Betrug am Telefon und an der HaustürRatgeber
Falscher Microsoft-Support am Telefon und im Browser
Microsoft ruft nicht unaufgefordert an, um Support anzubieten, und seine Fehlermeldungen enthalten keine Telefonnummern. Leg bei einem solchen Anruf auf, ruf keine Nummer aus einer Warnung im Browser an und erlaube niemandem Fernzugriff. Hatten die Täter schon Zugriff, trennst du den Rechner vom Internet, änderst von einem sauberen Gerät aus deine Passwörter und informierst deine Bank.

Ein Anrufer stellt sich als Mitarbeiter von Microsoft vor und behauptet, dein Rechner sei mit Viren infiziert, fehlerhaft oder gehackt. Oder im Browser erscheint plötzlich ein Fenster, das den Rechner angeblich sperrt und dich auffordert, den Microsoft-Support anzurufen. Beides gehört zur selben Masche. Die Täter wollen Zugriff auf deinen Rechner und an dein Geld [1, 2]. Die Polizei nennt das Fake-Kundenservice oder Helpdesk-Betrug, und die Täter geben sich neben Microsoft auch als Mitarbeitende anderer großer Firmen wie Paketdienste oder Telefonanbieter aus [3].
So läuft die Masche ab
Die Täter nehmen Kontakt über das Telefon, per E-Mail, über Messenger oder über Pop-up-Fenster und Werbeanzeigen beim Surfen auf [3]. Sie behaupten ein dringendes Problem mit dem Gerät. Ziel ist der Fernzugriff auf den Rechner oder die Installation von Schadsoftware [3]. Damit kommen sie an Geräte und Daten, zum Beispiel an Passwörter für das Online-Banking [2].

Der Anruf
Der Anrufer behauptet, der Rechner sei infiziert oder brauche ein neues Sicherheitszertifikat [2]. Nach der Verbraucherzentrale sprechen die Anrufer oft Englisch oder gebrochenes Deutsch und bitten dich, Schritte am Rechner auszuführen [1]. Manche lassen dich einen Befehl eingeben und zeigen dir eine Zeile, die angeblich deinen Rechner eindeutig ausweist. Diese Zeile ist nach der Verbraucherzentrale auf allen Systemen gleich und keine Kennung deines Rechners [1]. Die Kontaktdaten stammen laut Polizei oft aus früheren Hacks oder Datenlecks [3].
Die Warnung im Browser
Die Masche kann auch ohne Anruf beginnen. Gefälschte Warnungen sehen aus wie Sicherheitsmeldungen von Windows, blockieren den Bildschirm und fordern dazu auf, eine Hotline anzurufen [1]. Microsoft beschreibt solche Fenster genauer: Sie zeigen eine Support-Telefonnummer, laufen im Vollbildmodus, damit sie wie eine Meldung des Systems wirken, lassen sich nicht schließen oder ahmen einen Bluescreen oder einen Aktivierungsdialog nach. Teils sind dabei der Task-Manager deaktiviert und Töne zu hören [4]. Die Polizei nennt auch Werbeanzeigen auf Websites und in Social-Media-Apps, die vor einem angeblichen Computerproblem warnen [3].
Fernwartung und Bezahlung
Dann sollst du ein Fernwartungsprogramm installieren. Im Praxisbeispiel der Polizei verlangt der angebliche Mitarbeiter Zugriff über Programme wie AnyDesk oder TeamViewer [3]. Damit sehen und steuern die Täter deinen Rechner. Das Programm kann nach der Verbraucherzentrale auch ein Trojaner sein, mit dem Passwörter ausgespäht oder der Rechner gesperrt wird, um Lösegeld zu fordern [1]. Für die angebliche Hilfe verlangen die Täter Geld, etwa für eine abgelaufene Lizenz oder einen Wartungsvertrag, und drohen mit der Sperrung des Rechners oder mit Datenverlust [2]. Die Verbraucherzentrale berichtet von Forderungen bis zu 400 Euro für ein Wartungspaket [1]. Teilweise sollen Opfer Gutscheincodes kaufen oder Testüberweisungen ausführen, angeblich um Hacker zu fangen [2].
Was Microsoft nach eigenen Angaben nicht tut
Microsoft ruft nicht unaufgefordert an, um Support anzubieten oder persönliche oder finanzielle Daten abzufragen [4]. Fehler- und Warnmeldungen von Microsoft enthalten nach Angaben des Unternehmens niemals Telefonnummern [4]. Mitarbeiter fordern laut Verbraucherzentrale weder am Telefon noch über einen Sicherheitshinweis am Rechner persönliche oder finanzielle Daten an [1]. Die Polizei fasst es allgemein: Seriöse Unternehmen rufen nicht unaufgefordert an [2].
Für dich heißt das: Jeder unaufgeforderte Anruf vom angeblichen Microsoft-Support und jede Warnung mit Telefonnummer ist verdächtig. Auch eine Nummer im Display beweist nichts. Beim Call-ID-Spoofing wird die angezeigte Rufnummer durch eine gefälschte ersetzt; Anrufe aus dem Ausland mit deutscher Nummer werden seit dem 01.12.2022 nur noch als "unbekannt" oder "anonym" angezeigt, mit Ausnahmen für deutsche Handys im Ausland [5].
Richtig reagieren bei Anruf oder Warnfenster
Bei einem unerwarteten Anruf gilt der Rat der Polizei: auflegen [2]. Gib keine Bankverbindung, keine Kreditkartendaten und keine Zugangsdaten heraus und gewähre einem unbekannten Anrufer keinen Zugriff auf den Rechner, auch nicht über ein Fernwartungsprogramm [2]. Die Verbraucherzentrale rät außerdem, während eines Telefonats keine fremde Software auf Computer, Tablet oder Smartphone zu installieren [1].

Bei einem Warnfenster im Browser rufst du keine der angezeigten Nummern an [4]. Die Polizei empfiehlt zu prüfen, ob die Warnung wirklich vom Betriebssystem stammt und ob eine Support-Nummer mit der offiziellen Website des Herstellers übereinstimmt [3]. Nach Microsoft kann der Browser Edge solche Endlosschleifen von Pop-up-Fenstern beenden [4]. Ein solches Warnfenster kommt von einer Webseite und nicht von Windows [4].
Dieselbe Masche mit anderen Absendern
Nach der Polizei treten die Täter nicht nur als Microsoft auf. Ein angeblicher Bankmitarbeiter meldet ungewöhnliche Buchungen und will dein Konto absichern, ein angeblicher Paketdienst meldet Probleme bei der Zustellung oder fordert Zollgebühren [3]. Die Regel bleibt gleich: Bankmitarbeitende fordern nie Zugangsdaten, die Installation von Software oder Zahlungen. Bei Druck, sensible Daten preiszugeben, beendest du das Gespräch und meldest den Versuch deiner Bank [3].
Wenn die Täter schon Zugriff hatten
Hast du ein Programm installiert oder den Tätern Zugriff gegeben, zählt die Zeit. Solange der Rechner mit dem Internet verbunden ist und das Fernwartungsprogramm darauf läuft, können die Täter womöglich weiter zugreifen. Erst trennst du die Verbindung, dann sicherst du Konten und Zahlungen, danach folgen Anzeige und Meldung.

Rechner trennen und bereinigen
Trenne den Rechner vom Internet und fahr ihn herunter. Ändere betroffene Passwörter sofort, aber von einem anderen, sauberen Gerät aus [2]. Die Verbraucherzentrale nennt vor allem die Zugänge zu E-Mail, Online-Banking und Online-Shops [1]. Lass den Rechner überprüfen und das Fernwartungsprogramm entfernen [2]. Microsoft rät, von den Tätern installierte Anwendungen zu deinstallieren, das Gerät bei gewährtem Zugriff zurückzusetzen, mit Windows-Sicherheit eine vollständige Überprüfung auszuführen, Sicherheitsupdates zu installieren und auch das Kennwort des Microsoft-Kontos zu ändern [4]. Hat ein Trojaner Zugangsdaten abgegriffen, muss der Rechner laut BSI fachgerecht von der Schadsoftware befreit werden. Das BSI rät außerdem, das Online-Banking unverzüglich zu sperren, zum Beispiel durch dreimal hintereinander falsch eingegebene PIN in der Anmeldemaske, und vorher einen Auszug der Kontoumsätze zu sichern [6].
Bank und Zahlungen
Informiere deine Bank und frag, ob bereits erfolgte Zahlungen zurückgeholt werden können [2]. Kontaktiere auch Zahlungsdienste und Unternehmen, deren Zugangsdaten in fremde Hände geraten sein könnten [2]. Karten und Online-Banking-Zugänge sperrst du rund um die Uhr über den Sperr-Notruf 116 116, aus dem Ausland über +49 116 116 oder +49 30 4050 4050 [7]. Hast du für die angebliche Hilfe mit Kreditkarte bezahlt, rät Microsoft, den Betrag beim Kartenanbieter anzufechten [4]. Das geht über eine Rückbuchung bei der Bank, die deine Karte ausgegeben hat, in der Regel bis zu 120 Tage nach der Belastung [8].
Ob die Bank Geld erstattet, das die Täter per Fernzugriff überwiesen haben, hängt vom Einzelfall ab. Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss die Bank den Betrag nach § 675u BGB unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags, nachdem sie davon erfahren hat. Hat die Bank einer Behörde schriftlich berechtigte Gründe für einen Betrugsverdacht gegen dich mitgeteilt, muss sie die Erstattung unverzüglich prüfen und nachholen, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt [9]. Hast du in betrügerischer Absicht gehandelt oder vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen deine Pflichten aus § 675l BGB oder gegen die vereinbarten Bedingungen für Karte oder Online-Banking verstoßen, haftest du nach § 675v Absatz 3 BGB für den gesamten Schaden. Das gilt nicht, wenn deine Bank keine starke Kundenauthentifizierung verlangt hat, außer du hast in betrügerischer Absicht gehandelt (Absatz 4). Sonst kann die Bank bei Missbrauch höchstens 50 Euro verlangen, und auch das entfällt in bestimmten Fällen, etwa wenn du den Missbrauch vorher nicht bemerken konntest [10]. Hast du die Zahlung selbst freigegeben, etwa eine Überweisung oder den Kauf von Gutscheinkarten, gilt sie als autorisiert, und die Erstattungspflicht nach § 675u BGB greift nicht [9]. Wann Gerichte grobe Fahrlässigkeit annehmen, erklärt die Seite Wer zahlt, wenn Betrüger dein Konto leeren.
Anzeige und Meldung
Erstatte Anzeige bei der Polizei und melde den Betrugsversuch zusätzlich bei Microsoft [2]. Microsoft nimmt Meldungen über ein Formular unter microsoft.com/reportascam entgegen [4]. Die Verbraucherzentrale rät, auch einen Anruf zu melden, auf den du nicht hereingefallen bist, etwa bei der Internetwache deines Bundeslands [1]. Wurde dir eine gefälschte Rufnummer angezeigt, nimmt die Bundesnetzagentur Beschwerden über ihr Formular an; Verbindungsdaten werden meist nach etwa sieben Tagen gelöscht [5]. Wie die Anzeige abläuft, steht unter Betrug anzeigen.
Wie verbreitet die Masche ist
Das FBI zählte in den USA 2025 bei angeblichem Tech-Support 47.794 Beschwerden und gemeldete Verluste von rund 2,13 Milliarden US-Dollar. Damit lag die Masche bei der Zahl der Beschwerden auf Platz vier und bei den Verlusten auf Platz drei der Betrugsarten im Netz [11]. Andere Maschen am Telefon, etwa Spam-Anrufe auf dem Handy, beschreibt handy.rocks unter Telefonbetrug. Anrufer, die sich als Bankmitarbeiter ausgeben, behandelt die Seite Anrufe von falschen Bankmitarbeitern.
- Organisation Warnung: Abzocke durch angebliche Microsoft-Mitarbeiter. Verbraucherzentrale Bundesverband, verbraucherzentrale.de. Stand 11.04.2023. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Falsche Microsoft-Mitarbeiter am Telefon. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Online-Betrug: Fake-Kundenservice (Support Scams). Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Schützen Sie sich vor Betrugsversuchen im Zusammenhang mit dem technischen Support. Microsoft Support. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Manipulation von Rufnummern. Bundesnetzagentur. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Onlinebanking: Was tun im Ernstfall?. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Karte sperren unter 116 116. Sperr-Notruf 116 116 e.V.. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Chargeback: So holen Sie Kreditkartenzahlungen zurück. Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland. Stand 31.03.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 675u BGB: Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 675v BGB: Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde 2025 IC3 Annual Report, Seite 9. Federal Bureau of Investigation, Internet Crime Complaint Center. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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