Betrug am Telefon und an der HaustürRatgeber

Betrug an der Haustür: falsche Handwerker, Trickdiebe, Verträge

An der Haustür wollen Trickdiebe in die Wohnung, um Bargeld und Schmuck zu stehlen, andere drängen zu überteuerten Arbeiten, Abos oder Spenden. Lass nur Handwerker herein, die du selbst bestellt hast oder die angekündigt sind, und unterschreib nichts unter Zeitdruck. Verträge an der Tür kannst du in der Regel 14 Tage lang widerrufen.

Eine ältere Frau schaut durch die mit Kette gesicherte Wohnungstür auf einen Mann in Arbeitskleidung
Bild: KI-generiert

Es klingelt, draußen steht jemand in Arbeitskleidung, ein freundlicher Herr mit Sammelliste oder eine Frau, der angeblich übel ist. An der Haustür treffen zwei Arten von Tätern auf ihre Opfer: Trickdiebe, die in die Wohnung wollen, und Betrüger, die ein Geschäft oder eine Unterschrift erzwingen wollen. Betroffen sind häufig Seniorinnen und Senioren, weil sie tagsüber meist zu Hause sind [1]. Getrennte Zahlen gibt es nicht: Betrug an der Haustür wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik zusammen mit anderen Betrugsdelikten erfasst. Bundesweit waren es 2025 insgesamt 681.354 Betrugsfälle mit mindestens einer tatverdächtigen Person im Inland, die Aufklärungsquote lag bei 60,0 Prozent [1, 11].

Trickdiebe: der Weg in die Wohnung

Trickdiebe an der Haustür wollen in die Wohnung, um dort nach Bargeld, Schmuck oder anderen Wertsachen zu suchen [1]. Die Polizei führt alle bekannten Vorgehensweisen auf drei Grundmuster zurück: das Vortäuschen einer Notlage, das Vortäuschen einer offiziellen Funktion und das Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer [2]. Opfer sind laut Polizei fast ausschließlich ältere, teils hochbetagte Menschen [2]. Die Polizei hält den Trickdiebstahl in Wohnungen nach dem Taschendiebstahl auf der Straße für die vermutlich häufigste Straftat, von der ältere Menschen betroffen sein können [2]. Sie beobachtet außerdem, dass Tricktäter vermehrt Seniorenwohnhäuser und Wohnanlagen für Seniorinnen und Senioren aufsuchen, weil dort Pförtnerdienste zunehmend abgebaut werden [2].

Ein ruhiger Wohnungsflur mit geschlossener Holztür, Türspion, Türkette und einer Kommode mit Schlüsselschale
Bild: KI-generiert

Vorgetäuschte Notlagen

Die Täter bitten um ein Glas Wasser, etwa weil sie eine Schwangerschaft, Übelkeit oder die Einnahme eines Medikaments vortäuschen. Andere wollen für angeblich nicht angetroffene Nachbarn eine Nachricht hinterlassen und brauchen dafür Papier, Stift und eine Schreibunterlage in der Wohnung, oder sie wollen Blumen oder ein Geschenk für die Nachbarn abgeben [2]. Auch die Bitte, die Toilette oder das Telefon zu benutzen, ein entlaufenes Haustier vom Balkon zu holen oder ein Baby zu wickeln, gehört zu den Maschen [2]. Lässt das Opfer die Person herein und schließt die Tür danach nicht ganz, kann eine zweite Person unbemerkt hereinkommen und die Räume nach Wertsachen durchsuchen [1].

Angebliche Handwerker, Wasserwerker und Amtspersonen

Andere Täter kommen angeblich von den Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerken, als Handwerker, von der Hausverwaltung, der Kirche, der Rentenversicherung oder Krankenkasse, von der Polizei, der Post oder vom Sozialamt [2]. Beliebt ist der Hinweis auf einen angeblichen Wasserrohrbruch, der schnell behoben werden müsse [1]. Manchmal kündigen die Täter ihren Besuch vorher telefonisch an, um Bedenken zu zerstreuen [2]. Falsche Polizisten zeigen an der Tür sogar gefälschte Dienstausweise [3]. Mehr dazu steht unter Falsche Polizisten am Telefon.

Vorgetäuschte Bekanntschaft

Um eingelassen zu werden, geben sich Täter als entfernte Verwandte, ehemalige Kollegen oder Nachbarn aus, als Pflegepersonal oder Bettnachbarn aus dem Krankenhaus. Sie bestellen Grüße von Bekannten oder überbringen eine angebliche Unglücksnachricht [2]. Manchmal rufen sie vorher als lange nicht gesehene Enkel mit plötzlichem Geldbedarf an [2]. Diese Variante erklärt die Seite Enkeltrick und Schockanruf.

Betrug mit Geschäften an der Tür

Die zweite Gruppe will über einen Vertrag an Geld kommen. Betrüger bieten spontane Handwerkerleistungen an, vor allem Dach- und Pflasterarbeiten, die dann nicht oder in schlechter Qualität fertiggestellt werden [1]. Andere drängen zu einem Abonnement oder einer Spende, versprechen Gewinne oder behaupten, für ein soziales Projekt zu arbeiten, um Mitleid zu wecken. Manche geben sich als Beschäftigte seriöser Firmen aus. Das Ziel ist immer die Unterschrift unter einen Vertrag [1].

Ein Ziegeldach eines Einfamilienhauses mit angelehnter Leiter am Regenrohr unter bewölktem Himmel
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Eine Variante kommt ohne persönlichen Besuch aus. Die Täter werfen namentlich ausgefüllte "Benachrichtigungen" in den Briefkasten: Man habe niemanden angetroffen, und für einen Gesprächstermin oder die Abholung eines Pakets solle man eine teure Telefonnummer anrufen [1].

Haustürgeschäfte an sich sind ein legitimer Weg, Waren zu verkaufen [1]. Vorsicht ist geboten, wenn jemand aufdringlich verkauft oder auf sofortige Zahlung drängt [1]. Das Klingeln an der Haustür ist laut Verbraucherzentrale Bundesverband grundsätzlich erlaubt und braucht anders als Telefonwerbung keine vorherige Einwilligung [4]. Fordert man einen Vertreter auf, das Haus zu verlassen, muss er dem laut Polizei sofort folgen [1].

So schützt du dich an der Tür

Die Polizei empfiehlt, unbekannte Besucher vor dem Öffnen durch den Türspion oder das Fenster genau anzusehen und die Tür nur mit vorgelegtem Sperrriegel zu öffnen [1]. Weitere Ratschläge der Polizei [1, 3]:

  • Lass nur Handwerker herein, die du selbst bestellt hast oder die die Hausverwaltung angekündigt hat. Das gilt auch für angebliche Vertreter der Stadtwerke.
  • Verlang von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und ruf im Zweifel vor dem Einlass die Behörde an.
  • Such die Nummer für den Rückruf bei Firma oder Behörde immer selbst heraus und wähl sie selbst. Der Besucher wartet währenddessen vor der abgesperrten Tür.
  • Bist du unsicher, bestell die Person zu einem späteren Termin, wenn eine Vertrauensperson dabei ist.
  • Wehr dich energisch gegen zudringliche Besucher, sprich sie laut an oder ruf um Hilfe.
  • Nimm für Nachbarn nichts ohne deren ausdrückliche Ankündigung entgegen, etwa Nachnahmesendungen.
  • Unterschreib nichts für angebliche Geschenke oder Besuchsbestätigungen, und wechsle nie Geld an der Haustür.

Banken, Sparkassen, Polizei und andere Behörden schicken nie "Geldwechsler" oder "Falschgeld-Prüfer" ins Haus. Tauchen solche Personen auf, verständigst du sofort die Polizei [1]. Hilfreich ist eine Absprache mit Nachbarn, die tagsüber zu Hause sind: Ihr leistet euch bei unbekannten Besuchern an der Wohnungstür gegenseitig Beistand [1].

Wenn du an der Tür etwas kaufst

Die Polizei rät, sich Zeit zu nehmen, keine Spontankäufe zu machen, nichts bar und nie per Vorkasse zu bezahlen [1]. Unaufgefordert kommende Vertreter lässt du nur in die Wohnung, wenn du dir sicher bist, dass es sich um eine seriöse Geschäftsperson handelt, etwa wegen persönlicher Empfehlungen von Freunden oder Bekannten und nachdem sie den Gewerbeschein gezeigt hat [1]. Unterschreib nichts unter Zeitdruck und nichts, was du nicht genau verstanden hast; eine Unterschrift ist nie "reine Formsache" [1]. Hol Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu, achte auf das richtige Datum und die Unterschriften und verlang eine Vertragsdurchschrift mit gut lesbarem Namen und gut lesbarer Anschrift des Vertragspartners [1]. Ein fehlendes oder falsches Datum kann es schwerer machen, dein Widerrufsrecht durchzusetzen [1].

Das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften

Ein Vertrag, den du bei gleichzeitiger Anwesenheit von dir und dem Unternehmer an einem Ort schließt, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, gilt rechtlich als außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen. Geschäftsräume im Sinne des Gesetzes sind unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, und bewegliche Gewerberäume, in denen er sie für gewöhnlich ausübt [5]. Bei solchen Verträgen hast du als Verbraucher ein Widerrufsrecht [6]. Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist [7]. Beim Kauf von Waren beginnt sie erst, wenn du die Ware erhalten hast [8].

Ein älterer Mann sitzt am Küchentisch, schreibt mit Brille auf ein Blatt, daneben ein Umschlag
Bild: KI-generiert

Der Widerruf braucht keine Begründung. Er erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Unternehmer, aus der dein Entschluss zum Widerruf eindeutig hervorgeht, und es reicht, wenn du ihn rechtzeitig absendest [7]. Die Polizei empfiehlt dafür einen schriftlichen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer [1]. Hat der Unternehmer dich nicht ordnungsgemäß über dein Widerrufsrecht informiert, beginnt die Frist nicht. Spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn erlischt das Widerrufsrecht dann aber [8].

Wann es kein Widerrufsrecht gibt

Das Gesetz kennt Ausnahmen, die an der Haustür eine Rolle spielen können:

  • Wird die Leistung sofort erbracht und bezahlt und kostet sie nicht mehr als 40 Euro, gelten die Regeln zum Widerruf für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge nicht [9].
  • Hast du den Unternehmer ausdrücklich zu dir gebeten, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten zu erledigen, besteht für diese Arbeiten kein Widerrufsrecht. Für weitere Leistungen oder Waren, die du dabei nicht ausdrücklich verlangt hast, gilt die Ausnahme nicht [6].
  • Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung nur dann, wenn du vorher ausdrücklich zugestimmt hast, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen auf einem dauerhaften Datenträger), und bestätigt hast, dass dein Widerrufsrecht mit der vollständigen Vertragserfüllung erlischt [8]. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass das bei korrekter Belehrung auch für häufig unbestellte, aber überteuerte Dienste wie Insektenvertilgung oder Steinreinigung gilt [4].

Ob in deinem Fall eine Ausnahme greift, kann die örtliche Verbraucherzentrale prüfen, auf die auch die Polizei verweist [1]. Was sie bei Betrug leisten kann, steht unter Was die Verbraucherzentrale bei Betrug tun kann. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Kommt es zum Streit, kann eine Rechtsschutzversicherung je nach Vertrag die Kosten übernehmen.

Wenn etwas passiert ist

Fehlen nach einem Besuch Geld oder Schmuck, oder hat dich jemand an der Tür betrogen, wende dich an die Polizei und erstatte Anzeige. Bei einem Diebstahl, der gerade passiert ist, wählst du die 110. Wie die Anzeige abläuft, steht unter Betrug anzeigen. Für Gespräche mit älteren Eltern über diese Maschen gibt es Hinweise unter Ältere Angehörige vor Betrug schützen.

  1. Behörde Trickdiebe und Betrüger an Ihrer Haustür. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Behörde Trickdiebstahl: Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung!. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Behörde Betrug durch falsche Polizisten. Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation Haustürgeschäfte. Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz § 312b BGB: Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Gesetz § 312g BGB: Widerrufsrecht. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Gesetz § 355 BGB: Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  8. Gesetz § 356 BGB: Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  9. Gesetz § 312 BGB: Anwendungsbereich. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  10. Gesetz Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG: Stets unzulässige geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern, Nr. 32. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  11. Behörde Polizeiliche Kriminalstatistik 2025: Ausgewählte Zahlen im Überblick (IMK-Bericht), Seite 31. Bundesministerium des Innern und Bundeskriminalamt. Stand April 2026. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 30.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.