Betrug am Telefon und an der HaustürRatgeber

Falsche Polizisten am Telefon und an der Tür erkennen

Falsche Polizisten behaupten am Telefon, Geld und Wertsachen seien zu Hause oder auf der Bank nicht sicher, und schicken einen Abholer. Echte Polizei bittet nie um Geld und verwahrt keine Wertsachen für Bürger. Leg auf und ruf selbst die 110 an; erscheint die 110 im Display, ist die Anzeige immer manipuliert.

Eine ältere Frau steht im Flur und hält erschrocken den Hörer eines Festnetztelefons ans Ohr
Bild: KI-generiert

Eine ernste Stimme, im Display die Vorwahl deiner Stadt oder sogar die 110: Falsche Polizisten wirken am Telefon oft überzeugend. Sie geben sich als Polizeibeamte aus, um an Geld und andere Wertgegenstände ihrer Opfer zu kommen [2]. Die Polizeiliche Kriminalstatistik führt die Masche als eigenes Phänomen "falscher Polizeivollzugsbeamter". Darunter fallen Täter, die sich als falsche Polizistinnen und Polizisten, Schutzpolizisten oder Kriminalbeamte ausgeben [1].

So gehen die Täter am Telefon vor

Am Telefon versuchen die Betrüger, ihre Opfer unter verschiedenen Vorwänden dazu zu bringen, Geld und Wertgegenstände aus dem Haus oder von der Bank an einen Unbekannten zu übergeben, der sich ebenfalls als Polizist ausgibt [2]. Typische Behauptungen sind, das Geld sei zu Hause oder auf der Bank nicht mehr sicher oder müsse auf Spuren untersucht werden [2]. Ein Comic der bayerischen Polizei, den die Polizeiliche Kriminalprävention verbreitet, fasst die Kernbotschaft zusammen: Echte Polizeibeamte fragen niemals nach Bargeld oder Schmuck und verwahren auch niemals Geld oder Wertgegenstände für Bürgerinnen und Bürger [2].

Ein kleines Schmuckkästchen und eine geschlossene Schublade in einem aufgeräumten Schlafzimmer bei Lampenlicht
Bild: KI-generiert

Oft ist der falsche Polizist Teil eines Schockanrufs. Dann berichten die Täter von einem Unfall oder einer drohenden Haft eines nahen Verwandten und verlangen unter Zeitdruck Geld, Zahlungskarten oder Wertsachen [3]. Neben Polizisten treten sie auch als Staatsanwaltschaft oder Klinikpersonal auf [3]. Wie diese Anrufe ablaufen, beschreibt die Seite Enkeltrick und Schockanruf.

Gefälschte Haftbefehle per Post oder E-Mail

Die Masche läuft nicht nur über das Telefon. Betrüger verschicken auch Briefe oder E-Mails, etwa angebliche Haftbefehle mit der Aufforderung, eine darin genannte Geldstrafe zu bezahlen, weil sonst die Inhaftierung drohe [2]. Die Bundesnetzagentur weist zudem auf Anrufe im Namen von Europol oder angeblichen internationalen Polizeibehörden hin [4].

Die 110 im Display ist immer gefälscht

Damit der Anruf echt wirkt, nutzen die Täter Call-ID-Spoofing. Dabei erscheint im Display eine vorgetäuschte Rufnummer, zum Beispiel aus dem Vorwahlbereich der angerufenen Person [2]. Manche Täter lassen sogar die 110 anzeigen. Die Bundesnetzagentur ist hier eindeutig: Es gibt keine Anrufe, bei denen die Notrufnummer 110 rechtmäßig als Absendernummer erscheint. Über die 110 lassen sich gar keine Anrufe aufbauen, und Notrufabfragestellen der Polizei rufen immer mit den Ortsnetznummern ihrer Dienststellen an [4].

Seit dem 01.12.2022 müssen Anrufe, bei denen die 110 als Nummer des Anrufers übermittelt wird, abgebrochen werden. Sie werden nicht mehr vermittelt [4]. Das Telekommunikationsgesetz verpflichtet dazu alle an der Verbindung beteiligten Anbieter [5]. Bekommst du trotzdem einen solchen Anruf, rät die Bundesnetzagentur, ihn unverzüglich bei ihr zu melden und die Polizei zu informieren [4].

Was echte Polizei nie tut

Die Polizei wird dich niemals um Geldbeträge bitten [2]. Der Abholer, der sich an der Tür ebenfalls als Polizist vorstellt, gehört zur Masche [2]. Echte Polizeibeamte fragen weder nach Bargeld noch nach Schmuck und nehmen keine Wertsachen zur Aufbewahrung [2]. Auch die Bundesnetzagentur erinnert daran, dass Polizeibeamte niemals zur Übergabe von Wertgegenständen oder zur Überweisung von Geld auffordern [6]. Und Banken, Sparkassen, Polizei oder andere Behörden schicken dir nie "Geldwechsler" oder "Falschgeld-Prüfer" ins Haus. Tauchen solche Personen auf, verständigst du sofort die Polizei [7].

Richtig reagieren am Telefon

Lass dich am Telefon nicht unter Druck setzen und leg einfach auf [2]. Nenn keine Details zu deinen finanziellen Verhältnissen und übergib niemals Geld an unbekannte Personen [2]. Danach rufst du die Polizei selbst unter 110 an oder die Dienststelle unter einer Nummer, die du selbst herausgesucht hast. Verlass dich dabei nicht auf die angezeigte Nummer, denn Absendernummern können gefälscht sein [4].

Die Polizeiliche Kriminalprävention fasst für Telefonbetrug fünf Verhaltensregeln zusammen: bei Zeitdruck oder dubiosen Geschichten sofort auflegen, Angehörige oder Institutionen unter der bekannten Nummer zurückrufen, niemals Passwörter, PINs, TANs oder Kontodaten am Telefon nennen, jeden Betrugsversuch der Polizei melden und nach einer Datenweitergabe Karten und Konten über den Sperr-Notruf 116 116 sperren [3].

Falsche Polizisten an der Haustür

An der Haustür zeigen die Täter gefälschte Dienstausweise vor, um in die Wohnung zu kommen und dort Schmuck und Bargeld zu stehlen [2]. Die Polizei rät, grundsätzlich keine Unbekannten in die Wohnung zu lassen und von angeblichen Amtspersonen den Dienstausweis zu verlangen [2]. Beim geringsten Zweifel rufst du bei der Behörde an, von der die Person angeblich kommt. Die Nummer suchst du selbst heraus oder lässt sie dir von der Telefonauskunft geben, und der Besucher wartet währenddessen vor der abgesperrten Tür [2]. Weitere Maschen an der Tür beschreibt die Seite Betrug an der Haustür.

Blick aus dem Flur auf eine geschlossene Wohnungstür mit vorgelegter Türkette und Türspion
Bild: KI-generiert

Angehörige und Nachbarn warnen

Die Bundesnetzagentur rät, Familie, Freundeskreis und Bekannten von der Masche zu erzählen [6]. Dafür gibt es fertiges Material: Die Polizeiliche Kriminalprävention bietet ein Informationsblatt "Vorsicht: Falscher Polizist am Telefon" für ältere Menschen und ein eigenes Informationsblatt für Bankangestellte an [2]. Den Comic der bayerischen Polizei darf man herunterladen und weiterverbreiten, zum Beispiel ausgedruckt an ältere Verwandte oder Bekannte [2]. Ein Kurzfilm der Polizei Reutlingen spielt ein Gespräch zwischen Täter und Opfer nach und zeigt, wie die Täter das Vertrauen in die Polizei ausnutzen [2]. Weiteres Material stammt aus der bundesweiten Kampagne "CESA" der Polizeilichen Kriminalprävention, kurz für Callcenterbetrug, Enkeltrick und SchockAnruf [3].

Im Gespräch hilft eine einfache Botschaft, die sich gut merken lässt: Die Polizei holt kein Geld ab und bewahrt keinen Schmuck auf [2]. Wer größere Bargeldbeträge oder Wertgegenstände besitzt, lagert sie nach dem Rat der Polizei besser auf der Bank oder im Bankschließfach als zu Hause [12]. Mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind, kann man vereinbaren, sich bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig beizustehen [7]. Persönliche Daten wie IBAN oder Kreditkartendaten gibst du am Telefon keinesfalls heraus [6].

Was die Zahlen zeigen

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 erfasst 4.567 Fälle mit falschen Polizeivollzugsbeamten, nach 3.904 Fällen im Jahr 2024 [1]. Damit lag dieses Phänomen 2025 knapp hinter "Enkeltrick/Schockanrufe" mit 4.798 Fällen [1]. Beide Zahlen umfassen nur Taten, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person im Inland gehandelt hat [1]. Laut Bericht dürfte die zunehmende Begehung von Betrug aus dem Ausland die Entwicklung der Fallzahlen beeinflussen [1]. Für alle Betrugsdelikte zusammen nennt die Polizei für 2025 bundesweit 681.354 Fälle bei einer Aufklärungsquote von 60,0 Prozent [7]. Auch diese Zahl umfasst nur Taten, bei denen mindestens eine tatverdächtige Person im Inland gehandelt hat [1].

Was das Strafrecht dazu sagt

Wegen Betrugs macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregt und dadurch das Vermögen eines anderen beschädigt. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor; schon der Versuch ist strafbar [8]. In besonders schweren Fällen beträgt die Strafe sechs Monate bis zehn Jahre. Ein solcher Fall liegt in der Regel unter anderem vor, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat [8]. Wer sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, kann zudem wegen Amtsanmaßung mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden [9]. Welche Vorschriften im Einzelfall greifen, entscheiden Staatsanwaltschaft und Gericht. Einen Überblick gibt die Seite Betrug im Strafgesetzbuch.

Wenn du betroffen bist

Hast du Geld oder Wertsachen übergeben, zeigst du die Tat sofort bei der Polizei an. Wie die Anzeige abläuft, erklärt Betrug anzeigen. Hast du Konto- oder Kartendaten genannt, lässt du alles über den Sperr-Notruf 116 116 sperren [3]. Er ist rund um die Uhr erreichbar und aus dem deutschen Festnetz kostenlos [10].

Ein älterer Mann spricht im Warteraum einer kleinen Polizeiwache mit einer Beamtin
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Für die Meldung der gefälschten Rufnummer bei der Bundesnetzagentur zählt die Zeit. Verbindungsdaten werden in der Regel nach sieben Tagen gelöscht. Die Behörde braucht deine eigene Nummer, die angezeigte Nummer, deinen Telefonanbieter, Datum und Uhrzeit des Anrufs und eine kurze Schilderung [4]. Ein Screenshot des Anrufprotokolls in deinem Router kann helfen, weil sich dort unter Umständen die tatsächlich genutzte Nummer findet [4].

Damit die Täter dich schwerer finden, empfiehlt die Polizei, den Vornamen im Telefonbuch abzukürzen oder ganz wegzulassen; das Formular dafür bekommst du bei deinem Telefonanbieter [2]. Für Opfer von Telefonbetrug ist ein Rufnummernwechsel in der Regel kostenlos [2]. Wenn du über das Erlebte sprechen willst, erreichst du das Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS unter 116 006, bundesweit, kostenfrei und anonym, täglich von 7 bis 22 Uhr [11]. Tipps für Gespräche mit Eltern und Großeltern stehen unter Ältere Angehörige vor Betrug schützen.

  1. Behörde Polizeiliche Kriminalstatistik 2025: Ausgewählte Zahlen im Überblick (IMK-Bericht), Seiten 31 und 72. Bundesministerium des Innern und Bundeskriminalamt. Stand April 2026. abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde Betrug durch falsche Polizisten. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Falsche Enkel, echte Gefahr: Telefonbetrug rechtzeitig durchschauen. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand 25.02.2026. abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde Manipulation von Rufnummern. Bundesnetzagentur. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 120 TKG: Rufnummernübermittlung. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde Warnung: Betrügerische Anrufe im Namen von Polizei oder Banken!. Bundesnetzagentur. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Behörde Trickdiebe und Betrüger an Ihrer Haustür. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz § 263 StGB: Betrug. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  9. Gesetz § 132 StGB: Amtsanmaßung. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  10. Organisation Karte sperren unter 116 116. Sperr-Notruf 116 116 e.V.. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  11. Organisation Opfer-Telefon 116 006. WEISSER RING e.V.. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  12. Behörde Vorsicht vor falschen Enkeln. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.