatbestände rund um Betrug erklärt Betrug und verwandte Straftaten im Strafgesetzbuch.
Wenn es tatsächlich Aufnahmen gibt
Anders liegt der Fall, wenn du in einem Videochat zu sexuellen Handlungen vor der Kamera gebracht wurdest. Dann gibt es tatsächlich Aufnahmen, die veröffentlicht werden könnten [1]. Die Täter lernen ihre Opfer laut BSI in sozialen Netzwerken oder auf Dating-Plattformen kennen, bauen Vertrauen auf und schlagen dann Videotelefonie oder den Austausch von Nacktbildern vor. Die Aufnahmen machen sie ohne Wissen der Betroffenen [3]. Täter sprechen vor allem Männer an, wenden sich aber auch an Frauen [3]. Neben Geld oder Bitcoin verlangen sie laut Polizei nicht selten weitere Nacktaufnahmen. Oft kennen sich Täter und Opfer auch persönlich, etwa aus einer beendeten Beziehung [2].
Auch Kinder und Jugendliche können Opfer werden. Die Polizei weist darauf hin, dass Kinder etwa beim Cybergrooming dazu gebracht werden können, sexualisierte Aufnahmen von sich anzufertigen, und dass solche Aufnahmen dann als Druckmittel dienen [2]. Wie Eltern ihre Kinder schützen, beschreibt Kinder und Jugendliche vor Betrug im Netz schützen.
Für diesen Fall raten BSI und Polizei: Überweise kein Geld, erstatte Anzeige und brich den Kontakt ab. Melde die Erpressung dem Betreiber der Plattform, damit er Profile sperren kann, und fordere dort die Löschung der Inhalte [2, 3]. Sichere Chatverläufe und Nachrichten als Beweis, etwa per Screenshot [3]. Ob Screenshots sinnvoll sind und der Chat gespeichert werden sollte, kann dir auch deine örtliche Polizeidienststelle sagen [2]. Wenn dich das Erlebte belastet, findest du Anlaufstellen unter Psychische Folgen von Betrug.
Kamera und Geräte schützen
Gegen echte Kamera-Zugriffe hilft vor allem Technik und etwas Zurückhaltung. Die Verbraucherzentrale rät, die Webcam abzukleben, wenn du sie nicht nutzt, auch die Kamera des Smartphones [1]. Nutze ein aktuelles Virenschutzprogramm, lass den Rechner von Zeit zu Zeit komplett prüfen und installiere Updates nur über das Betriebssystem selbst. Update-Angebote per E-Mail oder auf fremden Seiten können Schadprogramme sein [1]. Apps solltest du nur aus vertrauenswürdigen Quellen installieren und prüfen, ob die verlangten Berechtigungen wirklich nötig sind [1].

Im Kontakt mit Fremden rät die Polizei, keine Nacktaufnahmen zu verschicken, keine Freundschaftsanfragen von Unbekannten anzunehmen und nicht vorschnell einem Videochat zuzustimmen. Im Zweifel klebst du die Kamera zunächst ab und unterhältst dich nur mit Worten [2]. Das BSI empfiehlt außerdem Virenschutz und Spamfilter, damit Täter nicht unbemerkt Schadsoftware einschleusen können, und rät, Anmeldedaten niemals weiterzugeben [3]. Prüf regelmäßig die Privatsphäre-Einstellungen deiner Konten und sei zurückhaltend mit Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber [2, 3].
- Organisation Erpressung per E-Mail: Angeblich Porno geguckt und Kamera gehackt. Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentrale NRW. Stand 28.05.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Sextortion: vom harmlosen Flirt zur organisierten Erpressung. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Spam, Phishing und Co: Sextortion und Erpressung mit Nacktbildern. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 253 StGB: Erpressung. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Wie erkenne ich Phishing-E-Mails und -Webseiten?. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Online-Betrug: Spam. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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