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Unternehmen

Versicherungsbetrug

Falsche oder übertriebene Schadens-Meldungen. Was Versicherer für Unternehmen und was Unternehmen gegen falsche Anspruchnahme tun.

Was Versicherungsbetrug ist

Versicherungsbetrug bezeichnet das Erschleichen von Versicherungsleistungen durch falsche Angaben. Spezielle Tatbestände:

  • Paragraph 263 StGB: Allgemeiner Betrug
  • Paragraph 265 StGB: Versicherungsmissbrauch (Beschädigen, Zerstören, Beiseiteschaffen versicherter Sachen)

Volkswirtschaftliche Bedeutung

Nach Schätzungen des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft):

  • Versicherungsbetrugs-Schaden in DE: ca. 5-6 Milliarden Euro pro Jahr
  • Bis zu 10 % aller Schaden-Meldungen enthalten betrügerische Elemente
  • Schaden wird letztlich von der ehrlichen Versicherten-Gemeinschaft getragen

Die typischen Maschen

1. Vorgetäuschter Versicherungsfall

Schaden wird inszeniert: vorgetäuschter Autodiebstahl, vorgetäuschter Wohnungseinbruch, inszenierter Brand. Klassiker bei Privat-Versicherungen, kommt aber auch im Geschäfts-Bereich vor.

2. Aufgebauschter Schaden

Echter Schaden, aber übertriebene Schadens-Höhe oder zusätzliche „gestohlene“ Gegenstände, die es nicht gab.

3. Nicht-gedeckter Schaden umetikettiert

Schaden, der nicht versichert ist, wird als versicherter Schaden dargestellt (z.B. langjähriger Wasserschaden als plötzlicher Rohrbruch).

4. Versteckte Vor-Schäden

Bei Vertragsabschluss werden Vor-Schäden verschwiegen. Bei späterem Schaden wird der Vor-Schaden im neuen Schaden „versteckt“.

5. Falsche Angaben bei Vertragsabschluss

Risiko-relevante Tatsachen werden bei Antragstellung falsch angegeben (Beruf, Hobbies, Vorerkrankungen, Lagerung gefährlicher Stoffe).

6. Banden-Versicherungsbetrug

Organisierter Betrug, oft mit beteiligten Werkstätten, Ärzten, Anwälten. Inszenierte Unfälle, abgestimmte Schadens-Meldungen.

7. Cyber-Versicherungs-Betrug

Neu 2026: vorgetäuschte Cyber-Angriffe oder übertriebene Schadens-Meldungen bei Cyber-Versicherungen.

Aus Unternehmens-Sicht: Zwei Perspektiven

Perspektive 1: Unternehmen als Anspruchsteller

Wenn ein Unternehmen einen Versicherungsfall meldet:

  • Wahrheitsgemäße Angaben sind Pflicht
  • Bei Unsicherheit: lieber zu vorsichtig formulieren
  • Dokumentation des Schadens (Fotos, Rechnungen, Zeugen)
  • Schadens-Höhe realistisch ermitteln, nicht erfinden
  • Bei komplexen Schäden: Anwalt für Versicherungsrecht

Perspektive 2: Unternehmen als Schadens-Verursacher / Geschädigter Dritter

Wenn ein anderer einen Schaden gegenüber dem Unternehmen geltend macht:

  • Prüfung der Schadens-Höhe
  • Dokumentation des eigenen Vorfalls
  • Versicherung einschalten - keine eigene Schadens-Anerkennung
  • Bei Verdacht auf Betrug: Versicherung informieren

Wie Versicherer Betrug erkennen

1. Datenanalyse

  • HIS (Hinweis- und Informations-System) der Versicherer: zentrale Datenbank zu auffälligen Schäden
  • Bilderkennungs-Software zur Schadens-Prüfung
  • KI-basierte Muster-Analyse
  • Cross-Checks mit anderen Datenbanken

2. Schadens-Untersuchung

  • Sachverständige vor Ort
  • Bei größeren Schäden: forensische Untersuchung
  • Interviews mit Beteiligten und Zeugen
  • Überprüfung der Schadens-Dokumentation

3. Warn-Signale

  • Schaden kurz nach Vertragsabschluss
  • Schaden kurz vor Vertragsende oder nach Kündigung
  • Auffällig hohe Schaden-Höhe
  • Fehlende oder vage Dokumentation
  • Schwer prüfbare Vermögens-Gegenstände („ich hatte eine Rolex und mein Erbstück-Schmuck im Tresor“)
  • Wechselnde Aussagen des Anspruchstellers
  • Mehrfach-Schäden bei gleichem Anspruchsteller

Folgen bei aufgedecktem Betrug

Versicherungsrechtlich

  • Sofortiger Verlust des Versicherungsschutzes
  • Eintrag in HIS-Datenbank (auswirkt sich auf alle Versicherungsabschlüsse)
  • Kündigung aller laufenden Verträge
  • Schwierigkeiten bei zukünftigen Versicherungs-Abschlüssen

Strafrechtlich

  • Versicherungsmissbrauch (Paragraph 265 StGB): bis 3 Jahre Haft
  • Allgemeiner Betrug (Paragraph 263 StGB): bis 5 Jahre Haft
  • Bei Bandenbetrug: bis 10 Jahre Haft
  • Bei Brandstiftung an versichertem Eigentum: hohe Strafen

Zivilrechtlich

  • Rückforderung bereits gezahlter Leistungen
  • Schadensersatz-Forderungen der Versicherung
  • Tragen der Untersuchungs-Kosten

Prävention im Unternehmen

Bei eigener Versicherung

  • Wahrhaftige Angaben bei Vertragsabschluss
  • Alle gefragten Informationen offen mitteilen
  • Bei Risiko-Änderungen: Versicherung informieren
  • Dokumentation von Sachwerten (Inventur, Fotos)
  • Bei Schaden: ehrliche Schadens-Meldung

Gegenüber Fremd-Anspruchstellern

  • Versicherung sofort einschalten
  • Eigene Dokumentation des Vorfalls
  • Keine eigene Anerkennung des Anspruchs
  • Bei Verdacht auf überhöhte oder erfundene Schäden: Versicherung darauf aufmerksam machen

Cyber-Versicherung als Sonderfall

Mehr in Cyber-Versicherung. Sonderheiten:

  • Aufzeichnungs-Pflichten zur Beweisführung
  • Forensische Untersuchung oft Bedingung
  • Versicherung will detaillierte Logs und Beweise
  • Bei mangelnder IT-Sicherheit: Leistung kann gekürzt werden

Versicherer-Wechsel und Vor-Schäden

Bei Versicherer-Wechsel sind Vor-Schäden anzugeben:

  • Frist meist 5 Jahre rückwirkend
  • Verschweigen kann zu Vertragskündigung und Leistungs-Verweigerung führen
  • HIS-Datenbank speichert Schaden-Historie - Verschweigen wird oft aufgedeckt

Hinweise für Compliance

  • Mitarbeiter, die Schadens-Meldungen ausfüllen, schulen
  • Vier-Augen-Prinzip bei größeren Schadens-Meldungen
  • Klare Eskalations-Wege bei Streitfällen
  • Anwaltliche Beratung bei komplexen Schäden
  • Versicherungs-Verträge und -Bedingungen kennen

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