Hilfe und Recht nach BetrugRatgeber

Geld vom Betrüger zurückfordern: Ansprüche, Verfahren und Fristen

Geld vom Betrüger forderst du zivilrechtlich zurück, vor allem über Schadensersatz nach § 823 und § 826 BGB. Kennst du Name und Anschrift, kommen Mahnverfahren oder Klage in Frage; im Strafverfahren kannst du den Anspruch über das Adhäsionsverfahren geltend machen. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre.

Ein Holztisch in einem hellen Kanzleiraum mit zwei Stühlen, geschlossener Ledermappe, Füller und Wasserglas im Tageslicht
Bild: KI-generiert

Strafverfahren und Geld laufen in Deutschland auf zwei Schienen. Die Strafanzeige führt dazu, dass Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln und der Täter bestraft werden kann. Dein Geld bekommst du damit nicht automatisch zurück. Dafür brauchst du einen zivilrechtlichen Anspruch, den du selbst durchsetzt, oder du nutzt Wege, die das Strafverfahren dafür bietet. Bevor es um Ansprüche gegen den Täter geht, lohnt der Blick auf das, was schneller geht: die eigene Bank.

Zuerst über die Bank

Wurde Geld ohne deine Zustimmung von deinem Konto abgebucht, etwa nach Phishing, muss die Bank den Betrag grundsätzlich unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags nach dem Tag, an dem sie davon erfahren hat [18]. Melden musst du einen solchen Vorgang spätestens 13 Monate nach der Belastung, sonst sind deine Ansprüche gegen die Bank ausgeschlossen [19]. Wann die Bank sich auf grobe Fahrlässigkeit berufen kann, erklärt Wer zahlt, wenn Betrüger dein Konto leeren.

Eine Frau in den Fünfzigern spricht am Schalter einer hellen Bankfiliale mit einem Mitarbeiter, seitlich gesehen
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Hast du per SEPA-Basislastschrift gezahlt, kannst du von deiner Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung verlangen. Die Frist dafür beträgt acht Wochen ab der Belastung [20]. Hast du dagegen selbst überwiesen, gilt die Zahlung als autorisiert [25]. Dann kann die Bank höchstens versuchen, das Geld beim Empfänger zurückzuholen. Melde dich deshalb so schnell wie möglich, die Schritte stehen in Karte und Konto sperren, Geld zurückholen.

Welche Ansprüche du gegen den Täter hast

Gegen den Betrüger selbst kommen mehrere Anspruchsgrundlagen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Betracht. Sie schließen sich nicht aus; ein Anwalt stützt eine Klage oft auf mehrere zugleich.

Schadensersatz nach § 823 BGB

Wer schuldhaft ein geschütztes Recht eines anderen verletzt, muss den Schaden ersetzen. Dieselbe Pflicht trifft nach Absatz 2 jeden, der gegen ein Gesetz verstößt, das den Schutz anderer bezweckt [1]. Bei Betrug kommt dafür der Betrugstatbestand des Strafgesetzbuchs in Frage. Was § 263 StGB im Einzelnen verlangt, steht in Betrug und verwandte Straftaten im Strafgesetzbuch.

Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB

Wer einem anderen vorsätzlich und in einer Weise Schaden zufügt, die gegen die guten Sitten verstößt, muss ihn ersetzen [2]. Gezielte Täuschung, um an fremdes Geld zu kommen, ist der typische Anwendungsfall.

Herausgabe nach § 812 BGB

Wer auf Kosten eines anderen ohne rechtlichen Grund etwas erlangt, muss es herausgeben [3]. Dieser Anspruch hilft, wenn das Geld bei jemandem gelandet ist, der es behalten hat, etwa auf dem Konto eines Empfängers.

Anfechtung eines Vertrags

Hast du dich durch eine Täuschung zu einem Vertrag bewegen lassen, etwa zu einem Kauf oder einer Anlage, kannst du deine Erklärung wegen arglistiger Täuschung anfechten [23]. Das geht binnen eines Jahres ab dem Zeitpunkt, an dem du die Täuschung entdeckst, und höchstens bis zehn Jahre nach Abgabe der Erklärung [4]. Danach ist der Vertrag rückabzuwickeln, und du kannst das Gezahlte zurückverlangen.

Wie du den Anspruch durchsetzt

Jeder Weg setzt voraus, dass du den Täter benennen kannst. Ohne Name und zustellbare Anschrift gibt es niemanden, den ein Gericht verurteilen könnte. Bei Online-Betrug kennen Betroffene oft nur einen Profilnamen und eine IBAN. Hier ist die Strafanzeige der erste Schritt, weil nur die Ermittler Kontoinhaber und Hintermänner feststellen können. Wie du sie erstattest, steht in Betrug anzeigen: so erstattest du Anzeige.

Steintreppe und schwere Holztüren eines alten Amtsgerichts an einem klaren Morgen, daneben eine leere Bank
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Zahlungsaufforderung

Ist der Täter bekannt, forderst du ihn zuerst schriftlich auf, einen bestimmten Betrag bis zu einem festen Datum zu zahlen. Schicke das Schreiben so, dass du den Zugang beweisen kannst, etwa als Einwurfeinschreiben. Nenne darin, wofür du das Geld verlangst.

Gerichtliches Mahnverfahren

Zahlt er nicht, kannst du einen Mahnbescheid beantragen. Das Verfahren ist für die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags in Euro gedacht. Es findet nicht statt, wenn der Mahnbescheid öffentlich bekanntgemacht werden müsste, also wenn keine zustellbare Anschrift bekannt ist [7]. Das Gericht prüft nicht, ob dein Anspruch besteht, und der Antragsgegner hat zwei Wochen ab Zustellung, um zu zahlen oder zu widersprechen [8]. Den Antrag stellst du über online-mahnantrag.de, eine Anwendung der deutschen Mahngerichte [21]. Widerspricht der Täter und beantragt eine Partei das streitige Verfahren, gibt das Mahngericht die Sache an das Gericht ab, das im Mahnbescheid genannt ist [22].

Klage

Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro sind die Amtsgerichte zuständig [9]. Dort kannst du die Klage selbst führen. Darüber ist das Landgericht zuständig [24], und vor den Landgerichten musst du dich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen [10].

Zwangsvollstreckung

Mit einem Urteil oder Vollstreckungsbescheid kannst du vollstrecken lassen. Ob du dein Geld bekommst, hängt dann davon ab, ob beim Schuldner etwas zu holen ist. Hat der Schuldner kein Vermögen oder lebt er im Ausland, wird die Vollstreckung schwierig.

Geld über das Strafverfahren

Kommt es zur Anklage, kannst du deine Ansprüche im Strafverfahren selbst geltend machen. Im sogenannten Adhäsionsverfahren macht der Verletzte vermögensrechtliche Ansprüche aus der Straftat geltend, die noch nicht anderweitig vor Gericht anhängig sind. Vor dem Amtsgericht geht das unabhängig von der Höhe des Streitwerts [11]. Voraussetzung ist, dass Anklage erhoben wird und eine Hauptverhandlung stattfindet; gegen minderjährige Beschuldigte ist das Verfahren ausgeschlossen [12]. Du sparst dir damit einen eigenen Zivilprozess.

Möglich ist auch ein Täter-Opfer-Ausgleich, eine einvernehmliche Wiedergutmachung, die grundsätzlich bei fast allen Delikten in Frage kommt. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Beschuldigte zumindest eine Teilschuld einräumt. Die Polizei kann ihn anregen, aber nicht gegen deinen ausdrücklichen Willen; vermittelt wird er von Konfliktberatungsstellen [12]. Für Betroffene kann das ein Weg sein, schneller an zumindest einen Teil des Geldes zu kommen.

Einen weiteren Weg eröffnet die Einziehung. Hat der Staat beim Täter Gegenstände eingezogen, die aus der Tat stammen, werden sie an den Verletzten zurückübertragen, dem ein Anspruch auf Rückgewähr zusteht. Wurde stattdessen ein Geldbetrag als Wertersatz eingezogen, regelt das Gesetz die Auskehr des Erlöses an die Verletzten [13]. Teile der Ermittlungsbehörde mit, dass du geschädigt bist, und halte deine Unterlagen bereit.

Fristen im Blick

Für Ansprüche gegen den Täter gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren [5]. Gegenüber der Bank und bei einer Anfechtung laufen kürzere Fristen.

Eine Sanduhr auf einem Holzschreibtisch neben einer geschlossenen Mappe und einer Lesebrille im warmen Seitenlicht
Bild: KI-generiert
FristDauerGrundlage
regelmäßige Verjährung3 Jahre§ 195 BGB
Beginn der VerjährungEnde des Jahres, in dem der Anspruch entstand und du Umstände und Schuldner kennst oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müsstest§ 199 Abs. 1 BGB
Höchstfrist für Schadensersatz ohne Kenntnis10 Jahre ab Entstehung, spätestens 30 Jahre ab der Tat§ 199 Abs. 3 BGB
Anfechtung wegen Täuschung1 Jahr ab Entdeckung, höchstens 10 Jahre§ 124 BGB
Lastschrift zurückgeben8 Wochen ab Belastung§ 675x BGB
nicht autorisierte Zahlung melden13 Monate ab Belastung§ 676b BGB

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre [5]. Sie beginnt erst mit dem Ende des Jahres, in dem du den Schaden und die Person des Schuldners kennst oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müsstest. Unabhängig davon verjähren sonstige Schadensersatzansprüche spätestens zehn Jahre nach ihrer Entstehung und 30 Jahre nach der schädigenden Handlung; maßgeblich ist die früher endende Frist [6]. Ist der Täter erst Jahre später ermittelt, kann dein Anspruch also noch bestehen.

Kosten und Hilfe

Wer die Kosten einer Rechtsberatung nicht selbst tragen kann, erhält auf Antrag Beratungshilfe für die Wahrnehmung seiner Rechte außerhalb eines Gerichtsverfahrens. Voraussetzung ist, dass es keine andere zumutbare Hilfe gibt und das Anliegen nicht mutwillig erscheint [14]. Für einen Prozess gibt es Prozesskostenhilfe, wenn du die Kosten nach deinen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur in Raten tragen kannst und die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat [15].

Eine Rechtsschutzversicherung kann Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, je nach Vertrag und Baustein. Welche Bereiche üblich sind und wo die Grenzen liegen, erklärt unser Versicherungsportal unter Rechtsschutzversicherung: Bausteine und Grenzen. Zu Verträgen und Forderungen beraten auch die Verbraucherzentralen, siehe Was die Verbraucherzentrale bei Betrug tun kann.

Vorsicht vor Rückholdiensten

Wer einmal betrogen wurde, wird oft ein zweites Mal angesprochen. Das BKA warnte am 27.10.2026 vor Werbeanzeigen in sozialen Medien, die versprechen, verlorenes Geld aus Online-Betrug zurückzuholen, und sich als Partner von Behörden ausgeben. Echte Behörden verlangen von Geschädigten keine Vorauszahlungen; wer für die Rückholung zahlen soll, sollte misstrauisch werden [16]. Die BaFin stellt klar, dass die Rückführung verlorener Gelder nicht zu ihren Aufgaben gehört und sie dafür keine Dritten beauftragt [17].

Wie die Masche abläuft, beschreibt Recovery Scam: Betrug mit dem Versprechen, Geld zurückzuholen. Seriöse Hilfe kommt von Anwälten, die du selbst auswählst, von Verbraucherzentralen und von der Polizei. Wie Anwälte abrechnen, vereinbarst du mit ihnen vor dem Auftrag.

  1. Gesetz § 823 Bürgerliches Gesetzbuch: Schadensersatzpflicht. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz § 826 Bürgerliches Gesetzbuch: Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz § 812 Bürgerliches Gesetzbuch: Herausgabeanspruch. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz § 124 Bürgerliches Gesetzbuch: Anfechtungsfrist. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 195 Bürgerliches Gesetzbuch: Regelmäßige Verjährungsfrist. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 199 Bürgerliches Gesetzbuch: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz § 688 Zivilprozessordnung: Zulässigkeit. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz § 692 Zivilprozessordnung: Mahnbescheid. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  9. Gesetz § 23 Gerichtsverfassungsgesetz. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  10. Gesetz § 78 Zivilprozessordnung: Anwaltsprozess. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  11. Gesetz § 403 Strafprozessordnung: Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  12. Behörde Recht auf Entschädigung. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  13. Gesetz § 459h Strafprozessordnung: Rückübertragung und Herausgabe an den Verletzten. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  14. Gesetz § 1 Beratungshilfegesetz: Voraussetzungen. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  15. Gesetz § 114 Zivilprozessordnung: Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  16. Behörde Warnmeldung: Betrügerische Werbeanzeigen in den sozialen Medien zur Vermögensrückgewinnung nach Online-Betrug ("Recovery Fraud"). Bundeskriminalamt. Stand 27.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  17. Behörde Betrug: BaFin warnt vor angeblichen Hilfsangeboten. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Stand 04.05.2026. abgerufen am 29.10.2026
  18. Gesetz § 675u Bürgerliches Gesetzbuch: Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  19. Gesetz § 676b Bürgerliches Gesetzbuch: Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  20. Gesetz § 675x Bürgerliches Gesetzbuch: Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  21. Behörde Online-Mahnantrag. Justizministerium Baden-Württemberg für die deutschen Mahngerichte. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  22. Gesetz § 696 Zivilprozessordnung: Verfahren nach Widerspruch. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  23. Gesetz § 123 Bürgerliches Gesetzbuch: Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  24. Gesetz § 71 Gerichtsverfassungsgesetz: Zuständigkeit der Landgerichte in Zivilsachen. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  25. Gesetz § 675j Bürgerliches Gesetzbuch: Zustimmung und Zurücknahme der Zustimmung. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.