Glossar: Begriffe rund um Betrug

Betrug nach § 263 StGB ist eine Täuschung über Tatsachen, die einen Irrtum auslöst, worauf das Opfer selbst über sein Vermögen verfügt und einen Schaden erleidet. Beim Phishing locken gefälschte Nachrichten auf nachgebaute Seiten, um Zugangs- oder Zahlungsdaten abzugreifen. Eine Zahlung, der du nicht zugestimmt hast, ist nicht autorisiert; die Bank muss sie nach § 675u BGB grundsätzlich unverzüglich erstatten.

Ein geöffneter Karteikasten aus Holz mit leeren Karten auf einem hellen Schreibtisch, daneben eine Lupe
Bild: KI-generiert

Viele Wörter rund um Betrug stammen aus dem Englischen, etwa Phishing, Spoofing oder Chargeback. Andere kommen aus dem Strafgesetzbuch und dem Bürgerlichen Gesetzbuch und entscheiden darüber, ob eine Tat strafbar ist und ob die Bank einen Schaden ersetzt. Die rechtlichen Begriffe sind allgemein erklärt und ersetzen keine Rechtsberatung.

Maschen und Methoden

Social Engineering

Das BSI nennt so Methoden, mit denen Täter Menschen dazu bringen, Geld zu zahlen, Daten herauszugeben oder Schadsoftware zu installieren. Sie nutzen dabei Hilfsbereitschaft, Vertrauen, Angst und Respekt vor Autorität aus [3]. Mehr dazu unter Social Engineering.

Phishing

Kriminelle verschicken gefälschte E-Mails, SMS oder Messenger-Nachrichten, die scheinbar von Bank, Onlineshop, Behörde oder Paketdienst kommen. Ein Link führt auf eine nachgebaute Seite, auf der du Zugangs-, Adress- oder Zahlungsdaten eingeben sollst [4]. Woran du solche Mails erkennst, zeigt Phishing-Mails erkennen.

Quishing

Eine Wortkreuzung aus "QR-Code" und "Phishing". Ein manipulierter QR-Code führt auf eine Seite, die einem offiziellen Portal ähnelt und Passwörter, Logins oder Bankverbindungen abfragt. Die Polizei nennt Parkscheinautomaten, Ladesäulen, Strafzettel und Briefe als typische Orte [5].

Spoofing

Das Fälschen eines Absenders. Das BSI beschreibt, dass fehlerhaft eingestellte Mailserver beliebige Absenderadressen verarbeiten, sodass sich Mails mit gefälschtem Absender verschicken lassen [6]. Beim Call-ID-Spoofing erscheint am Telefon eine bekannte oder leicht veränderte Nummer [6].

Enkeltrick und Schockanruf

Die Polizeiliche Kriminalstatistik beschreibt den Enkeltrick als Vorspiegelung eines Verwandtschaftsverhältnisses und den Schockanruf als Vorspiegelung eines Unfalls oder einer Notsituation einer nahestehenden Person. In beiden Fällen soll das Opfer Geld an den Täter zahlen [7]. Ausführlich: Enkeltrick und Schockanruf.

Romance Scam

Auf Deutsch Liebesbetrug. Täter nehmen über Dating-Plattformen oder soziale Netzwerke Kontakt auf, bauen über Wochen oder Monate eine Beziehung auf und bitten dann um Geld. Die meisten Betroffenen haben die Person nie im echten Leben getroffen [8].

Fake-Shop

Ein gefälschter Onlineshop. Die Polizei ordnet Fake-Shops als besondere Form des Vorkassebetrugs ein: Meist zahlst du im Voraus und erhältst die Ware nie, seltener kommt minderwertige Ware oder eine Fälschung [9].

CEO-Fraud

Betrüger geben sich als Führungskräfte eines Unternehmens aus und fordern Beschäftigte, meist in der Finanzabteilung, per E-Mail oder Nachricht zu Überweisungen auf [10]. Der Oberbegriff für Betrug über gefälschte oder übernommene Geschäftskommunikation ist Business E-Mail Compromise. Mehr unter CEO-Fraud und Business E-Mail Compromise.

Recovery Scam

Ein Anschlussbetrug an Menschen, die schon Geld verloren haben. Angebliche Kanzleien versprechen, das Geld zurückzuholen, und verlangen Honorare oder Vorauszahlungen für angebliche Transferkosten [11]. Das Bundeskriminalamt warnte am 27.10.2026 vor solchen Werbeanzeigen in sozialen Medien; echte Behörden verlangen von Geschädigten keine Vorauszahlungen [12].

Finanzagent

Eine Person, die Geld auf ihrem eigenen Konto empfängt und weiterleitet, meist angeworben über ein Jobangebot. Das Geld stammt laut Polizei aus Straftaten. Geschädigte können es zivilrechtlich vom Finanzagenten zurückverlangen, und Banken kündigen solche Konten regelmäßig [13]. Mehr unter Fake-Jobangebote und Finanzagenten.

Recht und Bank

Betrug (§ 263 StGB)

Strafbar ist, wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen schädigt, indem er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält. Es drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, der Versuch ist strafbar [1]. Die Merkmale im Einzelnen erklärt Was Betrug rechtlich ist.

Computerbetrug (§ 263a StGB)

Hier täuscht der Täter keinen Menschen. Er schädigt fremdes Vermögen, indem er das Ergebnis einer Datenverarbeitung beeinflusst, etwa durch die unbefugte Verwendung von Daten. Der Strafrahmen entspricht dem Betrug [2].

Geldwäsche (§ 261 StGB)

Strafbar macht sich unter anderem, wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt oder ihn in der Absicht umtauscht, überträgt oder verbringt, sein Auffinden, seine Einziehung oder die Ermittlung seiner Herkunft zu vereiteln [14].

Autorisierung

Die Zustimmung zu einer Zahlung. Eine Zahlung wirkt dir gegenüber nur, wenn du ihr zugestimmt hast; wie die Zustimmung erteilt wird, legst du mit deiner Bank fest [15]. Überweist du selbst, weil dich jemand getäuscht hat, ist die Zahlung trotzdem autorisiert.

Nicht autorisierte Zahlung

Eine Zahlung ohne deine Zustimmung, etwa mit abgefischten Zugangsdaten. Die Bank muss den Betrag unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags nach dem Tag, an dem sie davon erfahren hat. Teilt sie einer zuständigen Behörde schriftlich berechtigte Gründe für den Verdacht mit, dass du selbst betrügerisch gehandelt hast, muss sie unverzüglich prüfen und erstatten, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt [16]. Mehr unter Wer zahlt, wenn Betrüger dein Konto leeren.

Haftung bis 50 Euro

Beruht eine nicht autorisierte Zahlung auf einer verlorenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Karte oder einem anderen Missbrauch, kann die Bank bis zu 50 Euro von dir verlangen. Den ganzen Schaden trägst du bei Betrug durch dich oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung [17].

Starke Kundenauthentifizierung

Eine Authentifizierung mit mindestens zwei voneinander unabhängigen Elementen aus den Kategorien Wissen, Besitz und Inhärenz [24]. Hat die Bank sie nicht verlangt, haftest du für eine nicht autorisierte Zahlung nicht, außer du hast selbst betrügerisch gehandelt [17].

Empfängerüberprüfung

Auch IBAN-Namensabgleich oder Verification of Payee genannt [23]. Seit Oktober 2025 gleichen Banken vor fast jeder SEPA-Überweisung in Euro den Namen des Empfängers mit der IBAN ab. Bei einer deutlichen Abweichung erscheint ein Warnhinweis; wer trotzdem überweist, trägt das Risiko selbst [18].

Chargeback

Die Rückbuchung einer Kartenzahlung über die Bank, etwa wenn bestellte Ware nicht geliefert, doppelt abgebucht oder die Karte missbraucht wurde [19]. Verlangt ein Kunde die Rückbuchung, obwohl er die Ware erhalten hat, spricht man von Chargeback-Betrug.

Schutz und Hilfe

Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA)

Du weist dich zusätzlich zum Passwort ein zweites Mal aus, mit einem Faktor aus einer anderen Kategorie. Das BSI rät, sie einzuschalten, sobald ein Dienst sie anbietet, besonders bei Online-Banking, Online-Shopping, E-Mail und sozialen Netzwerken [20]. Mehr unter Sichere Passwörter und Anmeldung in zwei Schritten.

Sperr-Notruf 116 116

Die zentrale Nummer zum Sperren von girocard, Kreditkarte, Online-Banking, elektronischem Personalausweis und SIM-Karte. Sie ist rund um die Uhr erreichbar, aus dem deutschen Festnetz kostenlos und aus dem Ausland über +49 116 116 [21].

Onlinewache

Das Internetangebot der Polizei eines Bundeslands, über das du Anzeige erstatten kannst. Weniger geeignet ist es, wenn Spuren gesichert werden müssen oder der Sachverhalt sehr umfangreich ist [22]. Den Ablauf beschreibt Betrug anzeigen.

Vier-Augen-Prinzip

Ein wichtiger Vorgang wie eine Überweisung wird erst ausgeführt, wenn eine zweite Person ihn geprüft und freigegeben hat. Gegen CEO-Fraud empfiehlt die Polizei Prozesse, bei denen ungewöhnliche Zahlungen stets von mehreren Personen geprüft werden [10]. Mehr unter Vier-Augen-Prinzip.

Für Betreiber von Mailservern erklärt SPF, DKIM und DMARC im Zusammenspiel, wie sich gefälschte Absender technisch erschweren lassen.

  1. Gesetz § 263 StGB: Betrug. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz § 263a StGB: Computerbetrug. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Social Engineering: der Mensch als Schwachstelle. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde Online-Betrug: Phishing. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Behörde Quishing: Wenn ein QR-Code zur Falle wird. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand 16.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde Betrug durch gefälschte Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Behörde Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2025, Ausgewählte Zahlen im Überblick (IMK-Bericht), Seite 72. Bundeskriminalamt. Stand 24.04.2026. abgerufen am 29.10.2026
  8. Behörde Romance Scamming (Liebesbetrug). Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  9. Behörde Sicher Handeln: Fake Shops. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  10. Behörde Online-Betrug: CEO-Fraud. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  11. Behörde Fake-Kanzleien. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  12. Behörde Warnmeldung: Betrügerische Werbeanzeigen in den sozialen Medien zur Vermögensrückgewinnung nach Online-Betrug ("Recovery Fraud"). Bundeskriminalamt. Stand 27.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  13. Behörde Finanzagenten. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  14. Gesetz § 261 StGB: Geldwäsche. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  15. Gesetz § 675j BGB: Zustimmung und Widerruf der Zustimmung. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  16. Gesetz § 675u BGB: Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  17. Gesetz § 675v BGB: Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  18. Organisation Neue Pflicht: Banken gleichen Name und IBAN bei Überweisungen ab. Verbraucherzentrale. Stand 01.09.2026. abgerufen am 29.10.2026
  19. Organisation Chargeback: So holen Sie Kreditkartenzahlungen zurück. Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland. Stand 31.03.2026. abgerufen am 29.10.2026
  20. Behörde Zwei-Faktor-Authentisierung. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  21. Organisation Sperr-Notruf 116 116. Sperr-Notruf 116 116 e.V.. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  22. Behörde Internetwachen. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, hilfe-info.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  23. Behörde Empfängerüberprüfung bei Überweisungen. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  24. Gesetz § 1 ZAG: Begriffsbestimmungen, Absatz 24. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.