Betrug im InternetRatgeber

Gefälschte Markenware erkennen: was beim Kauf und bei der Einfuhr gilt

Der Kauf einer Markenfälschung für den eigenen Gebrauch ist für Privatpersonen in Deutschland nicht strafbar, der Weiterverkauf schon. Der Zoll kann Pakete mit Fälschungen anhalten und vernichten lassen, Kosten trägst unter Umständen du. Kauf nach Möglichkeit bei bekannten Händlern und sei misstrauisch, wenn der Preis zu gut wirkt.

Zwei ähnliche Lederhandtaschen nebeneinander auf einem hellen Holztisch, eine mit sauberen, eine mit ungleichmäßigen Nähten
Bild: KI-generiert

Gefälschte Markenware begegnet dir auf zwei Wegen. Manchmal kaufst du sie bewusst, etwa die günstige Tasche auf dem Urlaubsmarkt. Häufiger trifft es Menschen, die ein Original bezahlt haben und eine Fälschung bekommen. In beiden Fällen geht es um dieselben Fragen: Woran erkennst du die Fälschung, was darf der Zoll, und welche Rechte hast du gegenüber dem Verkäufer? Diese Seite beantwortet sie aus Sicht von Käuferinnen und Käufern. Eine Rechtsberatung ersetzt sie nicht.

Was als Fälschung gilt

Eine Markenfälschung, auch Plagiat genannt, ahmt einen Markenartikel nach, meist in deutlich geringerer Qualität. Design und Name müssen dabei nicht exakt übernommen sein. Eine hohe Ähnlichkeit, die zur Verwechslung führen kann, reicht aus [1]. Wer Fälschungen vorsätzlich herstellt oder verkauft, verstößt gegen das Markenrecht und macht sich grundsätzlich strafbar. Geschädigt werden die Markeninhaber, und die Käufer werden getäuscht [1].

Wie groß das Problem ist, zeigt die Statistik des Zolls. Im Jahr 2025 verzeichnete er 19.124 Aufgriffe schutzrechtsverletzender Waren, insgesamt 4.640.951 Stück mit einem Wert von 445.804.800 Euro [3]. In 92,19 Prozent der Aufgriffe ging es um verletzte Markenrechte [3]. Mehr als die Hälfte der Aufgriffe, 55,62 Prozent, kam aus dem Postverkehr [3].

Woran du Fälschungen im Netz erkennst

Ein Onlineangebot lässt sich nicht anfassen, deshalb prüfst du den Verkäufer. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, Impressum und Kontaktmöglichkeiten anzusehen und zu prüfen, ob die Adressdaten vollständig sind [1]. Lies Bewertungen anderer Kunden, aber kritisch, denn auch Bewertungen können gefälscht sein [1]. Rechtschreib- und Grammatikfehler sowie verpixelte Bilder sind typische Warnsignale für einen unseriösen Anbieter [1]. Das BSI zählt auch eine Internetadresse, die sich auf eine bekannte Marke bezieht, und einheitlich sehr niedrige Preise für alle Produkte zu den typischen Merkmalen von Fakeshops [8]. Zum Prüfen nennt es den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen und die Watchlist Internet [8].

Eine junge Frau sitzt auf dem Bett und betrachtet einen neuen Turnschuh genau, daneben ein zugeklappter Laptop
Bild: KI-generiert

Der Preis ist der deutlichste Hinweis. Ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es das meist auch [1]. Kauf nach Möglichkeit bei lizenzierten Händlern [1]. Viele Fälschungen laufen über Fake-Shops, die Markenware weit unter Marktpreis anbieten. Wie du solche Shops erkennst, steht unter Fake-Shops erkennen, und mit dem Werkzeug Online-Shop prüfen gehst du die Merkmale Schritt für Schritt durch.

Welche Waren besonders betroffen sind

Bei den Kleinsendungen, die der Zoll 2025 anhielt, betrafen 52,30 Prozent die Kategorie Kleidung und Zubehör, 28,84 Prozent persönliches Zubehör wie Uhren, Handtaschen und Sonnenbrillen und 10,06 Prozent Schuhe [3]. Die meisten dieser Sendungen kamen aus China (75,46 Prozent), der Türkei (7,88 Prozent) und dem Vereinigten Königreich (7,60 Prozent) [3].

Warum Fälschungen gefährlich sein können

Fälschungen werden nicht nach den Standards der Originalhersteller gefertigt, ihre Sicherheit ist nicht gewährleistet. Es können zum Beispiel giftige Farben oder gesundheitsschädliche Stoffe verwendet worden sein [1]. Die Produkthaftung des Originalherstellers gilt für Fälschungen durch Dritte nicht [1]. Bei Kleidung mag das ein Ärgernis sein, bei Elektronik, Spielzeug oder Kosmetik kann es um deine Gesundheit gehen.

Eine Reihe schlichter Cremetiegel und kleiner Kosmetiktuben auf einem weißen Badregal neben einem gefalteten Handtuch
Bild: KI-generiert

Arzneimittel aus dem Netz

Besonders riskant sind gefälschte Medikamente. Laut Polizei sind die gesundheitlichen Risiken oft nicht abschätzbar; Fälschungen enthalten den angegebenen Wirkstoff womöglich nicht oder nur unzureichend oder sind gesundheitsschädlich [5]. Warnzeichen sind verschreibungspflichtige Mittel ohne Rezept, in Deutschland nicht zugelassene Präparate, kein erreichbarer Apotheker und Ware ohne Originalverpackung [5]. Zugelassene Versandapotheken tragen das EU-Sicherheitslogo. Ein Klick darauf öffnet beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den Registereintrag des Händlers; die Adresse sollte mit "versandhandel.dimdi.de/" beginnen [6]. Das Logo allein hat keine Bedeutung, entscheidend ist der Eintrag im Register [6]. Ob ein Medikament zugelassen ist, kannst du laut Polizei im Arzneimittelinformationssystem unter pharmnet-bund.de nachsehen [5]. Sehen Tabletten oder Kapseln ungewöhnlich aus oder riechen sie auffällig, nimm sie nicht ein [5].

Was der Zoll bei Einfuhr und Reisen darf

Der überwiegende Teil rechtsverletzender Produkte wird laut Zoll aus Drittländern geliefert [4]. Grundlage für das Eingreifen des Zolls bei solchen Waren ist die Verordnung (EU) Nr. 608/2013 [4]. Für dich als Privatperson ist wichtig, ob die Ware gewerblichen Charakter hat.

Ein geöffneter Koffer mit Kleidung und Sonnenbrille auf einem Kontrolltisch am Flughafen, ein Beamter von hinten gesehen
Bild: KI-generiert

Im Reisegepäck

Führen Reisende im persönlichen Gepäck Waren ohne gewerblichen Charakter mit sich, wird der Zoll laut eigener Darstellung nicht tätig [2]. Der Kauf einer Fälschung ist für Privatpersonen in Deutschland nicht strafbar. Einige Stücke zum Eigengebrauch darfst du besitzen, aber nicht in größerer Menge und nicht zum Weiterverkauf [1]. Ob jemand gewerblich handelt, hängt von Menge und Art der Ware ab; mehrere gleiche Handtaschen wirken verdächtig [1]. Bei Verdacht auf gewerbliche Einfuhr darf der Zoll die Ware einbehalten, den Rechteinhabern zur Prüfung vorlegen und vernichten, unabhängig vom Warenwert [1]. Gewerbliche Einfuhren behandelt der Zoll nach der EU-Verordnung oder nach deutschen Beschlagnahmeregeln, was zur Vernichtung der Ware oder möglicherweise zu einem zivilgerichtlichen Verfahren führt [2].

Dazu kommen die Reisefreimengen. Bei Flug- und Schiffsreisen liegt die Freigrenze für Erwachsene bei 430 Euro, maßgeblich ist der tatsächliche Wert der Ware und nicht der eines vermeintlichen Originals [1]. Bewahre deshalb Kassenbons auf [1]. Informiere dich vor dem Kauf auch über die Gesetze im Urlaubsland [1].

Bestellungen per Paket

Lässt du dir eine Fälschung für den privaten Gebrauch nach Deutschland liefern, ist das nicht strafbar. Der Zoll prüft aber Sendungen und kann sie bei Verdacht auf eine Markenverletzung beschlagnahmen [1]. Bei Bestellungen aus Staaten außerhalb der EU fallen ohnehin Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an; wird die Ware eingezogen, können Lagerungs- und Vernichtungskosten dazukommen [1].

Für kleine Post- und Kuriersendungen gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Es gilt für Sendungen mit höchstens drei Einheiten oder einem Bruttogewicht unter zwei Kilogramm [2]. Du wirst benachrichtigt und kannst dich innerhalb von zehn Arbeitstagen äußern. Legst du keinen Rechtsbehelf ein, gilt das als Zustimmung, und die Ware wird unter zollamtlicher Überwachung vernichtet [2]. Widersprichst du, muss der Rechteinhaber vor einem Zivilgericht klären lassen, ob ein Schutzrecht verletzt ist [2]. Die Kosten des Kleinsendungsverfahrens trägt laut Zoll die entscheidungsinnehabende Person, also der Rechteinhaber, der das Verfahren beantragt und im Streitfall das Zivilverfahren einleiten muss [2, 3].

Wie solche Verfahren ausgehen, zeigt die Zollstatistik. Von den Aufgriffen nach der EU-Verordnung endeten 2025 63,39 Prozent mit einer Vernichtung im Standardverfahren und 26,53 Prozent mit einer Vernichtung im Kleinsendungsverfahren [3]. In 4,77 Prozent der Fälle stellte sich die Ware als Original heraus, in 4,38 Prozent wurde sie freigegeben, weil der Rechteinhaber keine rechtlichen Schritte einleitete. Ein Gerichtsverfahren gab es in 0,47 Prozent der Fälle [3].

Wenn du eine Fälschung bekommen hast

Hast du ein Original bestellt und eine Fälschung erhalten, hast du grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verkäufer. Sitzt er außerhalb der EU, ist das oft schwer durchzusetzen [1]. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt eine Strafanzeige, etwa über die Online-Wache [1]. Wie das geht, erklärt Betrug anzeigen.

Hast du mit Kreditkarte bezahlt, kommt ein Chargeback in Betracht. Das Europäische Verbraucherzentrum nennt "Fälschung statt Originalprodukt" ausdrücklich als typischen Fall [7]. Den Antrag stellst du bei der Bank, die die Karte ausgegeben hat. Die Frist liegt meist bei bis zu 120 Tagen ab dem Abbuchungsdatum auf der Abrechnung [7]. Vorher solltest du den Händler schriftlich kontaktieren und ihm eine kurze Frist setzen, höchstens eine Woche [7]. Dem Reklamationsformular der Bank legst du Nachweise bei, etwa Abrechnung, Bestellbestätigung und Schriftverkehr. Lehnt die Bank ab, kann eine Schlichtungsstelle helfen [7]. Welche Zahlungswege beim Onlinekauf besser schützen, steht unter Sicher online bezahlen.

Abmahnung durch den Markeninhaber

Nimmt ein Rechteinhaber eine gewerbliche Einfuhr an, kann er Käufer abmahnen. Die Abgrenzung ist oft unklar, besonders bei mehreren gleichartigen Artikeln [1]. Betroffene sollten sich an eine Anwältin oder einen Anwalt mit Schwerpunkt Markenrecht wenden [1]. Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt, hängt von deinem Vertrag ab. Zum Kauf von Produkten und zu Internetbetrug berät die Verbraucherzentrale Niedersachsen kostenfrei [1].

Eine Fälschung, die du behalten hast, solltest du nicht weiterverkaufen, auch nicht über Kleinanzeigen. Die Verbraucherzentrale rät, sie nach der Nutzung sicherheitshalber zu entsorgen [1]. Wie Betrug auf Kleinanzeigenportalen abläuft, steht unter Betrug bei Kleinanzeigen.

  1. Organisation Markenfälschungen: Worauf beim Shopping im Urlaub sowie online zu achten ist. Verbraucherzentrale Niedersachsen. Stand 18.06.2026. abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde Sonderfälle (Reisende, Kleinsendungen). Generalzolldirektion. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Gewerblicher Rechtsschutz: Statistik für das Jahr 2025. Generalzolldirektion. Stand 10.03.2026. abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde Gewerblicher Rechtsschutz und Tätigwerden der Zollbehörden. Generalzolldirektion. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Behörde Arzneimittel im Internet. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde EU-Sicherheitslogo. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Organisation Chargeback: So holen Sie Kreditkartenzahlungen zurück. Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland. Stand 31.03.2026. abgerufen am 29.10.2026
  8. Behörde Woran erkenne ich sichere Onlineshops?. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.