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Falsche Inkassoschreiben erkennen: Merkmale, Register und was du tust
Ein echtes Inkassoschreiben nennt schon beim ersten Mal den Auftraggeber, den Vertrag mit Datum, die Zinsen und Kosten aufgeschlüsselt und die zuständige Aufsichtsbehörde. Inkassobüros müssen beim Bundesamt für Justiz registriert sein, was du kostenlos im Rechtsdienstleistungsregister prüfst. Fehlt das oder sollst du auf ein unbekanntes Konto zahlen, zahl nicht und erstatte Anzeige.

Ein Brief von einem Inkassobüro macht Druck: hohe Beträge, kurze Fristen, Drohungen mit Gericht, Gerichtsvollzieher oder Schufa. Genau darauf setzen Betrüger, die gefälschte Inkassoschreiben verschicken. Wer sich nicht sicher ist, ob er überhaupt etwas schuldet, zahlt aus Angst manchmal trotzdem. Die Verbraucherzentralen warnen regelmäßig vor solchen Schreiben und veröffentlichen eine Liste mit Konten, auf die niemand überweisen sollte [2].
Unterscheide zwei Fälle. Bei einer echten, aber unberechtigten Forderung gibt es ein Inkassounternehmen, das sich irrt oder überzogene Kosten verlangt. Dagegen wehrst du dich mit einem Widerspruch. Ein Muster dafür findest du bei unserer Schwesterseite unter Widerspruch gegen eine Inkassoforderung. Bei Fake-Inkasso steckt ein Betrüger hinter dem Schreiben, der unter erfundenem oder geliehenem Namen Geld kassieren will. Darum geht es hier.
Typische Maschen
Die Warnungen der Verbraucherzentralen zeigen einige Muster, die immer wiederkehren [2]:

- Die Schreiben geben sich als Post bekannter, echter Inkassounternehmen aus. Die betroffenen Firmen warnen dann selbst auf ihren Webseiten vor den Fälschungen.
- Gefordert werden mehrere Tausend Euro für ein angebliches Gewinnspiel- oder Lotterie-Abonnement oder einen "Online-Telefon-Abonnementvertrag", an den sich niemand erinnert.
- Manche Briefe tragen einen Briefkopf wie "Zentrales Mahngericht" und einen Stempel mit Bundesadler, um wie ein Gerichtsschreiben zu wirken.
- Statt einer Kontoverbindung steht eine Telefonnummer im Schreiben, unter der man die Bankdaten erfragen oder mit einer angeblichen Anwaltskanzlei einen "außergerichtlichen Vergleich" schließen soll.
- Gedroht wird mit Schufa-Eintrag, Zwangsvollstreckung, Konto- oder Lohnpfändung.
Erfundene Gewinnspiel-Abos tauchen auch in Anrufen und Mails auf, siehe Gewinnspielbetrug und falsche Gewinnbenachrichtigungen. Kommt die Forderung per E-Mail, ist zusätzlich der Anhang ein Risiko: Verseuchte E-Mail-Anhänge sind laut BSI nach wie vor der häufigste Verbreitungsweg für Schadprogramme, und Spam-Mails haben fast immer eine gefälschte Absenderadresse [9]. Öffne keine angebliche Rechnung im Anhang, mehr dazu in Gefährliche E-Mail-Anhänge.
Was ein echtes Inkassoschreiben enthalten muss
Das Rechtsdienstleistungsgesetz schreibt vor, was ein Inkassodienstleister einer Privatperson schon bei der ersten Geltendmachung in Textform mitteilen muss [6]:
- Name oder Firma des Auftraggebers und dessen Anschrift
- den Forderungsgrund, bei Verträgen den Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses
- bei Zinsen eine Berechnung mit Hauptforderung, Zinssatz und Zeitraum
- einen gesonderten Hinweis, wenn der Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszins liegt, und die Gründe dafür
- bei Inkassokosten deren Art, Höhe und Entstehungsgrund
- wenn Umsatzsteuer enthalten ist, die Erklärung, dass der Auftraggeber sie nicht als Vorsteuer abziehen kann
- einen Hinweis, wenn ein Dritter statt des Gläubigers deine Anschrift ermittelt hat, und wie du Fehler dabei geltend machst
- Bezeichnung, Anschrift und elektronische Erreichbarkeit der zuständigen Aufsichtsbehörde
Auf deine Anfrage muss das Inkassounternehmen außerdem unverzüglich in Textform mitteilen, wer der ursprüngliche Gläubiger war und unter welchen wesentlichen Umständen der Vertrag geschlossen wurde [6]. Die Verbraucherzentrale nennt als Beispiel, ob ein Vertrag am Telefon oder im Laden zustande kam, und verlangt eine "ladungsfähige" Anschrift des Auftraggebers; ein Postfach reicht nicht [1].
Das Inkassobüro im Register prüfen
Inkassodienstleistungen dürfen nur Personen und Unternehmen erbringen, die beim Bundesamt für Justiz registriert sind [1, 4]. Dort wird auch der Antrag auf Registrierung gestellt [5]. Die registrierten Rechtsdienstleister macht das Bundesamt im Rechtsdienstleistungsregister öffentlich bekannt; gelöschte Unternehmen sind über die Suche nicht mehr auffindbar [7]. Ob ein Inkassobüro registriert ist, kannst du dort kostenfrei nachprüfen [1].

Rechtsanwälte dürfen ebenfalls Forderungen eintreiben. Sie sind bei ihrer Rechtsanwaltskammer zugelassen und müssen deshalb nicht im Rechtsdienstleistungsregister stehen [1]. Ein Anwaltsschreiben prüfst du über das Verzeichnis der Kammern.
Ein Eintrag allein beweist nichts. Betrüger nutzen Namen und Daten echter Inkassofirmen [2], und auch registrierte Inkassobüros können unlautere Methoden anwenden [1]. Vergleiche deshalb Anschrift, Telefonnummer und Kontoverbindung im Schreiben mit den Angaben im Register und auf der Webseite des Unternehmens, die du selbst aufrufst. Ruf nie die Nummer an, die im verdächtigen Brief steht.
Warnzeichen auf einen Blick
Ein Indiz für eine unseriöse Forderung ist ein ausländisches Konto. Wohin das Geld gehen soll, zeigen die ersten beiden Großbuchstaben der IBAN, die Länderkennung [2]. Ein deutsches Konto ist allerdings kein Gegenbeweis: Es sind auch Fake-Inkassoschreiben mit deutscher IBAN im Umlauf, die mit vielen erfundenen Daten seriös wirken sollen [2].
| Merkmal | Was dahinter stecken kann |
|---|---|
| Auftraggeber oder Vertrag fehlen | Pflichtangaben nach § 13a RDG fehlen, die Forderung lässt sich nicht prüfen |
| Inkassobüro nicht im Register | Unternehmen darf kein Inkasso betreiben oder existiert nicht |
| IBAN mit fremder Länderkennung | Geld soll ins Ausland; die Verbraucherzentralen nennen das ein Indiz für eine unseriöse Forderung |
| Kontodaten nur am Telefon | Die Kontoverbindung soll telefonisch erfragt werden, oft unter wechselnden Telefonnummern |
| Briefkopf eines "Mahngerichts" ohne förmliche Zustellung | Ein echter Mahnbescheid kommt nur per Postzustellung vom Gericht |
| Drohung mit Schufa, Pfändung, Gerichtsvollzieher | Druckmittel; ohne Titel darf niemand pfänden |
Zur Drohung mit der Schufa schreibt die Verbraucherzentrale, dass nur Vertragspartner der Schufa Merkmale melden können und viele unseriöse Firmen keine sind [3]. Ein Eintrag ist nur bei einer berechtigten Forderung zulässig, die du trotz mindestens zweifacher Mahnung nicht bezahlt hast. Hast du schriftlich widersprochen, dürfen keine Daten übermittelt werden [1]. Einen Inkassomitarbeiter musst du nicht in deine Wohnung lassen [1].
Echter Mahnbescheid oder Fälschung
Ernst nehmen musst du einen gerichtlichen Mahnbescheid. Er ist ein amtliches Formular und kommt nur per Postzustellung von einem Gericht, ein Widerspruchsformular liegt immer bei [3]. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung besteht; der Mahnbescheid muss genau darauf hinweisen [8]. Du hast zwei Wochen ab Zustellung Zeit, die Forderung zu bezahlen oder dem Gericht mitzuteilen, ob und in welchem Umfang du widersprichst [8].
Lässt du einen echten Mahnbescheid liegen, kann ein Vollstreckungsbescheid folgen, gegen den du ebenfalls binnen zwei Wochen Einspruch einlegen kannst. Versäumst du beide Fristen, kann auch eine eigentlich unberechtigte Forderung vom Gerichtsvollzieher eingetrieben werden [1]. Ein Schreiben per E-Mail oder SMS, das sich "Mahnbescheid" nennt, ist kein gerichtlicher Mahnbescheid [3].
So reagierst du
- Nicht zahlen und keine Einzugsermächtigung erteilen. Nimm auch keinen Kontakt über die Wege auf, die im Schreiben stehen, und nutze keine aufgedruckten QR-Codes [2].
- Prüfen, ob du mit dem genannten Auftraggeber überhaupt einen Vertrag hast. Der kostenlose Inkasso-Check der Verbraucherzentrale hilft dabei [1].
- Das Inkassobüro im Rechtsdienstleistungsregister suchen und die Daten abgleichen [1, 7].
- Bei Betrugsverdacht Strafanzeige erstatten [2]. Wie das geht, steht in Betrug anzeigen: so erstattest du Anzeige.
- Gibt es tatsächlich ein Inkassounternehmen, das eine unberechtigte Forderung verfolgt, schriftlich widersprechen, am besten per Einwurfeinschreiben. Danach musst du auf weitere Mahnungen nicht mehr reagieren [1, 3].
- Einem echten gerichtlichen Mahnbescheid, wenn die Forderung unberechtigt ist, fristgerecht mit dem beiliegenden Formular widersprechen [3].
Zahle bei einer unberechtigten Forderung auch keinen Teilbetrag und unterschreibe keine Ratenzahlungsvereinbarung. Beides kann als Anerkennung der Forderung gewertet werden [1]. Bei Unsicherheit beraten dich die Verbraucherzentralen, auch dazu, ob ein Schreiben echt oder gefälscht ist [2]. Weitere Stellen findest du unter Anlaufstellen nach Betrug.

Echtes Inkasso mit überhöhten Kosten
Nicht jedes ärgerliche Schreiben ist gefälscht. Auch bei einer berechtigten Forderung lohnt es sich, die Kosten zu prüfen, bevor du zahlst. Inkassokosten sind gesetzlich gedeckelt: Sie dürfen nicht höher sein als der Betrag, den ein Rechtsanwalt einmalig berechnen dürfte, wenn er mit dem Fall beauftragt worden wäre [1]. Kontoführungskosten musst du nicht zahlen, weil die Kontrolle der Forderung und des Zahlungseingangs schon mit der Inkassogebühr abgegolten ist. Zinsen muss das Unternehmen mit Zinssatz und Zeitraum begründen; zulässig sind fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz [1].
Hat das Inkassounternehmen die Forderung gekauft, darf es keine Inkassokosten verlangen, weil es in eigener Sache handelt [1]. Die Verbraucherzentrale rät außerdem, bei einer Zahlungsaufforderung das Original der Vollmacht oder der Abtretungsurkunde zu verlangen [1]. Ein seriöses Unternehmen kann beides vorlegen.
Wenn die Forderung echt ist, aber nicht von dir
Manchmal ist das Inkassoschreiben echt, die Bestellung dahinter aber nicht. Haben Kriminelle mit deinem Namen und deiner Adresse eingekauft, landet die Mahnung bei dir. Dann hilft ein Widerspruch beim Händler und beim Inkassounternehmen mit Hinweis auf die Anzeige. Bei Auskunfteien kannst du grundsätzlich kostenlos erfragen, welche Daten über dich gespeichert sind, und dich gegen unberechtigte Einträge wehren [3]. Die weiteren Schritte beschreibt Identitätsdiebstahl: erkennen und richtig reagieren. Wer für den Streit einen Anwalt braucht, findet auf unserem Versicherungsportal einen Überblick über Rechtsschutzversicherungen und ihre Grenzen.
- Organisation Inkasso: So erkennen Sie unseriöse Forderungen. Verbraucherzentrale Bundesverband. Stand 19.03.2025. abgerufen am 29.10.2026 über Internet-Archiv (Stand 19.09.2026)
- Organisation Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen (Schwarzliste Inkasso). Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit Verbraucherzentrale Brandenburg. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026 über Internet-Archiv (Stand 15.04.2026)
- Organisation Rechnung bekommen, aber nichts bestellt: Was kann und sollte ich tun?. Verbraucherzentrale Bundesverband. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026 über Internet-Archiv (Stand 23.09.2026)
- Gesetz § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz: Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 13 Rechtsdienstleistungsgesetz: Registrierungsverfahren. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 13a Rechtsdienstleistungsgesetz: Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen gegenüber Privatpersonen. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Rechtsdienstleistungsregister: Registersuche. Bundesamt für Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz § 692 Zivilprozessordnung: Mahnbescheid. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
- Behörde Spam, Phishing & Co. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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