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Grundlagen

Betrug im Strafgesetzbuch

Die wichtigsten Paragraphen rund um Betrug im StGB - Grundtatbestand, qualifizierte Fälle, Computerbetrug.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt einen Überblick. Er ersetzt keine anwaltliche Beratung. Bei konkreten Fällen einen Strafverteidiger konsultieren.

Paragraph 263 StGB - Betrug (Grundtatbestand)

Der zentrale Paragraph für Betrug. Erforderlich sind die vier bekannten Bestandteile: Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung, Vermögensschaden.

Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe.

Paragraph 263 Abs. 3 StGB - Besonders schwerer Fall

Liegt vor bei:

  • Gewerbsmäßigem Handeln oder als Bandenmitglied
  • Herbeiführung eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes (ab ca. 50.000 Euro Schaden)
  • Inkaufgenommenem Verlust einer großen Zahl von Menschen
  • Wirtschaftlicher Not eines anderen Menschen
  • Ausnutzen amtlicher Stellung
  • Vortäuschen eines Versicherungsfalls

Strafrahmen: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren.

Paragraph 263a StGB - Computerbetrug

Schließt die Lücke beim Computer als „Opfer“: weil ein Computer nicht im Sinne des Paragraph 263 getäuscht werden kann (er hat keinen „Irrtum“), war für EC-Karten-Manipulationen, Online-Banking-Betrug und vergleichbares ein eigener Tatbestand nötig.

Erfasst werden: unrichtige Gestaltung von Programmen, unbefugte Verwendung von Daten, unrichtige Daten-Verwendung, sonstige Einwirkung auf Datenverarbeitung.

Strafrahmen: wie Paragraph 263.

Paragraph 264 StGB - Subventionsbetrug

Falsche oder unvollständige Angaben bei der Beantragung von Subventionen (z.B. EU-Fördermittel, Corona-Hilfen).

Besonderheit: kein Schaden erforderlich, schon der Versuch der Erschleichung ist strafbar.

Strafrahmen: bis 5 Jahre, in schweren Fällen bis 10 Jahre.

Paragraph 264a StGB - Kapitalanlagebetrug

Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder Beteiligungen mit unrichtigen vorteilhaften Angaben oder Verschweigen nachteiliger Tatsachen.

Typische Fälle: betrügerische „Investments“ in Trading-Plattformen, falsche Anlageprospekte, betrügerische Crypto-„ICOs“.

Mehr in Investitionsbetrug.

Paragraph 265 StGB - Versicherungsmissbrauch

Beschädigen, Zerstören, Verbergen oder Beiseiteschaffen einer Sache, die gegen Untergang, Beschädigung etc. versichert ist - um Versicherungsleistung zu erschleichen.

Klassischer Fall: vorgetäuschter Autodiebstahl oder Brandstiftung am eigenen Eigentum.

Mehr in Versicherungsbetrug.

Paragraph 265a StGB - Erschleichen von Leistungen

Erschleichen von Beförderungs-, Veranstaltungs- oder Datenverarbeitungs-Leistungen, z.B. Schwarzfahren oder unerlaubtes Streaming-Verwenden.

Paragraph 265b StGB - Kreditbetrug

Falsche oder unrichtige Angaben in Kreditanträgen gegenüber Banken oder Kreditgebern.

Paragraph 266 StGB - Untreue

Verletzung der Pflicht, fremde Vermögens-Interessen wahrzunehmen. Klassische Untreue im Unternehmen: Geschäftsführer schadet eigenem Unternehmen.

Paragraph 267 StGB - Urkundenfälschung

Häufig in Kombination mit Betrug: gefälschte Verträge, gefälschte Rechnungen, gefälschte Identitäts-Dokumente.

Paragraph 261 StGB - Geldwäsche

Verschleiern der Herkunft von Geldern aus Straftaten. Im Betrugs-Kontext oft als Folge-Delikt (Bargeld-Abhebungen aus Phishing-Opfer-Konten via „Money Mules“).

Mehr in Geldwäsche-Risiken.

Verjährung

  • Grundtatbestand Betrug: 5 Jahre
  • Besonders schwerer Fall: 10 Jahre
  • Bei Bandenbetrug: 20 Jahre

Beginn der Verjährung: mit Beendigung der Tat. Bei dauernden Schadens-Verschleierungen (z.B. Pyramiden-Systemen) erst, wenn das System zusammenbricht.

Antragsdelikt oder Offizialdelikt?

Betrug ist grundsätzlich Offizialdelikt - die Staatsanwaltschaft verfolgt von Amts wegen. Eine Strafanzeige ist nicht Voraussetzung, aber üblich und sinnvoll.

Ausnahme: bei Hausgenossen-Betrug (Paragraph 247 StGB) Strafantrag erforderlich.

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