Schutz vor BetrugRatgeber
Kinder und Jugendliche vor Betrug und Kostenfallen im Netz schützen
Sperre In-App-Käufe oder lass sie nur mit Passwort zu, richte beim Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre ein und stell Altersgrenzen im App-Store ein. Sprich regelmäßig mit deinem Kind über Abzocke, fremde Kontakte und Erpressung, damit es sich im Ernstfall an dich wendet. Käufe auf Rechnung ohne deine Zustimmung musst du nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht genehmigen.

Nach der JIM-Studie 2023 besitzen 96 Prozent aller 12- bis 19-Jährigen ein eigenes Smartphone [1]. Die wichtigste App ist nach der JIM-Studie 2025 mit Abstand WhatsApp, dahinter folgen Instagram und Snapchat [10]. Damit sind Kinder und Jugendliche denselben Maschen ausgesetzt wie Erwachsene, dazu kommen eigene: Kostenfallen in Spielen, Abos über die Handyrechnung und Erpressung mit Bildern. Das BSI nennt zwei Wege, die Gefahren zu verringern: Jugendschutzeinstellungen auf den Geräten und das Gespräch mit dem Kind [1].
Womit Kinder im Netz rechnen müssen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zählt zu den Risiken für Kinder neben ungeeigneten Inhalten und Cybermobbing auch Cyberkriminalität: Phishing-Versuche, Infektionen mit Schadsoftware und den Diebstahl sensibler Daten [1]. Bei Smartphones und Tablets kommen Kostenfallen hinzu [1].
Wie häufig Kinder schlechte Erfahrungen machen, zeigt der Cybersicherheitsmonitor 2025 von BSI und Polizeilicher Kriminalprävention. Über ein Drittel der Eltern hat schon erlebt, dass ihnen ihr Kind von Gefahren im Netz berichtet: 37 Prozent bei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren, 43 Prozent bei Kindern zwischen 14 und 17 Jahren [2]. Am häufigsten ging es dabei um Cybermobbing und ungeeignete Inhalte [2]. Über das Erkennen von Onlinebetrug sprechen 26 Prozent der Eltern mit Kindern zwischen 6 und 13 Jahren und 41 Prozent der Eltern mit 14- bis 17-Jährigen [2]. Der Cybersicherheitsmonitor befragt jährlich über 3.000 Menschen ab 16 Jahren; die Angaben zu Kindern stammen aus dem Fokusthema Digitaler Familienalltag [2]. Etwa 15 Prozent der Eltern von 6- bis 13-Jährigen und 17 Prozent der Eltern von 14- bis 17-Jährigen sagen, ihnen fehle das Wissen zur IT-Sicherheit, um Vorbild zu sein [2].
Dazu kommt die Frage, was im Netz überhaupt stimmt. In der JIM-Studie 2025 gaben 67 Prozent der Jugendlichen an, im letzten Monat Fake News begegnet zu sein [10].
Kostenfallen in Apps und Spielen
Viele Spiele sind zum Einstieg kostenlos. Geld verdienen die Anbieter mit In-App-Käufen, also Zusätzen, die in der App gekauft werden, etwa um Wartezeiten zu verkürzen [5]. Das BSI rät Eltern, App- und In-App-Käufe zu deaktivieren oder nur nach Eingabe eines Passworts zu erlauben, um Kostenfallen zu verhindern [3]. Die Verbraucherzentrale beschreibt die Einstellungen so [5]:

- iPhone und iPad: In den Einstellungen unter "Bildschirmzeit" die Beschränkungen einschalten und bei "App-Installationen & Käufe" die In-App-Käufe auf "Nicht erlauben" stellen. Alternativ lässt sich dort ein Passwort verlangen.
- Android: In Google Play über das Profilbild "Zahlungen und Abos" und "Bestätigung von Käufen" öffnen und als Häufigkeit "immer" wählen.
Die Einstellungen gelten nur für das Gerät, auf dem du sie vornimmst. Nutzt dein Kind mehrere Smartphones oder Tablets, richtest du sie auf jedem einzeln ein [5]. Zusätzlich empfiehlt das BSI, im App- oder Play-Store auf dem Gerät des Kindes Altersbeschränkungen für Apps, Spiele, Filme und Serien zu aktivieren und App-Berechtigungen gemeinsam mit dem Kind zu prüfen [3]. Standortfreigaben für Apps, die keinen Standort brauchen, schaltest du ab [3].
Abos über die Handyrechnung
Schon das Antippen einer Werbeanzeige kann zu einem ungewollten Abo führen, das über die Handyrechnung abgerechnet wird [6]. Beim sogenannten Clickjacking ist eine Anzeige so manipuliert, dass im Hintergrund ein Kaufen-Knopf ausgelöst wird [6]. Die Bundesnetzagentur hat das Redirect-Verfahren 2019 zur Pflicht gemacht [6]; umzusetzen war es spätestens ab dem 01.02.2020 [11]. Dabei muss ein Abo zusätzlich auf einer Seite des Netzbetreibers bestätigt werden [6]. Zusätzlich hilft die Drittanbietersperre. Jeder Mobilfunkanbieter muss sie auf Verlangen des Kunden einrichten; danach können Abo-Anbieter nicht mehr über die Handyrechnung abbuchen [6]. Du beantragst sie per Brief, per E-Mail oder oft im Kundenportal oder in der App deines Anbieters. Viele Anbieter bieten auch Teilsperren für einzelne Kategorien an [6].
Steht trotzdem eine ungewollte Abbuchung auf der Handyrechnung, rät die Bundesnetzagentur, unverzüglich und mit Begründung beim Mobilfunkanbieter und beim Drittanbieter zu widersprechen und ein Abo zu kündigen [11]. Beschweren kannst du dich zusätzlich bei der Bundesnetzagentur [11]. Anbieter, die sich zur Geld-zurück-Garantie verpflichtet haben, erstatten unbemerkte, ungewollte Einzelkäufe und Abos, bei denen das Redirect-Verfahren nachweislich nicht funktioniert hat [11]. Wie Abofallen funktionieren und wie du dich wehrst, beschreibt vertrag-kuendigen.com unter Abofallen.
Was Kinder rechtlich kaufen dürfen
Kinder unter sieben Jahren sind nach dem Gesetz geschäftsunfähig und können allein keine Verträge schließen [4]. Kinder ab sieben Jahren und Jugendliche können ohne Zustimmung der Eltern nur im Rahmen ihres Taschengelds einkaufen, und das auch nur, wenn sie die Ware sofort bezahlen [4]. Bei Bestellungen im Internet wird die Rechnung meist erst später bezahlt. Dafür gilt die Taschengeldregel nach Angaben der Verbraucherzentrale nicht; die Eltern müssen vorher einwilligen oder den Kauf nachträglich genehmigen [4].

Genehmigst du einen solchen Kauf nicht, ist der Vertrag unwirksam. Es reicht, dem Unternehmen zu erklären, dass du die Genehmigung verweigerst; das Widerrufsrecht brauchst du dafür nicht [4]. Ob sich bereits gezahltes Geld zurückholen lässt, hängt vom Einzelfall ab. Die Verbraucherzentrale berät dazu, mehr unter Was die Verbraucherzentrale bei Betrug tun kann.
Erpressung mit Bildern
Bei Sextortion, einer sexuellen Erpressung im Netz, lernen Täter ihre Opfer meist über soziale Netzwerke oder Dating-Plattformen kennen, verlagern das Gespräch schnell in einen Videoanruf, zeichnen sexuelle Handlungen auf und drohen dann mit der Veröffentlichung [7]. Gefordert werden häufig Geld oder Bitcoins [7]. Die Polizei weist darauf hin, dass auch Minderjährige Opfer solcher Taten werden können [7].
Die Polizei rät Betroffenen, kein Geld zu überweisen, weil die Erpressung nach einer Zahlung meist nicht aufhört [7]. Den Kontakt sofort abbrechen, nicht mehr auf Nachrichten reagieren und Anzeige erstatten [7]. Ob Screenshots und der gespeicherte Chat als Beweis sinnvoll sind, klärst du am besten mit der örtlichen Polizeidienststelle [7]. Für dein Kind ist vor allem wichtig zu wissen, dass es mit so etwas zu dir kommen kann, ohne Strafe oder Handyverbot fürchten zu müssen. Massenmails, in denen Täter nur behaupten, ein Video zu besitzen, beschreibt Erpressungsmails mit angeblichem Video. Wie eine Anzeige abläuft, steht unter Betrug anzeigen: so erstattest du Anzeige.
Konten schützen, Codes geheim halten
Auch die Konten von Kindern sind für Täter interessant, etwa um über einen gekaperten Messenger Freunde und Verwandte anzuschreiben. Den Bestätigungscode, den ein Messenger bei der Anmeldung per SMS schickt, darf man nie weitergeben, sonst können Betrüger das Konto übernehmen [8]. Die Polizei empfiehlt außerdem, im Messenger eine zusätzliche PIN einzurichten und das Profilbild nur für gespeicherte Kontakte sichtbar zu machen [8]. Bei Geldbitten über Messenger ist grundsätzlich Misstrauen angebracht; bevor man eine angeblich neue Nummer speichert, ruft man die Person unter der alten an [8]. Wer trotzdem hereinfällt, trägt nach den Worten der Polizei keine Mitschuld, verantwortlich sind die Täter [8].
Erklär deinem Kind, dass niemand Seriöses nach solchen Codes oder Passwörtern fragt, auch keine angeblichen Freunde, Spielehersteller oder Gewinnspielveranstalter. Wie gute Passwörter und eine Anmeldung in zwei Schritten funktionieren, zeigt Sichere Passwörter und Anmeldung in zwei Schritten. Typische Lockangebote mit angeblichen Gewinnen beschreibt Gewinnspielbetrug und falsche Gewinnbenachrichtigungen.
Mit dem Kind im Gespräch bleiben
Neben den technischen Einstellungen rät das BSI Eltern, regelmäßig mit ihrem Kind über Erlebnisse im Netz, Risiken und respektvolles Verhalten zu sprechen [3]. Nach dem Cybersicherheitsmonitor tun das weniger als die Hälfte der Eltern: 47 Prozent bei Kindern von 6 bis 13 Jahren, 42 Prozent bei 14- bis 17-Jährigen sprechen regelmäßig über die digitalen Freizeitaktivitäten [2]. Am häufigsten reden Eltern über den Umgang mit Kontaktanfragen fremder Personen (51 und 53 Prozent) [2].

Die Initiative klicksafe empfiehlt, klare Regeln zu Bildschirmzeiten, Downloads und persönlichen Daten zu vereinbaren und dabei auch Abzocke, Werbung und Kostenfallen anzusprechen [9]. Dein Kind soll dich hinzuziehen können, ohne ein Internetverbot fürchten zu müssen [9]. Hilfreich ist es, die Apps und Spiele des Kindes gemeinsam anzusehen und Verbote zu begründen [9]. Weniger als ein Drittel der Eltern spricht schon vor dem Kauf eines Geräts mit dem Kind über die Risiken [2]; der Moment, in dem das erste eigene Smartphone eingerichtet wird, eignet sich gut dafür. Auch eine Bildschirmzeit besprichst du am besten gemeinsam und legst sie bei Bedarf in den Geräteeinstellungen fest [3]. Mit dem Alter ändern sich die Fragen: Bei Jüngeren geht es eher um Käufe in Spielen, bei Älteren um Kleinanzeigen, Fake-Shops und Geldangebote in sozialen Netzwerken.
Wie viel Zeit am Bildschirm zu viel ist und woran du ein problematisches Nutzungsverhalten erkennst, erklärt der Ratgeber Internetsucht bei Kindern und Jugendlichen.
- Behörde Kinder und Jugendliche im digitalen Alltag absichern und unterstützen. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Sicherheit im digitalen Familienalltag: Mehrheit der Kinder und Jugendlichen Gefahren im Internet ausgesetzt (Cybersicherheitsmonitor 2025). Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Sicher aufwachsen im digitalen Zeitalter: Wie Eltern ihre Kinder und Jugendliche schützen können (Pressemitteilung). Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Stand 28.05.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Geschäftsfähigkeit: Was dürfen Kinder im Internet einkaufen?. Verbraucherzentrale Bundesverband. Stand 12.08.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation In-App-Käufe deaktivieren bei iOS und Android: So geht's. Verbraucherzentrale Bundesverband. Stand 18.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Drittanbietersperre: Schutz vor ungewollten Abos. Verbraucherzentrale Bundesverband. Stand 19.08.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Sextortion: sexuelle Erpressung im Internet. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Messenger-Betrug. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Bildschirmzeit: Kinder von 12-16 Jahren. klicksafe, Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Stand 27.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
- Studie JIM-Studie 2025 veröffentlicht (Pressemitteilung 4/2025). Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest. Stand 2025. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Drittanbieter. Bundesnetzagentur. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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