Hilfe und Recht nach BetrugRatgeber

Was die Verbraucherzentrale bei Betrug für dich tun kann

Die Verbraucherzentralen der 16 Bundesländer beraten dich nach einem Betrug zu deinen Rechten, prüfen Forderungen und Verträge und sagen dir, wie du Geld zurückfordern kannst. Ein Erstgespräch ist zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen kostenlos, eine Rechtsberatung kostet dort 20 Euro. Anzeige erstatten musst du selbst bei der Polizei.

Eine Frau Mitte fünfzig sitzt in einem hellen Beratungsraum einer Beraterin gegenüber, dazwischen Unterlagen
Bild: KI-generiert

Nach einem Betrug stellen sich schnell rechtliche Fragen. Muss ich die Rechnung des Inkassobüros zahlen? Komme ich an mein Geld vom Fakeshop wieder heran? War der Vertrag am Telefon überhaupt wirksam? Für solche Fragen sind die Verbraucherzentralen da. Es gibt sie in allen 16 Bundesländern, und sie beraten Verbraucherinnen und Verbraucher, helfen bei Rechtsproblemen und vertreten ihre Interessen auf Landesebene [1]. Diese Seite erklärt, was sie nach einem Betrug konkret tun können, was das kostet und wann eine andere Stelle besser passt.

Wer die Verbraucherzentralen sind

Jedes Bundesland hat eine eigene Verbraucherzentrale mit eigenen Beratungsstellen. Angebote und Preise unterscheiden sich, wie die Beispiele unten zeigen [1, 4, 5]. Auf Bundesebene bündelt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Sitz in Berlin die Arbeit der 16 Verbraucherzentralen und von mehr als 30 weiteren verbraucherpolitischen Verbänden [2]. Für dich als Ratsuchenden ist die Verbraucherzentrale deines Bundeslands zuständig. Der vzbv selbst berät keine Einzelpersonen, die Beratung ist Sache der Landesverbände [1]. Er tritt aber als Kläger in Sammelverfahren auf (dazu unten mehr).

Verbraucherzentralen dürfen Rechtsdienstleistungen erbringen. Das Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt das ausdrücklich Verbraucherzentralen und anderen mit öffentlichen Mitteln geförderten Verbraucherverbänden, soweit es um ihren Aufgabenbereich geht [3]. In der Beratung bekommst du deshalb eine rechtliche Einschätzung deines eigenen Falls.

Wobei sie nach einem Betrug helfen

Die Verbraucherzentrale ist keine Ermittlungsbehörde. Täter ausfindig machen und Strafverfahren führen gehören zu Polizei und Staatsanwaltschaft [11]. Ihre Stärke ist die zivilrechtliche Seite, also alles, was mit Verträgen, Zahlungen und Forderungen zu tun hat. Typische Anliegen nach einem Betrug sind:

  • eine Mahnung oder ein Inkassoschreiben prüfen lassen, das auf eine Bestellung zurückgeht, die du nie aufgegeben hast,
  • klären, ob und wie du eine Zahlung zurückholen kannst, etwa per Lastschriftrückgabe oder über die Kreditkarte,
  • einen Vertrag anfechten oder widerrufen, der dir am Telefon oder an der Haustür untergeschoben wurde,
  • Streit mit der eigenen Bank, wenn sie eine nicht autorisierte Abbuchung nicht erstatten will,
  • Musterbriefe und Formulierungen für Widerspruch, Widerruf oder Anfechtung.

Reicht ein Rat allein nicht, kann die Verbraucherzentrale in manchen Ländern auch eine Rechtsvertretung übernehmen; in Nordrhein-Westfalen steht sie als eigenes Angebot in der Preisliste [4].

Ob ein Schreiben echt ist, beschreibt Falsche Inkassoschreiben erkennen. Welche Ansprüche du gegen die Täter hast, steht unter Geld vom Betrüger zurückfordern. Wenn es um Abbuchungen vom eigenen Konto geht, hilft Wer zahlt, wenn Betrüger dein Konto leeren.

Persönlich, am Telefon oder online

Für ein persönliches Gespräch gehst du in eine Beratungsstelle deiner Verbraucherzentrale. Daneben gibt es telefonische Fachberatungen, die ebenfalls nach Bundesland organisiert sind. Digitale Beratung bieten nur einzelne Länder zu bestimmten Themen an [1]. Die Übersicht auf verbraucherzentrale.de führt nach Auswahl des Bundeslands zu den Stellen und Rufnummern in deiner Nähe [1]. Nicht jede Stelle bietet jedes Thema an: In Nordrhein-Westfalen gibt es etwa die Beratung zu Geldanlage und Altersvorsorge nicht in allen Beratungsstellen [4]. Frag deshalb vorher nach, ob die Stelle in deiner Nähe dein Thema abdeckt, gerade bei Anlagebetrug oder Streit mit der Bank.

Die Verbraucherzentrale Bayern hat zusätzlich eine virtuelle Beratungsstelle. Dort kommt der Beratungsvertrag zustande, sobald dir die Auftragsbestätigung per E-Mail zugegangen ist [5]. Die Beratung kann telefonisch, per Video oder in Textform erfolgen, ein Weg in die Beratungsstelle entfällt.

Was die Beratung kostet

Die Beratung ist nur teilweise kostenlos, und die Preise unterscheiden sich je nach Verbraucherzentrale [1, 4, 5]. Zwei Beispiele zeigen, wie unterschiedlich das ausfällt.

Ein ruhiger Wartebereich mit drei leeren Polsterstühlen und einem Beistelltisch mit Ordner und Wasserglas
Bild: KI-generiert

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nennt auf ihrer Preisseite ein kostenloses Erstgespräch, in dem du dein Problem schilderst und eine erste Einschätzung bekommst. Eine Rechtsberatung kostet 20 Euro, ein Folgetermin 10 Euro. Eine Rechtsvertretung einschließlich Rechtsberatung kostet 50 Euro. Teurer sind Spezialgebiete: Rechtsberatung im Versicherungsrecht 60 Euro, im Bank- und Kapitalmarktrecht 90 Euro [4].

Die Verbraucherzentrale Bayern rechnet in ihrer virtuellen Beratungsstelle nach Themen ab. Laut ihren Geschäftsbedingungen mit Stand 01.09.2025 kosten etwa Beratungen zu Telekommunikation oder zu Geld, Konto und Kredit je 25 Euro, bei erhöhtem Aufwand bis 50 Euro, eine Beratung zum Datenschutzrecht 25 Euro [5]. Einen höheren Preis wegen Mehraufwands muss sie vorher mit dir vereinbaren [5].

AngebotVerbraucherzentrale NRWVerbraucherzentrale Bayern (virtuell)
Erstgesprächkostenloskeine Angabe
allgemeine Rechtsberatung20 Euroje nach Thema, meist 25 Euro
Geld, Konto, Kredit90 Euro (Bank- und Kapitalmarktrecht)25 Euro, bis 50 Euro
Versicherungen60 Euro25 Euro, bis 50 Euro

Die Zahlen der beiden Länder stammen aus den jeweils genannten Preisangaben [4, 5]. Den aktuellen Preis für dein Bundesland findest du auf der Website deiner Verbraucherzentrale.

Kostenlose Werkzeuge im Netz

Einige Hilfen der Verbraucherzentralen brauchst du gar nicht zu buchen.

Ein Mann in den Vierzigern sitzt am Küchentisch und schaut auf sein Smartphone, daneben eine Tasse Tee
Bild: KI-generiert

Fakeshop-Finder

Auf verbraucherzentrale.de kannst du die Adresse eines Onlineshops eingeben. Der Fakeshop-Finder prüft die Website auf Merkmale von Fakeshops und zeigt das Ergebnis als Ampel [6]. Grün heißt, der Shop ist bisher nicht negativ aufgefallen, Gelb, dass die Merkmale nicht eindeutig sind, und Rot, dass der Shop schon als Fakeshop aufgefallen sein kann [6]. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es keine vollständige Liste aller Fakeshops gibt, weil die Betreiber ihre Adressen oft wechseln, und dass du auch bei Grün eine sichere Zahlungsart wählen solltest [6]. Eigene Prüfschritte dazu stehen in Online-Shop prüfen.

Phishing-Radar

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sammelt verdächtige E-Mails. Du kannst sie an phishing@verbraucherzentrale.nrw weiterleiten oder als .eml-Datei hochladen [7]. Die Verbraucherzentrale wertet die Mails aus und warnt auf dieser Grundlage vor neuen Maschen, persönliche Daten werden dabei anonymisiert. Eine Antwort auf die einzelne Mail bekommst du wegen der vielen Eingänge nicht [7]. Die Verbraucherzentrale empfiehlt außerdem, die Mail an das Unternehmen weiterzuleiten, dessen Name darin missbraucht wird; viele Firmen nennen dafür eine eigene Adresse im Kontaktbereich [7]. Weitere Meldewege beschreibt Spam und Phishing melden.

Ratgeber zum Geld zurückholen

Für Betroffene von Internetbetrug erklärt die Verbraucherzentrale, welche Chancen je nach Zahlungsart bestehen. Eine selbst ausgeführte Überweisung lässt sich danach kaum zurückholen, weil viele Überweisungen in Echtzeit gebucht werden. Eine Lastschrift kannst du innerhalb von acht Wochen ab der Abbuchung zurückbuchen lassen, eine nicht genehmigte bis zu 13 Monate danach. Bei Kreditkarten gibt es das Chargeback-Verfahren über die Bank, die die Karte ausgegeben hat [8].

Bei Bezahldiensten wie PayPal greift der Käuferschutz laut Verbraucherzentrale meist nur bei Warenverkäufen, deshalb lohnt ein Blick in die Nutzungsbedingungen. Wer Geld über einen Bargeldtransferdienst verschickt hat, kann es zurückholen lassen, solange der Empfänger es noch nicht abgeholt hat. Hier zählt jede Minute, der erste Anruf gehört der Betrugshotline des Anbieters [8]. Bei Überweisungen hilft laut Verbraucherzentrale meist nicht einmal ein schneller Anruf bei der Bank. Rückgängig machen lässt sich eine Überweisung nur, solange die Bank den Auftrag noch nicht durchgeführt hat [8].

Sammelklagen gegen Unternehmen

Wenn viele Menschen auf dieselbe Weise von einem Unternehmen geschädigt wurden, können Verbraucherverbände für sie klagen. Die Musterfeststellungsklage gibt es seit 2018. Sie stellt den Sachverhalt fest, ihre Rechte mussten Betroffene danach aber weiter einzeln durchsetzen [9]. Die neuere Abhilfeklage soll das ändern: Ansprüche werden gemeinsam durchgesetzt, und das Geld wird direkt an die Verbraucher ausgezahlt [9].

Viele gleiche graue Regenschirme stehen zusammen in einem Schirmständer in einer hellen Eingangshalle
Bild: KI-generiert

Klagen dürfen nur qualifizierte Verbraucherverbände, die in der Liste des Bundesamts für Justiz stehen; die Verbraucherzentralen erfüllen diese Voraussetzung. Es müssen mindestens 50 Verbraucher betroffen sein, zuständig ist das Oberlandesgericht am Sitz des Unternehmens [9]. Ist eine Klage zulässig, eröffnet das Bundesamt für Justiz ein Klageregister. Dort meldest du dich in Textform an, und zwar spätestens drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung [9].

Wann eine andere Stelle zuerst dran ist

Bei manchen Problemen ist die Verbraucherzentrale nicht die erste Adresse. Wenn Täter gerade an deiner Tür stehen oder dich bedrohen, wählst du 110. Wenn Karten, Online-Banking oder SIM-Karte missbraucht werden könnten, sperrst du sie über den Sperr-Notruf 116 116, der rund um die Uhr erreichbar ist [10]. Die Strafanzeige erstattest du bei der Polizei, wie das geht, steht unter Betrug anzeigen. Erst danach geht es um Fragen, bei denen dir die Verbraucherzentrale weiterhilft.

Bei Streit mit einer Versicherung gibt es mit dem Versicherungsombudsmann eine eigene Schlichtungsstelle, siehe Versicherungsombudsmann und Beschwerde bei der BaFin. Eine Übersicht aller Behörden, Beratungs- und Hilfestellen mit Zuständigkeiten findest du unter Anlaufstellen nach Betrug, die Schritte in der richtigen Reihenfolge im Notfallplan nach Betrug.

  1. Organisation Beratung bei den Verbraucherzentralen. Verbraucherzentrale Bundesverband, verbraucherzentrale.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation Über uns. Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz § 8 RDG: Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation Unsere Preise. Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Organisation Allgemeine Geschäftsbedingungen der virtuellen Beratungsstelle. Verbraucherzentrale Bayern. Stand 01.09.2025. abgerufen am 29.10.2026
  6. Organisation Fakeshop-Finder: Prüfen Sie, ob ein Online-Shop seriös ist. Verbraucherzentralen, verbraucherzentrale.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Organisation Phishing-Radar: Aktuelle Warnungen. Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Stand 28.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  8. Organisation Internet-Betrug: So können Sie versuchen, Ihr Geld zurückzuholen. Verbraucherzentralen, verbraucherzentrale.de. Stand 03.08.2026. abgerufen am 29.10.2026
  9. Organisation Abhilfeklage: So setzen Sie Ihre Rechte mit der neuen Sammelklage durch. Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Stand 25.07.2024. abgerufen am 29.10.2026
  10. Organisation Sperr-Notruf 116 116. Sperr-Notruf 116 116 e.V.. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  11. Gesetz § 152 StPO: Anklagebehörde, Legalitätsgrundsatz. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.