Betrug am Telefon und an der HaustürRatgeber
Anrufe von falschen Bankmitarbeitern: Masche, Spoofing, Schutz
Falsche Bankmitarbeiter melden eine angeblich verdächtige Buchung und wollen sie mit deiner Push-TAN stoppen, tatsächlich gibst du damit eine Überweisung frei. Deine Bank fragt nie nach Zugangsdaten, PIN oder TAN. Leg auf, ruf deine Bank unter einer selbst herausgesuchten Nummer an und lass bei Verdacht über 116 116 sperren.

Das Telefon klingelt, im Display steht die Nummer deiner Bank, und eine freundliche Stimme meldet eine verdächtige Abbuchung. So beginnt eine Masche, bei der du den Betrügern die entscheidende Freigabe selbst gibst. Die Verbraucherzentrale Hamburg beschreibt das Ziel: Die Täter wollen deine Push-TAN, um damit Geld von deinem Konto zu überweisen [1].
So läuft der Anruf ab
Die Anrufer geben sich als Beschäftigte von Banken und Sparkassen aus und berichten von einer angeblich verdächtigen Buchung auf deinem Konto. Gleichzeitig bieten sie an, diese Buchung zu stoppen. Dafür sollst du den Vorgang am Telefon mit einer Push-TAN autorisieren [1]. Tatsächlich werden mit dieser TAN Überweisungen autorisiert, und die Betrüger können Geld von deinem Konto überweisen [1].

Ähnliche Anrufe kommen im Namen der Deutschen Bundesbank. Die Betrüger fragen dabei Konto-, Karten- oder Zugangsdaten ab oder fordern zu TAN-Freigaben auf [2]. Die Bundesbank stellt klar, dass sie nicht anruft, um Zugangsdaten zu erfragen, und am Telefon nicht zu Freigaben, Stornierungen oder Zahlungen auffordert, egal aus welchem Grund [2]. Auch die Polizei nennt als typisches Warnsignal den Anruf eines angeblichen Bankmitarbeiters, der dein Konto wegen "seltsamer Buchungen" sichern will [3].
Woran du die Masche erkennst
- Der Anruf kommt unaufgefordert. In der Regel ruft ein Kreditinstitut nicht von sich aus an [1].
- Du sollst am Telefon ein Passwort oder eine TAN nennen. Laut Verbraucherzentrale ist das immer ein Hinweis auf Betrug [1].
- Du sollst am Telefon einen Vorgang mit einer Push-TAN oder einer Freigabe in der Banking-App autorisieren [1, 2].
- Du sollst Software installieren oder eine Zahlung leisten. Bankmitarbeiter fordern dich dazu laut Polizei niemals auf [3].
- Es herrscht Zeitdruck, und eine dubiose Geschichte soll schnelles Handeln erzwingen [4].
Warum im Display die Nummer deiner Bank steht
Die angezeigte Nummer ist kein Beweis. Mit Call-ID-Spoofing ersetzen Täter die echte Rufnummer des Anrufers durch eine andere, gefälschte [5]. Die Bundesnetzagentur erklärt, dass man sich die angezeigte Nummer dafür nicht einmal beschaffen muss. Es kann eine real existierende Nummer sein, auch eine ausländische, deren Inhaber mit dem Anruf nichts zu tun hat, oder eine Fantasienummer, die gar nicht vergeben ist [5]. Ihr Fazit: Absenderrufnummern können gefälscht sein und sind nicht uneingeschränkt vertrauenswürdig [5].
Manchmal reicht schon eine sehr ähnliche Nummer. Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet von einem Fall, in dem eine Verbraucherin die Nummer des Anrufers während des Gesprächs prüfte; sie stimmte bis auf die letzte Ziffer mit der Nummer ihrer Bank überein [1].
Was das Gesetz dagegen vorsieht
Das Telekommunikationsgesetz verpflichtet Telefonanbieter, als Rufnummer des Anrufers eine vollständige deutsche Rufnummer zu übermitteln, die dem Anrufer auch zugeteilt ist. Andere an der Verbindung beteiligte Anbieter dürfen übermittelte Nummern nicht verändern [6]. Kommt ein Anruf mit einer deutschen Rufnummer aus einem ausländischen Netz, müssen die Anbieter die Anzeige der Nummer unterdrücken; ausgenommen ist das internationale Roaming im Mobilfunk [6]. Trotzdem kommt es nach Angaben der Bundesnetzagentur weiter zu Anrufen mit manipulierter Nummer, obwohl das gesetzlich verboten ist [5]. Anrufe mit unterdrückter Nummer musst du nicht annehmen: Nach dem Gesetz müssen Angerufene die Möglichkeit haben, solche Anrufe einfach und unentgeltlich abzuweisen [6]. Frag deinen Telefonanbieter, wie das bei deinem Anschluss geht.
Auch per E-Mail und Brief
Betrüger nutzen dafür nicht nur das Telefon. Die Bundesbank warnt, dass sich Betrüger auch per E-Mail oder Post als ihre Mitarbeitenden ausgeben, Daten abfragen und dabei häufig eine Zahlung in Aussicht stellen, etwa aus einer Erbschaft oder einem Gewinn [2]. Links und Dateianhänge in solchen Nachrichten öffnest du nicht [2]. Wie du gefälschte Mails erkennst, steht unter Phishing-Mails erkennen.
Was deine Bank nie von dir verlangt
BSI und Polizei schreiben in ihrer Checkliste zum Onlinebanking, dass deine Bank niemals nach deinen Zugangsdaten zum Onlinebanking, deiner PIN oder deinen TANs fragt [7]. Die Verbraucherzentralen raten, Zugangsdaten niemals per Textnachricht oder am Telefon zu teilen und verdächtige Anfragen über offizielle Kontaktwege zu prüfen [8]. In einer Mitteilung der Polizeilichen Kriminalprävention sagt eine Präventionsexpertin der EURO Kartensysteme, Geldinstitute und Behörden forderten nie sensible Daten oder die Herausgabe von Wertsachen am Telefon an [4]. Die Bundesbank empfiehlt, persönliche Legitimationsdaten nur an berechtigte Personen und nur über die Wege weiterzugeben, die die Bedingungen deiner Bank oder deines Kartenunternehmens vorsehen [2]. Vorsicht gilt auch bei Video-Identifizierungen: Lass dich nur mit deinem Personalausweis identifizieren, wenn der Zweck klar ist, und nimm nie an angeblichen Testläufen gegen Bezahlung teil [8].

Bevor du eine Überweisung bestätigst, liest du die Details genau, vor allem an wen das Geld geht [7]. Moderne TAN-Verfahren berechnen jede TAN aus den Überweisungsdaten, deshalb gilt sie nur für einen bestimmten Vorgang und für kurze Zeit [8].
So reagierst du richtig
Wirst du am Telefon nach Passwörtern oder TANs gefragt, beendest du das Gespräch sofort und meldest dich direkt bei deiner Bank [1]. Die Polizeiliche Kriminalprävention nennt fünf Verhaltensregeln gegen Telefonbetrug [4]:
- Bei Zeitdruck oder dubiosen Geschichten das Gespräch sofort beenden.
- Die Institution unter der bekannten Nummer zurückrufen und den Sachverhalt prüfen.
- Niemals Passwörter, PINs, TANs oder Kontodaten am Telefon preisgeben.
- Jeden Betrugsversuch der Polizei melden.
- Wurden persönliche Informationen weitergegeben, sofort den Sperr-Notruf 116 116 anrufen oder die Sperr-App nutzen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät zusätzlich, solche Anrufe der Polizei zu melden [1]. Wurde dir eine manipulierte Nummer angezeigt, kannst du sie der Bundesnetzagentur über ihr Beschwerdeformular melden. Weil Verbindungsdaten in der Regel nach sieben Tagen gelöscht werden, sollte die Beschwerde möglichst sofort eingehen. Die Behörde braucht deine Nummer, die angezeigte Nummer, deinen Telefonanbieter, Datum und Uhrzeit sowie eine kurze Schilderung [5]. Den Anruf sicherst du am besten auch im Anrufprotokoll deines Routers per Screenshot, dort findet sich unter Umständen ein Hinweis auf die tatsächlich genutzte Nummer [5].
Wenn du die TAN schon weitergegeben hast
Sperr dein Konto und den Online-Zugang telefonisch über die 116 116 und erstatte Anzeige bei der Polizei [1]. Der Sperr-Notruf ist rund um die Uhr erreichbar und aus dem deutschen Festnetz kostenlos; aus dem Ausland wählst du +49 116 116 oder +49 30 4050 4050 [9]. Für die Sperre des Online-Bankings hältst du Kontonummer und Bankleitzahl oder deine IBAN bereit und notierst dir danach Datum und Uhrzeit der Sperre [9]. Danach informierst du deine Bank, bittest um neue Zugangsdaten und sprichst über die Regulierung des Schadens [7]. Lass dir dort auch bestätigen, dass keine weiteren unautorisierten Buchungen oder Aufträge vorliegen, und kontrolliere die Buchungen auf deinem Konto regelmäßig [7]. Als Opfer von Internetkriminalität hast du nach der Checkliste von BSI und Polizei die gleichen Rechte wie Opfer anderer Straftaten [7].

Eine Überweisung, die du selbst autorisiert hast, lässt sich anders als eine Lastschrift in der Regel nicht zurückbuchen. Deshalb ist die Strafanzeige so wichtig: Unter Umständen kann die Polizei die Empfänger ermitteln, und du kannst gegebenenfalls auf Rückzahlung klagen [1].
Wer den Schaden trägt
Ob die Bank zahlen muss, hängt davon ab, ob die Zahlung rechtlich als autorisiert gilt. Bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang muss die Bank den Betrag unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags, nachdem sie davon erfahren hat [10]. Hast du den Schaden aber durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung deiner Pflichten im Umgang mit dem Zahlungsinstrument herbeigeführt, musst du deiner Bank den gesamten Schaden ersetzen [11]. Wie diese Regeln in Fällen mit weitergegebener TAN angewendet werden, ist eine Frage des Einzelfalls. Die Seite Wer zahlt, wenn Betrüger dein Konto leeren erklärt die Einzelheiten; eine Rechtsberatung ersetzt sie nicht. Ob eine Rechtsschutzversicherung bei einem Streit mit der Bank hilft, hängt von deinem Vertrag ab.
Vorbeugen
Schon beim bloßen Verdacht, betroffen zu sein, rät die Checkliste, die Zugangsdaten zum Onlinebanking zu ändern und bei der Bank nach ungewöhnlichen technischen Vorkommnissen oder Fällen bei anderen Kunden zu fragen [7]. Ein Tageslimit für Geldbewegungen, das du mit deiner Bank vereinbarst, kann den Schaden im Ernstfall verringern [7]. Die Verbraucherzentralen empfehlen außerdem, für die TAN-Erzeugung und den Kontozugriff zwei verschiedene Geräte zu nutzen und das Onlinebanking nur über ein Lesezeichen oder die selbst eingetippte Adresse aufzurufen [8]. Erscheint direkt nach der Freigabe eines Bankauftrags eine Fehlermeldung, solltest du misstrauisch werden und im Zweifel deine Bank kontaktieren [8]. Mehr zum Schutz deines Kontos steht unter Online-Banking sicher nutzen, die Sperrwege im Detail unter Karte und Konto sperren. Wie Täter ihre Geschichten aufbauen, erklärt die Seite Social Engineering.
- Organisation Warnung vor falschen Bank-Anrufen. Verbraucherzentrale Hamburg e.V.. Stand 14.05.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Warnung vor Falschinfos zur Bundesbank. Deutsche Bundesbank. Stand 03.08.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Online-Betrug: Fake-Kundenservice (Support Scams). Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Falsche Enkel, echte Gefahr: Telefonbetrug rechtzeitig durchschauen. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand 25.02.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Manipulation von Rufnummern. Bundesnetzagentur. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 120 TKG: Rufnummernübermittlung. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Betrug beim Onlinebanking: Checkliste für den Ernstfall. BSI und Polizeiliche Kriminalprävention. Stand 25.06.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Schutz vor Betrug: Tipps für sicheres Onlinebanking. Gemeinschaftsredaktion der Verbraucherzentralen (mit den Verbraucherzentralen Hessen und Nordrhein-Westfalen). Stand 21.08.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Karte sperren unter 116 116. Sperr-Notruf 116 116 e.V.. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 675u BGB: Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 675v BGB: Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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