Versicherungsbetrug
Falsche oder übertriebene Schadens-Meldungen. Was Versicherer für Unternehmen und was Unternehmen gegen falsche Anspruchnahme tun.
Was Versicherungsbetrug ist
Versicherungsbetrug bezeichnet das Erschleichen von Versicherungsleistungen durch falsche Angaben. Spezielle Tatbestände:
- Paragraph 263 StGB: Allgemeiner Betrug
- Paragraph 265 StGB: Versicherungsmissbrauch (Beschädigen, Zerstören, Beiseiteschaffen versicherter Sachen)
Volkswirtschaftliche Bedeutung
Nach Schätzungen des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft):
- Versicherungsbetrugs-Schaden in DE: ca. 5-6 Milliarden Euro pro Jahr
- Bis zu 10 % aller Schaden-Meldungen enthalten betrügerische Elemente
- Schaden wird letztlich von der ehrlichen Versicherten-Gemeinschaft getragen
Die typischen Maschen
1. Vorgetäuschter Versicherungsfall
Schaden wird inszeniert: vorgetäuschter Autodiebstahl, vorgetäuschter Wohnungseinbruch, inszenierter Brand. Klassiker bei Privat-Versicherungen, kommt aber auch im Geschäfts-Bereich vor.
2. Aufgebauschter Schaden
Echter Schaden, aber übertriebene Schadens-Höhe oder zusätzliche „gestohlene“ Gegenstände, die es nicht gab.
3. Nicht-gedeckter Schaden umetikettiert
Schaden, der nicht versichert ist, wird als versicherter Schaden dargestellt (z.B. langjähriger Wasserschaden als plötzlicher Rohrbruch).
4. Versteckte Vor-Schäden
Bei Vertragsabschluss werden Vor-Schäden verschwiegen. Bei späterem Schaden wird der Vor-Schaden im neuen Schaden „versteckt“.
5. Falsche Angaben bei Vertragsabschluss
Risiko-relevante Tatsachen werden bei Antragstellung falsch angegeben (Beruf, Hobbies, Vorerkrankungen, Lagerung gefährlicher Stoffe).
6. Banden-Versicherungsbetrug
Organisierter Betrug, oft mit beteiligten Werkstätten, Ärzten, Anwälten. Inszenierte Unfälle, abgestimmte Schadens-Meldungen.
7. Cyber-Versicherungs-Betrug
Neu 2026: vorgetäuschte Cyber-Angriffe oder übertriebene Schadens-Meldungen bei Cyber-Versicherungen.
Aus Unternehmens-Sicht: Zwei Perspektiven
Perspektive 1: Unternehmen als Anspruchsteller
Wenn ein Unternehmen einen Versicherungsfall meldet:
- Wahrheitsgemäße Angaben sind Pflicht
- Bei Unsicherheit: lieber zu vorsichtig formulieren
- Dokumentation des Schadens (Fotos, Rechnungen, Zeugen)
- Schadens-Höhe realistisch ermitteln, nicht erfinden
- Bei komplexen Schäden: Anwalt für Versicherungsrecht
Perspektive 2: Unternehmen als Schadens-Verursacher / Geschädigter Dritter
Wenn ein anderer einen Schaden gegenüber dem Unternehmen geltend macht:
- Prüfung der Schadens-Höhe
- Dokumentation des eigenen Vorfalls
- Versicherung einschalten - keine eigene Schadens-Anerkennung
- Bei Verdacht auf Betrug: Versicherung informieren
Wie Versicherer Betrug erkennen
1. Datenanalyse
- HIS (Hinweis- und Informations-System) der Versicherer: zentrale Datenbank zu auffälligen Schäden
- Bilderkennungs-Software zur Schadens-Prüfung
- KI-basierte Muster-Analyse
- Cross-Checks mit anderen Datenbanken
2. Schadens-Untersuchung
- Sachverständige vor Ort
- Bei größeren Schäden: forensische Untersuchung
- Interviews mit Beteiligten und Zeugen
- Überprüfung der Schadens-Dokumentation
3. Warn-Signale
- Schaden kurz nach Vertragsabschluss
- Schaden kurz vor Vertragsende oder nach Kündigung
- Auffällig hohe Schaden-Höhe
- Fehlende oder vage Dokumentation
- Schwer prüfbare Vermögens-Gegenstände („ich hatte eine Rolex und mein Erbstück-Schmuck im Tresor“)
- Wechselnde Aussagen des Anspruchstellers
- Mehrfach-Schäden bei gleichem Anspruchsteller
Folgen bei aufgedecktem Betrug
Versicherungsrechtlich
- Sofortiger Verlust des Versicherungsschutzes
- Eintrag in HIS-Datenbank (auswirkt sich auf alle Versicherungsabschlüsse)
- Kündigung aller laufenden Verträge
- Schwierigkeiten bei zukünftigen Versicherungs-Abschlüssen
Strafrechtlich
- Versicherungsmissbrauch (Paragraph 265 StGB): bis 3 Jahre Haft
- Allgemeiner Betrug (Paragraph 263 StGB): bis 5 Jahre Haft
- Bei Bandenbetrug: bis 10 Jahre Haft
- Bei Brandstiftung an versichertem Eigentum: hohe Strafen
Zivilrechtlich
- Rückforderung bereits gezahlter Leistungen
- Schadensersatz-Forderungen der Versicherung
- Tragen der Untersuchungs-Kosten
Prävention im Unternehmen
Bei eigener Versicherung
- Wahrhaftige Angaben bei Vertragsabschluss
- Alle gefragten Informationen offen mitteilen
- Bei Risiko-Änderungen: Versicherung informieren
- Dokumentation von Sachwerten (Inventur, Fotos)
- Bei Schaden: ehrliche Schadens-Meldung
Gegenüber Fremd-Anspruchstellern
- Versicherung sofort einschalten
- Eigene Dokumentation des Vorfalls
- Keine eigene Anerkennung des Anspruchs
- Bei Verdacht auf überhöhte oder erfundene Schäden: Versicherung darauf aufmerksam machen
Cyber-Versicherung als Sonderfall
Mehr in Cyber-Versicherung. Sonderheiten:
- Aufzeichnungs-Pflichten zur Beweisführung
- Forensische Untersuchung oft Bedingung
- Versicherung will detaillierte Logs und Beweise
- Bei mangelnder IT-Sicherheit: Leistung kann gekürzt werden
Versicherer-Wechsel und Vor-Schäden
Bei Versicherer-Wechsel sind Vor-Schäden anzugeben:
- Frist meist 5 Jahre rückwirkend
- Verschweigen kann zu Vertragskündigung und Leistungs-Verweigerung führen
- HIS-Datenbank speichert Schaden-Historie - Verschweigen wird oft aufgedeckt
Hinweise für Compliance
- Mitarbeiter, die Schadens-Meldungen ausfüllen, schulen
- Vier-Augen-Prinzip bei größeren Schadens-Meldungen
- Klare Eskalations-Wege bei Streitfällen
- Anwaltliche Beratung bei komplexen Schäden
- Versicherungs-Verträge und -Bedingungen kennen
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