Rechnungsbetrug
Gefälschte Rechnungen, geänderte IBANs, doppelte Forderungen - der Klassiker im B2B-Bereich.
Wie Rechnungsbetrug funktioniert
Rechnungsbetrug ist eine der häufigsten und unterschätzten Betrugsformen gegen Unternehmen. Im Gegensatz zu BEC oft kleinere Einzelschäden, aber hohe Frequenz.
Die typischen Varianten
1. Geänderte IBAN auf echter Rechnung
Täter haben E-Mail-Konto eines Lieferanten kompromittiert. Echte Rechnung wird abgefangen, IBAN geändert, neu versendet. Aussehen identisch zur echten Rechnung.
2. Komplett gefälschte Rechnungen
Rechnung von einem Unternehmen, das nicht existiert oder mit dem nie Geschäfts-Beziehung bestand. Oft mit großer Ähnlichkeit zu bekannten Lieferanten („Telekom Deutschland AG“ vs. „Telekom Deutsche AG“).
3. Doppelte Forderungen
Echte Rechnung wird mehrfach versendet - mit Hoffnung, dass eine im Wust der Buchhaltung untergeht und zweimal bezahlt wird.
4. Brieftasche / Adressbuch-Einträge
Briefe mit angeblichen „Eintragsverlängerungen“ in Branchenbüchern - die nie bestellt wurden. Optisch wie Rechnungen aufgemacht, oft mit Zahlungsfrist und Mahnandrohung.
5. Schutzmarken-Anbieter
Briefe mit Hinweis auf „Markenanmeldung muss verlängert werden“ für Marken, die das Unternehmen tatsächlich hat. Verlangen vierstellige Beträge für Leistung, die das echte Patentamt deutlich günstiger erledigt.
6. Phantom-Lieferung
Rechnung für angeblich gelieferte Büro-Artikel, Werbe-Anzeigen, Software-Lizenzen. Mit Hinweis auf „telefonische Bestellung von Mitarbeiter X“.
Wie Täter an Daten kommen
- Handelsregister-Daten (öffentlich)
- Webseiten-Impressum (öffentlich)
- LinkedIn-Profile von Buchhaltern und Geschäftsführern
- Datenpannen-Listen aus dem Darknet
- Eingangs-Rechnungen aus kompromittierten Mail-Konten
Warn-Signale
- Lieferant, mit dem nie zusammengearbeitet wurde
- IBAN-Änderung ohne separate Bestätigung
- Ausländisches Bankkonto bei Lieferant in DE
- Hohe Zahlungs-Eile („fällig in 3 Tagen“)
- Drohung mit Inkasso bei Erstkontakt
- Schlechtes Briefpapier, unprofessionelles Design
- Prüfziffer-Fehler bei USt-ID oder Steuernummer
- Doppelte Rechnung mit gleichem Betrag
- Verlangter Betrag weicht von Vertrag/Bestellung ab
Schutz-Maßnahmen
1. Saubere Stammdaten
- Lieferanten-Stammdaten zentral pflegen
- IBAN-Änderungen nur nach schriftlicher Bestätigung auf Briefpapier + telefonischer Rückbestätigung
- Prüf-Workflow bei neuen Lieferanten (Handelsregister, USt-ID, Adresse)
2. Rechnungs-Eingangs-Prüfung
- Prüfung auf Bestellung: gibt es einen Auftrag?
- Prüfung auf Wareneingang: ist die Leistung erbracht?
- Prüfung auf IBAN-Übereinstimmung mit Stammdaten
- Prüfung der Pflicht-Angaben (Paragraph 14 UStG)
- Prüfung der Prüfziffern (USt-ID, Steuernummer)
3. Vier-Augen-Prinzip
Bei Rechnungen über Schwellenwert: zwei Mitarbeiter prüfen unabhängig. Mehr in Vier-Augen-Prinzip.
4. Mitarbeiter-Sensibilisierung
- „Brieftaschen-Betrug“ kennen
- Bei vermeintlichen Routinen („wir bezahlen jedes Jahr“) genau prüfen
- Schulung der Buchhaltung speziell zu typischen Maschen
USt-ID und Steuernummer prüfen
USt-ID-Prüfung: evatr.bff-online.de (Bestätigungs-Verfahren des Bundeszentralamts für Steuern). Steuernummer ist anhand der Prüfziffer prüfbar.
Bei klar fehlerhaften IDs: Rechnung ist meist gefälscht.
Pflicht-Angaben einer echten Rechnung
Nach Paragraph 14 UStG muss eine Rechnung enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
- Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
- Steuernummer oder USt-ID des Leistenden
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Rechnungs-Nummer
- Menge und Art der Leistung
- Zeitpunkt der Leistung
- Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag
Wer Pflicht-Angaben weglässt: kann oft nicht steuerlich geltend gemacht werden - aber das ist nicht der einzige Grund, vorsichtig zu sein.
Falls schon bezahlt wurde
- Bank kontaktieren - SEPA-Recall versuchen (24-48 h Fenster)
- Anzeige bei Polizei
- Bei IBAN-Änderungs-Betrug: Lieferant informieren, Auslaufzeit für Rückkehrer-Forderungen klären
- Bei wiederkehrender Forderung: schriftlich widersprechen, in Akte hinterlegen
- Bei Inkasso-Druck: nicht zahlen, juristisch widersprechen lassen
- Cyber-Versicherung prüfen
Prävention bei Adressbuch-/Verlängerungs-Maschen
- Eindeutige Markierung in Akte: „wir bestellen keine Einträge in Branchenbüchern“
- Bei Mitarbeitern, die Anrufe entgegennehmen: keine telefonischen Zustimmungen, auch nicht versehentlich
- Schreibens-Erkennungs-Liste der typischen Anbieter (Liste der IHK, Bundesnetzagentur, Wettbewerbszentrale)
- Bei Streit: keine Zahlung, schriftlicher Widerspruch, Verbraucher-/Wettbewerbszentrale einschalten
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